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Leitartikel |
1987 erliessen die Bischöfe der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK) die ersten Richtlinien für sonntägliche Gottesdienste ohne Priester. <1> Knapp zehn Jahre danach sahen sie sich veranlasst, die Überarbeitung beziehungsweise Neufassung dieser Richtlinien in die Wege zu leiten, hatte sich doch die Diskussion in den Fachkreisen klärend auf den gesamten Fragenkomplex ausgewirkt. <2> Am 12. März 1996 beauftragte daher die DOK eine Kommission mit der Revision des Dokumentes von 1987. Nach gut einem Jahr lag der neue Text vor. Am 17. Juni 1997 genehmigte ihn die Konferenz und gab ihn zur Veröffentlichung frei.
Die einführenden Worte der Weisungen stellen die Frage des sonntäglichen
Gottesdienstes der Gemeinde (Pfarrei) oder einer Gemeinschaft in den Zusammenhang
der umfassenden Sendung der Kirche: Verkündigung, Liturgie und Diakonie.
Dieser Einstieg macht bewusst, dass die eng umschriebene liturgische Thematik
auf dem Hintergrund des ganzen Umfeldes christlichen Lebens, vor allem des
Liebesgebotes zu betrachten ist. Denn erfahrungsgemäss werden Fragen
des Gottesdienstes nicht selten zum Tummelfeld unwürdiger Auseinandersetzungen.
Im einleitenden Teil ist der Hinweis auf das liturgische Buch "Die
Wortgottesfeier" hervorzuheben. Dieses Feierbuch wird demnächst
erscheinen. <3> Das Wort der Bischöfe ist gleichsam das Vorwort
dazu. Weisungen und Buch bilden eine Einheit. Wohl enthalten die Richtlinien
von 1987 Modelle für sonntägliche Wortgottesfeiern ohne Priester.
Eine verbindliche Grundordnung jedoch fehlt. Das hat sich für die Einheit
im Gottesdienst als Nachteil erwiesen, als Folge davon auch als Nachteil
für die Communio der Ortskirche. Denn in der Einheit des Gottesdienstes
drückt sich die Gemeinschaft der Heiligen aus, jene tiefe Verbundenheit
der Feiergemeinde mit der Ortskirche und ihrem Bischof. Eine liturgische
Grundordnung ist immer auch Garant für diese Gemeinschaft.
Die Weisungen verstehen sich vor allem als Hilfe für Gemeinden und
Gemeinschaften, welche den Sonntag liturgisch nicht mit der Feier der Eucharistie
begehen können (vgl. Teil D der Weisungen). Daher steht der Tag des
Herrn im Mittelpunkt. So folgt unter dem ersten Haupttitel (Teil A) die
Bezugnahme auf den Sonntag. Er ist der Tag der Auferstehung Christi, daher
der herausragende Tag der Synaxis, der Versammlung der Christen zur Feier
der Liturgie. In ihr vergegenwärtigt sich fortwährend das Wirken
des Herrn: Er "sammelt die Menschen und führt sie zur Gemeinschaft
mit Gott und untereinander" (A 1).
In drei Artikeln wird der Weg vom vorösterlichen Abendmahl zur nachösterlichen
Gedächtnisfeier bis zu jenem Zeitpunkt angedeutet, da die Eucharistiefeier
den christlichen Gottesdienst am Sonntag bleibend prägt.
Ein starker Akzent liegt auf der liturgischen Versammlung der Christen.
Der Gottesdienst lässt sich nur dann feiern, wenn die Getauften zusammenkommen.
Die Synaxis ist Voraussetzung für die Liturgie. Diese Feststellung,
welche mit einem Zitat der Didaskalie unterstrichen wird, ist für das
Verständnis des ganzen Dokumentes grundlegend.
Unter dem zweiten Haupttitel (Teil B) kommt die Sonntagsfeier im Kontext
der heutigen Zeit zur Sprache. Die Weisungen stellen die positiven Möglichkeiten
der gegenwärtigen Entwicklung hinsichtlich der Freizeit und der Freizeitgestaltung
in den Vordergrund. Alles kann den Gläubigen helfen, den Herrentag
im Sinne und Geiste der christlichen Gemeinschaft zu feiern.
Weiter ausgeführt wird hier (B 2), warum die Versammlung der Christen
zum Gottesdienst ihr eigenes Gewicht hat: Die zur Feier zusammengekommene
Gemeinde erfreut sich der besonderen Gegenwart Gottes. Der Gottesdienst
ist wirkliche und innige Begegnung mit dem dreifaltigen Gott und ein Abbild
der ewigen Gemeinschaft der himmlichen Kirche. Diese Gewissheit gibt dem
zunehmenden Individualismus Gegensteuer. Sie wird für den Christen
darüber hinaus zum Beweggrund, die liturgischen Feiern der eigenen
Gemeinde oder Gemeinschaft auch in schwierigen Situationen aufbauen und
mittragen zu helfen (B3).
