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Leitartikel |
Eine grundlegende Frage der Theologie ist das Verhältnis von Kirche und Recht. Schon im Neuen Testament, besonders bei Paulus, spielt die Vereinbarkeit von Freiheit und Gesetz eine zentrale Rolle. Die christliche Kirche versteht sich als Gemeinschaft der Liebe, der Barmherzigkeit und der Freiheit, während das menschliche Gesetz als Zwang und Gewalt empfunden wird. Christus aber hat «uns vom Fluch des Gesetzes freigekauft» (Gal 3,13). Damit ist jedoch kein Freibrief gegen das Gesetz ausgestellt, denn Christus hat sich selbst unter das Gesetz gestellt und nur vom Fluch des Gesetzes, nicht aber vom Gesetz selbst befreit.
Es ist nicht möglich, Gesetz und Regeln in der christlichen Kirche abzuschaffen, denn auch sie ist eine Gemeinschaft mit eigenen soziologischen Gesetzmässigkeiten. Die Gläubigen sind Menschen aus Fleisch und Blut mit allen menschlichen Schwächen und Leidenschaften. Um diese zu überwinden und die Ebenbildlichkeit Gottes (Mensch als Ikone) verwirklichen zu können, benötigen die Menschen einen Leitfaden durchs Leben. Deshalb können die biblischen Gebote und die Regeln der Kirche nicht als Gesetze der Unterdrückung angesehen werden.
Da weder ein Widerspruch noch eine Unvereinbarkeit zwischen den göttlichen Geboten und der Freiheit bestehen, bilden auch der Begriff des Rechts und der Begriff der Kirche keinen Gegensatz. So erklärt sich auch, dass die Kirche in der Ausübung ihres Hirtendienstes die Befugnis hat, vorübergehend von der genauen Einhaltung des Kirchenrechts zugunsten der kirchlichen Oikonomía («Haushaltung») abzurücken nach dem Grundsatz salus animarum suprema lex.
Die kirchlichen Gesetze sind so formuliert, dass sie dem Wortlaut nach angewendet werden können. Dies ist die genaue und strenge Auslegung, genannt Akríbeia, und entspricht der kirchlichen Überlieferung. In der Anwendung der Gesetze auf den Menschen in seiner konkreten Situation zeigt sich aber oft, dass die Regel nicht ohne weiteres auf den Einzelfall übertragbar ist. Sie muss deshalb angepasst werden an die Situation des einzelnen nach dem Grundsatz der Oikonomía. Oikonomía ist die kompetente und aus christlicher Nächstenliebe einsichtsvolle Abweichung von der exakten Regel. Sie drückt das liebevolle Verhalten der Kirche ihren Gliedern gegenüber aus nach dem Beispiel ihres Herrn und Meisters Jesus Christus. Da die Oikonomía nur vorläufig und den Umständen entsprechend ist, schafft sie keine neuen Regeln. Ihr Ziel ist wirksame Hilfe zugunsten des Heils der Menschen innerhalb und ausserhalb der Kirche, ohne die dogmatischen Grenzen zu verschieben.
Das 5./6. Ökumenische Konzil (88. Kanon) formuliert: «Also ist für alle vorzuziehen, dass die Erlösung und das Heil des Menschen an erster Stelle stehen.» Die Oikonomía zielt in gleicher Weise wie die Akríbeia auf die Erlösung des Menschen, denn sie sind nur zwei Seiten desselben Hirtendienstes der Kirche. Somit ist das, was im Namen der Oikonomía geschieht, keine Übertretung des Gesetzes, da die Nichteinhaltung des Wortlauts der Regeln nicht willkürlich geschieht, sondern mit Erlaubnis des zuständigen kirchlichen Organs. Die Oikonomía soll mit grosser Umsicht und Gewissenhaftigkeit erteilt werden, damit einerseits nicht die Seele Schaden leidet und andererseits kein Ärgernis entsteht. Das Kirchengesetz ist im letzten nicht juristisch zu verstehen, sondern katechetisch und soteriologisch. Das kanonische Recht ist als ein Recht der Gnade (im doppelten Sinn) zu betrachten.
Viele Seelsorger tun sich schwer im alltäglichen Umgang mit den kirchenrechtlichen Vorschriften und Regeln angesichts der komplexen und oft verworrenen Situation vieler Menschen, denen das römische Kirchenrecht keine Hilfe bieten kann. Warum nicht vermehrt zurückkehren zu der bewährten Praxis der Alten Kirche nach den Prinzipien von Akríbeia und Oikonomía, wie sie nach wie vor von den Ostkirchen angewandt werden? Dann ergäbe es keine falschen Probleme mehr zwischen Kirchenrecht und Seelsorge.