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Amtlicher Teil |
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat ihre 237. Ordentliche Versammlung vom 1. bis 6. September 1997 in Rom im Rahmen der «Visitato ad Limina apostolorum» durchgeführt. An dieser Versammlung fand die Wahl des Präsidiums für die Amtszeit 19982000 statt. Die SBK hat ihre Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung des Bundesrates zum Vorentwurf über die Änderung des Strafgesetzbuches betreffend Schwangerschaftsabbruch verabschiedet.
Die SBK hat verschiedene Berichte entgegengenommen, darunter denjenigen über die Zweite Ökumenische Europäische Versammlung in Graz sowie über das XII. Weltjugendtreffen, das vor zwei Wochen in Paris zu Ende gegangen ist.
Während der Versammlung musste die SBK vom Tod von Mutter Teresa Kenntnis nehmen. Die Bischöfe haben der Verstorbenen im Gebet gedacht und dankten Gott für den einzigartigen und vorbildhaften Einsatz dieser Frau, die ihr Leben voll und ganz in den Dienst an den Ärmsten und Ausgestossenen gestellt hat.
Auch an dieser Versammlung musste die SBK von neuen Gewalttaten, die weltweit verübt wurden und werden, Kenntnis nehmen; sie hat insbesondere die jüngsten Massaker in Algerien und im Nahen Osten verurteilt.
Die SBK hat die von den Statuten vorgesehene Wahl ihres Präsidenten, des Vizepräsidenten sowie des dritten Präsidiumsmitglieds für die Amtsperiode vom 1. Januar 1998 bis zum 31. Dezember 2000 durchgeführt. Gewählt sind:
Präsident: Mgr. Amédée Grab OSB, Bischof von Lausanne-Genf-Freiburg,
Vizepräsident: Mgr. Dr. Kurt Koch, Bischof von Basel,
Mitglied des Präsidiums: Mgr. Dr. Peter Henrici SJ, Weihbischof von Chur.
Die Schweizer Bischofskonferenz hat ihre Stellungnahme im Rahmen der vom Bundesrat durchgeführten Vernehmlassung zum Vorentwurf über die Änderung des Strafgesetzbuches betreffend Schwangerschaftsabbruch vorgestellt. Auf der Linie der Haltung, die sie schon immer zum Thema Schwangerschaftsabbruch vertreten haben, bestätigen die Bischöfe, dass sie «aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung sich nicht mit einer Gesetzesbestimmung einverstanden erklären können, welche den Schutz des ungeborenen Lebens durch den Staat einschränkt oder zurücknimmt».
Die SBK hat sich intensiv mit dem ersten Entwurf des Basistextes zur «ökumenischen Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz» auseinandergesetzt, der vom Präsidium der damit beauftragten Arbeitsgruppe vorgelegt worden ist. Dieser Basistext soll die konkrete Umsetzung der ökumenischen Konsultation in die Wege leiten. Um dies zu erreichen, wird die SKB die enge Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) weiterführen.
Die SBK hat sich auch mit der Frage der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung befasst, die am 28. September 1997 zur Abstimmung kommen wird. Erneut erklären sich die Bischöfe solidarisch mit den von Rezession und Wirtschaftskrise hauptsächlich Betroffenen. Sie unterstützen alle Anstrengungen zur Erhaltung der sozialen Gerechtigkeit, zu welcher das Grundrecht jedes Arbeitslosen auf ausreichende und gerechte Unterstützung seitens des Staates gehört.
Die SBK hat den Bericht ihrer Delegierten über die EÖV2 in Graz entgegengenommen. Christen aus allen Teilen Europas sind zusammengekommen, um sich im Gebet, Meditation und in Begegnungen mit dem Thema «Versöhnung Gabe Gottes und Quelle neuen Lebens» auseinanderzusetzen. Die bleibende Erfahrung war mit Bestimmtheit die verbesserte und vertiefte Verständigung von Christen aus Ost und West. Die SBK wird sich demnächst mit den «Handlungsempfehlungen», die in Graz verabschiedet worden sind, auseinandersetzen und überlegen, welche konkrete Schritte auf die Anstösse und Beobachtungen der Teilnehmer aus der Schweiz folgen sollen.