Mit dem dritten Haupttitel (Teil C) beginnt die "intensivere Suche
nach Lösungen und Hilfen" (B 3) für den Sonntagsgottesdienst
unter erschwerten Umständen. Oberstes Ziel bleibt es, die sonntägliche
Feier der Eucharistie in jeder Gemeinde oder Gemeinschaft zu ermöglichen
(C 1). Auf dem Hintergrund dieses Grundsatzes gilt es, ein Dreifaches zu
bedenken: die gerechte Verteilung der Eucharistiefeiern, die angemessene
Beanspruchung des Priesters, die gute Koordination der Feiern (C 24).
Mit dem ersten Punkt wird zu prüfen sein, ob eine Pfarrei oder Gemeinschaft
zugunsten einer anderen Pfarrei oder Gemeinschaft auf eine von mehreren
Eucharistiefeiern verzichten kann. In diesem Zusammenhang bleibt die Frage
offen, wie eine Gemeinschaft zu umschreiben ist. Möglicherweise kann
an einem zentralen Ort mit entsprechenden Voraussetzungen (etwa mit genügendem
Gottesdienstraum) eine Eucharistie mit zwei oder drei Ortsgemeinden (z.B.
kleinere Pfarreien) gefeiert werden. So wachsen mehrere Ortsgemeinschaften
zu einer liturgischen Feiergemeinde zusammen.
Der Hinweis auf die angemessene Beanspruchung des Priesters hat seinen Ursprung
in negativen Erfahrungen vergangener Jahre. Auch wenn grundsätzlich
in jeder Gemeinde oder Gemeinschaft die sonntägliche Eucharistiefeier
zu ermöglichen ist, darf ein Priester nicht unverantwortlich belastet
werden beziehungsweise sich nicht unverantwortlich belasten. Vor allem ist
zu beachten, dass Gemeinschaft mit dem Priester in der Eucharistiefeier
auch Gemeinschaft mit ihm nach der Eucharistiefeier erwarten lässt.
Jedenfalls darf der Priester nicht von einer Eucharistiefeier zur andern
gehetzt werden.
Die Frage der Koordination der Eucharistiefeiern in einem umschriebenen
Gebiet ist nicht neu. Doch eine über die einzelnen Pfarreien und Gemeinschaften
hinausgehende Zusammenarbeit und Planung hat sich bis heute zuwenig durchgesetzt.
Oft sind einzelne Gemeinden und Gemeinschaften noch zu sehr auf sich bezogen.
Die Bereitschaft, sich selber einzuschränken, ist gering. Daher kann
eine befriedigende Koordination nur durch eine dekanatsweite Zusammenarbeit
und Planung erreicht werden. So wird vermieden, dass es hinsichtlich der
Messfeier privilegierte und weniger privilegierte Pfarreien und Gemeinschaften
gibt.
Trotz gutem Willen ist es nicht immer möglich, am Sonntag eine Eucharistiefeier
in jeder Gemeinde oder Gemeinschaft anzuberaumen. Auf dieses Problem geht
der folgende Artikel ein (C 5). In einem solchen Fall ziehen sich die Gläubigen
nicht ins stille Kämmerlein zurück. Denn die liturgische Versammlung
der Gemeinde ist auch in dieser Situation nicht nur wünschenswert,
sondern notwendig. "Unter diesen Umständen wird ein Wortgottesdienst
in der Form der Wortgottesfeier... den Christen helfen, miteinander zu beten."
Der tiefere, liturgie-theologische Grund für das Festhalten an der
sonntäglichen Synaxis auch ohne Herrenmahl liegt im Glauben der Kirche,
den das Zweite Vatikanische Konzil mit diesen Worten zum Ausdruck bringt:
"Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des Priesteramtes Jesu
Christi; durch sinnfällige Zeichen wird in ihr die Heiligung des Menschen
bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Jesu
Christi, das heisst dem Haupt und den Gliedern, der gesamte öffentliche
Kult vollzogen" (Liturgiekonstitution, Artikel 7). Jede Liturgie, das
heisst jeder von der Kirche gefeierte Gottesdienst, ist "Vollzug des
Priesteramtes Jesu Christi", sowohl eine Eucharistiefeier als auch
eine Laudes wie eine Taufe; eine Krankensalbung, wie eine Vesper und eine
Lesehore. Die Liturgiekonstitution nimmt keine der kirchlichen Feiern aus.
Deshalb soll sich die Gemeinde auch in Abwesenheit des Priesters zum Gottesdienst
versammeln, insbesondere am Sonntag.
