SKZ 38/1997

INHALT

Kirche Schweiz

Vom Ad-Limina-Besuch zurück

von Rolf Weibel

Die Schweizer Bischöfe hätten vor ihrem Ad-Limina-Besuch vereinbart, über Inhalte dieses Besuchs und ihrer ordentlichen Herbstversammlung, die sie in Rom abhielten, erst an der Pressekonferenz nach ihrer Rückkehr zu informieren, um kleine Redaktionen ohne Römer Korrespondenten nicht zu benachteiligen, erklärte Nicolas Betticher, Informationsbeauftragter und Vizesekretär der Bischofskonferenz, in seiner Begrüssung.

Zunächst kommentierte Abt-Bischof Henri Salina als Präsident der Bischofskonferenz kurz das im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierte Pressecommuniqué; ausgehändigt wurde neben diesem Communiqué die Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz zum Vorentwurf über die Änderung des Strafgesetzes betreffend Schwangerschaftsabbruch (diese Stellungnahme ist ebenfalls im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentiert). Vom Ad-Limina-Besuch wurden die Ansprachen von Papst Johannes

Paul II. und von Abt-Bischof Henri Salina zur Verfügung gestellt (beide dokumentieren wir ebenfalls in dieser Ausgabe, nach Rücksprache mit dem Sekretär der Bischofskonferenz die Botschaft des Papstes auch in den Originalsprachen, die Ansprache des Präsidenten der Bischofskonferenz in einer eigenen Übersetzung). In seinem Kommentar gedachte Abt-Bischof Henri Salina namentlich Mutter Teresas, deren Werk in Kalkutta er sechsmal besucht hat und dabei Mutter Teresa auch einmal begegnen konnte. Ferner erinnerte er daran, dass am Weltjugendtreffen in Paris vier Schweizer Bischöfe teilgenommen haben. Zur Abstimmungsvorlage betreffend Finanzierung der Arbeitslosenversicherung erklärte er, die Bischofskonferenz habe zur Kenntnis genommen, dass sich in der Kirche namentlich Kreise aus dem Bereich der Pastoral der Arbeit gegen die vorgeschlagene Kürzung ausgesprochen haben.

«Eine gute und gerechte Lösung steht noch aus»

Am grossen Aufmarsch von Medienschaffenden war ­ einmal mehr ­ abzulesen, was eine grössere Öffentlichkeit am meisten interessierte: Neuigkeiten zum «Fall Chur». Damit hatte die Bischofskonferenz offensichtlich gerechnet, denn der Präsident hatte im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Bischofskonferenz eine Erklärung vorbereitet, die er in Bern mündlich vortrug. Sie lautet in der vom Sekretär der Bischofskonferenz vorgetragenen Übersetzung: «Wie Sie wissen, hat sich die Schweizer Bischofskonferenz zur visitatio ad limina apostolorum nach Rom begeben. Alle fünf Jahre unternehmen die Diözesanbischöfe mit ihren Weihbischöfen eine Pilgerreise zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus mit einer Feier auch in der Lateranbasilika und Santa Maria Maggiore. Sie sprechen einzeln und gemeinsam mit dem Nachfolger des Petrus, Papst Johannes Paul II. Es ist selbstverständlich, dass bei dieser Gelegenheit auch die nächsten Mitarbeiter des Papstes, die im Dienst der Leitung der Universalkirche stehen, begegnet werden. So haben die Bischöfe die Gelegenheit, das, was ihnen am Herzen liegt, auszudrücken, so haben sie Gelegenheit, zuerst für den Papst und für seine direkten Mitarbeiter ihre Auffassungen darzulegen, die auch das, was alle Kirchen auf der ganzen Welt betrifft, einschliesst. Das gibt dem Papst auch die Möglichkeit, im Sinne der Communio, der Weltgemeinschaft, und im Dienst der Liebe für die Kirche zu wirken. Wir wissen es alle: die Versuchung besteht immer, und sie ist gross für jeden von uns, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen. Bei der Lektüre der Presse, beim Verfolgen der Berichte in den elektronischen Medien vor der Reise nach Rom hätte man glauben können, es gebe eine einzige Problematik und nur das eine Problem in der Schweiz, das, als was man oft Ðdas Problem von Churð umschreibt. Wir verneinen nicht, dass dieses Problem existiert, aber es ist nicht die einzige und die eine Frage, die sich die Kirche in der Schweiz stellt. Und es war nicht das einzige und das eine Thema der Begegnungen mit dem Papst und den zuständigen Behörden, das heisst den Kongregationen in Rom. In diesem Augenblick kann ich zum Problem folgendes sagen: In der Folge der offenen und direkten Aussprachen, die wir in Rom gehalten haben und die wir mit dem Apostolischen Stuhl führen, ist zu sagen, dass es sich nicht um endgültige Gespräche handelt, und ich denke persönlich, dass die Frage, die die Quelle der Schwierigkeiten und Leiden für viele ist ­ nicht zuletzt auch für den, der im Zentrum der ganzen Debatte steht ­, diese Frage keineswegs schubladisiert ist. Es müssen noch weitere Überlegungen angestellt, Wege gesucht werden, die zum Frieden führen, diesen Frieden, den der Herr geben kann, diese Wege müssen verständlicherweise im Respekt aller Beteiligten gefunden werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz nicht mehr dazu sagen. Also zusammengefasst: Eine gute und gerechte Lösung steht noch aus. Es bleibt lediglich anzumerken, dass grundsätzlich während einer visitatio ad limina keine eigentlichen Entscheidungen getroffen werden.»

