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Dokumentation |
Die Absicht, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung um 3%, in einigen Fällen um 1% zu kürzen, ist auf den ersten Blick verständlich angesichts des riesigen Defizits in der Bundeskasse und angesichts der Schulden der Arbeitslosenversicherung (7,7 Milliarden). <1> Es scheint richtig zu sein, dass alle einen kleinen Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Finanzen leisten. Bei genauerem Hinsehen wird klar, dass der Sparvorschlag für die Betroffenen nicht unbedeutend ist. Er trifft jene, die schon einen Teil ihres Einkommens verloren haben. Durch eine weitere Massnahme werden die Arbeitslosen nochmals bestraft: Die &laqno;zumutbare Arbeit» wird so festgelegt, dass auch eine solche Arbeit noch zumutbar ist, die nur zu zwei Dritteln des ursprünglichen Gehalts entlohnt wird. Darüber hinaus bestärken diese Massnahmen das geringe Ansehen Arbeitsloser in der Bevölkerung ("die Arbeitslosen sind Profiteure, also kann man ihr Taggeld problemlos kürzen"). Immer mehr Menschen werden durch die Sparmassnahmen von der Fürsorge abhängig (Beispiel: Eine Familie, die ursprünglich mit 5000 Franken lebte, wird Mühe haben, mit 3400 Franken auszukommen). Der vorliegende dringliche Bundesbeschluss schwächt die Arbeitslosenversicherung, die sicherstellen muss, dass die Zeit zwischen Entlassung und neuer Stelle möglichst kurz ist und die ökonomische Sicherheit gewahrt bleibt. Der Bundesbeschluss ist ein Beweis für die Phantasielosigkeit des Gesetzgebers. Wenn es sich als ungünstig erweist, die Sozialabgaben zu erhöhen, müssen alle Steuerzahler die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung sicherstellen (die Rentner profitieren auch von der Arbeit der anderen). Eine Alternative wäre die Einführung einer Börsengewinnsteuer. Angesichts der historischen Börsengewinne der letzten Monate sind die vorgeschlagenen Sparmassnahmen lächerlich um nicht zu sagen völlig ungerecht.
Lausanne, 22. August 1997
Kommission für Kirche und Gesellschaft des Schweizerischen Evangelischen
Kirchenbundes
<1>
Dringlicher Bundesbeschluss Arbeitslosenversicherung, Volksabstimmung vom
28. September 1997.