Bei der starken Betonung des Sonntags und der Sonntagsmesse besteht die Gefahr, den gesamten liturgischen Auftrag der Kirche aus den Augen zu verlieren. Deshalb schliesst der dritte Teil des Dokumentes mit einem Hinweis auf das umfassende liturgische Leben der Gemeinde (C 6). Doch dürfen dabei die einzelnen Liturgien nicht nur punktuell betrachtet und gefeiert werden. Alle Gottesdienste sind hingeordnet auf einen Höhepunkt: auf die Eucharistiefeier beziehungsweise auf die Versammlung der Gemeinde am Sonntag, Es entsteht gleichsam ein liturgischer Kreislauf auf den Tag des Herrn hin und vom Tag des Herrn her. Zu dessen Vollzug bedarf es einer umfassenden liturgischen Spiritualität, auf welche die Gläubigen vorzubereiten und hinzuführen sind.
Nach den grundsätzlichen Überlegungen folgt mit dem vierten
Haupttitel (Teil D) jenes Kapitel der Weisungen, welches für die Praxis
der Wortgottesfeier am Sonntag die wichtigsten Richtlinien enthält.
Auf dieser Grundlage wird jeder Bischof für seine Diözese ergänzende
Bestimmungen erlassen.
Entscheidend ist die Wertschätzung für die Wortgottesfeier. Sie
wird durch eine gute Vorbereitung der Gemeinde oder einer Gemeinschaft erreicht.
Das geschieht in einem ersten Schritt durch die Erschliessung der Vielfalt
der Gottesdienstformen (D 1). Der Sinn einer solchen Erschliessung ist,
den Gläubigen die Eigenart und den Eigenwert der verschiedenen Liturgien
zu erklären.
Die Wertschätzung für die Wortgottesfeier hängt und
das führt zum zweiten Schritt mit einem vertieften Verständnis
des Wortes Gottes als heilswirksames Wort zusammen. Darauf geht Artikel
D 2 ein. Die Allgemeine Einführung ins Stundenbuch spricht von der
"besonderen Heiligungskraft", die vom Wort Gottes ausgeht (14).
Die Verkündigung beziehungsweise das Hören des Wortes Gottes in
der liturgischen Versammlung hat einen höchsten Stellenwert. Das versteht
aber nur, wer eine tiefe Liebe zur Heiligen Schrift, zum Lehrpfad christlicher
Spiritualität, ins Herz gepflanzt erhält. Das bedeutet aber auch,
dass die Heilige Schrift in der Liturgie entsprechend zu Wort kommen muss.
Wer die Liturgie leitet, hat diesbezüglich eine grosse Verantwortung.
Die liturgie-theologische Diskussion jedenfalls in den deutschsprachigen
Gebieten hat weitgehend zu einem Konsens geführt: Ein Wortgottesdienst
soll ohne Kommunion gefeiert werden (die Krankenkommunion und die Wegzehrung
sind davon nicht betroffen). Artikel D 3 möchte, ohne sich in eine
längere Begründung einzulassen, den Weg zu dieser Praxis ebnen.
Es geht darum, die Einheit und Eigenart einer liturgischen Feier zu wahren.
Die Kommunion ist Teil der Eucharistiefeier. Sie ist ein Charakteristikum
dieser Feier. Daher unterstützen und fördern die Weisungen eindeutig
die Praxis der Wortgottesfeier ohne Spendung der Kommunion.
Anderseits muss der Seelsorger den pastoralen Umständen Rechnung tragen
können. Gepflogenheiten verändern sich nicht von einem Tag zum
andern. Es braucht Aufklärung, es braucht Anleitung, es braucht Schritte
hin zu einer neuen Grundhaltung. Die Weisungen lassen den Seelsorgern genügend
Spielraum, um auf die konkrete Situation eingehen zu können. Sie werden
aber die Gelegenheit wahrnehmen müssen, in dieser Frage mit der Gemeinde
Schritte hin auf den Sensus Liturgiae hin zu tun, auf das der Liturgie gemäss
Empfinden und Nachvollziehen einer Feier.
Auf die Leitung der Wortgottesfeier kommt Artikel D 4 zu sprechen. Dem Gottesdienst einer Gemeinde vorzustehen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Eine Gemeinde oder eine Gemeinschaft hat anderseits ein Anrecht auf Gottesdienstleiter, welche dazu gut vorbereitet sind und Akzeptanz haben. Es kommen für diesen Dienst in erster Linie Frauen und Männer in Frage, welche sich durch ein abgeschlossenes Theologiestudium ausweisen können (Diakon, Laientheologin, Laientheologe). Andere Personen werden nur im Falle einer Notsituation zugelassen. Voraussetzung dazu ist eine angemessene Ausbildung. Damit die Wahrnehmung dieses wichtigen Dienstes in jedem Fall geschützt bleibt, wird eine bischöfliche Beauftragung verlangt. Schon der Kommunionhelferdienst ist mit einer Sendung verbunden. Um so mehr muss es der Vorsteherdienst sein. Es ist dringend, ein offizielles Ausbildungskonzept des Vorsteherdienstes für Nichttheologen zu erarbeiten. Nach Möglichkeit sollte eine überdiözesane Regelung vorgesehen werden.