Nein zu einem Fristenmodell

Anschliessend stellte Bischof Kurt Koch die Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz zum Vorentwurf über die Änderung des Strafgesetzes betreffend Schwangerschaftsabbruch vor. Dabei unterstrich er zunächst die Ebene dieser Stellungnahme: Sie sei keine umfassende Erklärung zur Frage des Schwangerschaftsabbruchs, sondern die Antwort auf eine konkrete Fragestellung. Dieser Antwort vorangestellt sei ein Ingress, in dem die verschiedenen zu bedenkenden Ebenen unterschieden werden: die ethische, die rechtliche und die strafrechtliche, die nicht einfach mit dem Rechtsschutz identifiziert, aber auch nicht vernachlässigt werden dürfe. Die Bischofskonferenz geht sodann von der Überzeugung aus, dass eine gerechte Lösung dieses dornenvollen Problems drei Probleme ins Auge fassen müsse: das Lebensrecht des ungeborenen Kindes, die Situation der Frau und die Gewissensfreiheit der Ärzte und des Pflegepersonals. Von diesen Voraussetzungen her äussern die Bischöfe erstens ihre Bedenken gegen ein Fristenmodell, betonen sie zweitens die Pflicht des Staates zum Lebensschutz, zum Schutz vor allem des wehrlosen Lebens, was entsprechende sozial- und familienpolitische Forderungen impliziert, und erklären sie drittens den strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens als weiterhin unverzichtbar, wenn auch nicht ausreichend.

Rückfragen zu dieser Stellungnahme konfrontierten sie mit anderslautenden Stellungnahmen, so mit jener des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und mit jener der Delegiertenversammlung der Christlichdemokratischen Volkspartei der Schweiz (CVP). Die Stellungnahme des Kirchenbundes sei weniger ein ökumenisches als vielmehr ein innerprotestantisches Problem, meinte Bischof Kurt Koch. Über die Stellungnahme der CVP zeigte sich Abt-Bischof Henri Salina erstaunt; aber abgesehen davon, dass sich die Bischofskonferenz mit keiner Partei identifiziere, sei damit das letzte Wort noch nicht gesprochen; aus dieser Zurückhaltung liess er sich auch nicht durch ein herausforderndes Nachfragen locken.

Hat sich die «objektiv beinahe ausweglose Situation» verändert?

Zu einigen Rückfragen gaben die Ansprachen Anlass. Die Bischöfe betonten, dass die Ansprache des Papstes Grundsätzliches in Erinnerung gerufen habe und eine Aufmunterung und kein Tadel sei, und Abt-Bischof Henri Salina präzisierte seine Bemerkung, in der Schweiz gebe es da und dort eine manchmal abweichende Sicht der Ekklesiologie: eine demokratisierende Sicht sei vom gesellschaftlichen Kontext her eine verständliche Versuchung, und das Amtsverständnis unterliege Einflüssen von reformierter Seite ­ wie im übrigen auch umgekehrt.

Bischof Kurt Koch stellte heraus, dass in den Gesprächen in Rom die pastorale Situation Ausgangspunkt gewesen sei; in der Schweiz sei diese durch den Priestermangel gekennzeichnet, und so sei die Rede auch auf mögliche Auswege aus daraus sich ergebenden Notsituationen gekommen. Hierbei habe sich allerdings gezeigt, dass neue Zugänge zum Priesteramt, etwa «viri probati», aber auch der Frauendiakonat nicht in Sicht seien.

Abt-Bischof Henri Salina bekräftigte seine Sicht, dass das Churer Problem in Rom gesehen werde; es werde weder abgelehnt noch schubladisiert. Natürlich habe Bischof Wolfgang Haas seine Sicht der Dinge und seine Wahrnehmung. Er vertrete pastorale Visionen, die sich mit jenen der anderen Bischöfe nicht vertrügen, als Mitbrüder würden sie einander indes vertragen.

Zu einer möglichen Demarche des Bundesrates wollte Abt-Bischof Henri Salina nicht Stellung nehmen und auch nicht zur Versetzung von Nuntius Karl-Josef Rauber; in Rom habe man indes hinterlegt, dass dies in der Schweiz Gefühle ausgelöst habe. Ohne Antwort blieb aber auch die Frage, ob sich die «objektiv beinahe ausweglose Situation», wie die Situation im Bistum Chur im Dezember 1996 von der Schweizer Bischofskonferenz charakterisiert wurde, seither wirklich verändert habe.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1997