Für die Delegierten, welche am eben erst zu Ende gegangenen XII. Weltjugendtreffen teilgenommen haben, waren diese Tage reich an Zeichen der Einheit und der Hoffnung. Alle Erwartungen sind weit übertroffen worden. Während der kommenden Monate soll die in Paris entstandene Dynamik jetzt in der Schweiz vertieft werden, was einer grossen Herausforderung gleichkommt für die mehr als 1000 Jugendlichen und Jungen, welche die Reise nach Paris unternommen haben. Das Erlebnis soll so lautet die Aufforderung von Papst Johannes Paul II. neue Energien für die lokale kirchliche Arbeit freisetzen. Mehrere Treffen sind auf regionaler Ebene vorgesehen, während auf nationaler Ebene eine Begegnung für den 12./13. September 1998 geplant ist.
Am 20. August 1997 hat das Präsidium der SBK den Vorstand des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) empfangen. Die beiden Gremien waren sich einig in der Feststellung, dass heute neue Formen des Antijudaismus festgestellt werden müssen, welche klar zu verurteilen sind. Die Schweizer Bischöfe unterstreichen erneut den Willen der katholischen Kirche, alle Massnahmen zu unterstützen, welche die in der Schweiz oder anderswo lebenden Juden vor Übergriffen jeglicher Art schützen.
Die SBK hat als neues Mitglied in die Kirchliche Frauenkommission (KFK) Frau Flori Dubler-Matmann, Kallern, gewählt.
Die SBK hat sich mit dem Entwurf zu einem Text für die Förderung der Priesterberufungen befasst, welche intensiviert werden muss. Ein solcher Text ist heute mehr denn je von höchster Aktualität, vor allem vor dem Hintergrund der Gespräche, die zu diesem Thema bei den verschiedenen römischen Behörden anlässlich der Visitatio ad Limina geführt worden sind.
Die SBK hat die überarbeiteten Statuten ihrer Theologischen Kommission (TKS) genehmigt.
Der Text der Botschaft der Bischöfe für den Hochschulsonntag 1997 ist angenommen worden. Es handelt sich dabei um den traditionellen Aufruf der Schweizer Bischöfe, die Universität Freiburg zu unterstützen. Er unterstreicht den Stellenwert dieser Hochschule für die Schweiz und ihre Bedeutung auch ausserhalb unseres Landes.
Die 237. Ordentliche Versammlung hat im Rahmen der Visitatio ad Limina apostolorum 1997 vom 1. bis 6. September 1997 stattgefunden. Es ist Tradition, dass die Bischöfe der ganzen Welt alle fünf Jahre zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus pilgern und ihre Diözese dem besonderen Schutz Gottes empfehlen.
Die Schweizer Bischöfe haben in den vier grossen Basiliken Roms und am 4. September mit Papst Johannes Paul II. in Castel Gandolfo die Eucharistie gefeiert. Der Heilige Vater hat die Bischöfe in Einzelaudienzen empfangen und bei einer Audienz für die gesamte Bischofskonferenz jedem einzelnen seine Ansprache überreicht. Darauf folgte die Ansprache des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz, Mgr. Henri Salina (Ansprache des Papstes und des Präsidenten der SBK im redaktionellen Teil).
Im Verlauf dieser Woche haben die Mitglieder alle Kongregationen der römischen Kurie besucht. Die Bischöfe hatten so Gelegenheit, über die Freuden und Nöte der Kirche in der Schweiz zu berichten.
Die SBK hat die Schweizer, welche in Rom im Dienst der Kirche stehen, und die Theologiestudenten im Quartier der Schweizer Garde zu einer Begegnung empfangen.