Die Artikel D 5 und 6 verstehen sich vor allem auf dem Hintergrund der
bereits angesprochenen Bedeutung der Synaxis, der Versammlung der Gemeinde
oder einer Gemeinschaft. Die Gemeindeglieder werden angehalten, ihre Gemeinschaft
auch an jenen Sonntagen nicht zu verlassen, da an Stelle der Eucharistiefeier
ein Wortgottesdienst tritt. Die Gemeinde darf sich nicht zerstreuen. Das
wäre ein grosser Schaden für die Ortskirche, welche sich aus lebendigen
Gemeinden (Pfarreien) und Gemeinschaften aufbaut. Wo sich die Gemeinde auflöst,
da löst sich bereits ein Teil der Ortskirche auf.
Das Wort zum Verhältnis von Wortgottesfeier und Sonntagsgebot weist
in dieselbe Richtung. Es will die Gläubigen einer Gemeinde zusammenhalten.
Aus rein kirchenrechtlicher Sicht besteht für den Getauften, der aus
einem schwerwiegenden Grund nicht an der Sonntagseucharistie teilnehmen
kann, keine Verpflichtung, die Wortgottesfeier seiner Gemeinde zu besuchen.
Der Wortgottesdienst oder das persönliche Gebet in Familie oder Familienrunden
stehen auf derselben Stufe (CIC can. 1248 § 2). Aus einer liturgie-theologischen
und -spirituellen Sicht muss aber betont werden, dass die Versammlung der
Gemeinde zum Gottesdienst in sich einen hohen Wert darstellt, und dass der
Gläubige daher zu einer entsprechenden Gemeinde- und Sonntagskultur
hinzuführen ist. So gesehen ist dem Wortgottesdienst gegenüber
dem persönlichen Gebet in Familie oder Familienrunden der Vorzug zu
geben. Hier werden zu enge kirchenrechtliche Kategorien zugunsten der gemeindlichen
und liturgischen Spiritualität aufgebrochen werden müssen. Die
Formulierung der Bischöfe macht klar, dass die Teilnahme an der Sonntagseucharistie
zum unumstösslichen christlichen Auftrag gehört; dass in einer
ausserordentlichen Situation aber die Mitfeier eines Wortgottesdienstes
dem "privaten" Gedenken des Herrentages vorzuziehen ist.
Auch in diesem Punkt sprechen die Bischöfe aufgrund von Erfahrungen.
Es hat sich gezeigt, dass die Praxis des sonntäglichen Wortgottesdienstes
leicht zu Spannungen zwischen geweihten und nicht-geweihten Verantwortlichen
führt, vor allem im Falle, da eine Wortgottesfeier vorgesehen ist,
kurzfristig aber eine Eucharistiefeier möglich wird. Es sollte für
alle selbstverständlich sein, dass die Eucharistiefeier immer den ihr
gebührenden Platz erhält. Anhand von zwei Beispielen wird gezeigt
(D 7), wie Anstoss erregende Vorkommnisse verhindert werden können.
Eine grosse Hilfe bietet dabei die Grundordnung der Wortgottesfeier. Denn
sie ist so angelegt, dass die Verbindung mit der Eucharistiefeier jederzeit
ohne weiteres möglich ist. Der vorbereitete Wortgottesdienst kann,
mit wenigen und durchaus machbaren Änderungen bezüglich der Aufgabe
des Vorstehers, übernommen werden, so dass für die Beteiligten
nicht der Frust einer vergeblichen Arbeit entstehen muss.
Damit führen die Weisungen hinein ins Schlusswort. Es erinnert an den
verantwortungsvollen Auftrag des Vorsteherdienstes und macht auf das Wohl
und die Erbauung der Gemeinde aufmerksam.
Der im Fach Liturgiewissenschaft habilitierte Theologe Vitus Huonder präsidierte die DOK-Kommission "Wortgottesfeier"
<1>
Sonntägliche Gottesdienste ohne Priester. Richtlinien verabschiedet
in der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (1987), in: SKZ 37/1987
(auch als Separatdruck erschienen).
<2>
Vgl. Bernhard Kirchgessner, Kein Herrenmahl am Herrentag? Eine pastoralliturgische
Studie zur Problematik der sonntäglichen Wort-Gottes-Feier (Studien
zur Pastoralliturgie, Bd. 11), Regensburg 1996.
<3>
Die Wortgottesfeier. Der Wortgottesdienst der Gemeinde am Sonntag. Vorsteherbuch
für Laien (erscheint voraussichtlich im Herbst 1997).