Die Schweizer Bischofskonferenz
Gemäss ihrer Glaubensüberzeugung kann sich die Schweizer Bischofskonferenz nicht mit einem Gesetzesentwurf einverstanden erklären, der den Schutz des ungeborenen Lebens durch den Staat einschränkt oder zurücknimmt.
Ethisch gesehen handelt es sich bei jedem Schwangerschaftsabbruch
um die Tötung menschlichen Lebens. Dieses ist als Geschenk des Schöpfers
menschlicher Verfügung jedoch entzogen.
Rechtlich gesehen muss der Staat jedes Rechtssubjekt gleichermassen
schützen. Ein solches Rechtssubjekt ist auch die proles concepta (die
menschliche Frucht von der Empfängnis an), das der Staat beispielsweise
auch im Erbrecht anerkennt. Deshalb kann sich die Schweizer Bischofskonferenz
nicht mit einer Gesetzesvorlage einverstanden erklären, die, wenn auch
nur für eine bestimmte Frist nach der Empfängnis, auf einen Rechtsschutz
grundsätzlich verzichtet, um so mehr, als es sich beim ungeborenen
Leben um ein wehrloses Rechtssubjekt handelt.
Wenn die Schwangerschaft die Mutter in eine Notsituation bringt, bedarf
auch sie eines staatlichen Schutzes. Ebenso muss das Gewissen der Ärzte
und des Pflegepersonals, die zum Dienst am Leben verpflichtet sind, geschützt
werden. Die Bischofskonferenz könnte nur einer Gesetzesvorlage zustimmen,
die diese dreifache Schutzfunktion erfüllt.
Im Sinne dieser Prinzipien legt die Schweizer Bischofskonferenz im speziellen
die folgenden Überlegungen vor:
1.
Gegen ein Fristenmodell spricht nicht zuletzt der Umstand, dass durch eine
solche Regelung der Druck auf Frauen wachsen kann, ihre Schwangerschaft
abzubrechen. Es ist zu befürchten, dass Frauen in schwierigen materiellen
und persönlichen Umständen von ihrer Umgebung gedrängt werden,
in eine Abtreibung einzuwilligen. Weiter erhöhen die in Zukunft wohl
noch rasch anwachsenden Möglichkeiten und die erweiterte Verfügbarkeit
der pränatalen Diagnostik den Druck auf Frauen, bei voraussehbaren
Unregelmässigkeiten eine Schwangerschaft abzubrechen. Im Gegenzug werden
Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, vermehrt unter Rechtfertigungszwang
geraten, da sie ja ohne rechtliche Probleme hätten abtreiben können.
Daher wird eine Fristenregelung einer freien Entscheidung der Frau keineswegs
förderlich sein. Die Schweizer Bischofskonferenz befürchtet, dass
eine Fristenregelung den Platz behinderter Menschen in unserer Gesellschaft
noch mehr gefährdet.
2.
Staatliches Recht hat um so mehr die Pflicht, das Leben der Menschen zu
schützen, besonders das Leben des ungeborenen Menschen, als dieses
sich nicht selbst schützen kann. Deshalb ist es unzulässig, ungeborenes
Leben während einer ersten Phase der Schwangerschaft des Rechtsschutzes
zu entkleiden. Diese Pflicht des Lebensschutzes kommt der staatlichen Rechtsordnung
insgesamt zu. Um die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren,
ist es vordringlich, alle Bereiche des staatlichen Rechts so auszugestalten,
dass das ungeborene Leben optimal geschützt wird. Aus vielen Untersuchungen
ist bekannt, dass die Zahl der tatsächlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche
in direktem Zusammenhang mit der Qualität der Sozial- und im speziellen
der Familienpolitik eines Landes steht. Deshalb fordert die Bischofskonferenz,
dass unter anderem folgende Massnahmen in der Schweiz rasch verwirklicht
werden, um das ungeborene Leben wirksam zu schützen:
3.
Der grundsätzliche strafrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens erscheint
weiterhin unverzichtbar. Er ist jedoch erwiesenermassen allein nicht ausreichend.
Deshalb ist die SBK überzeugt, dass sich eine neue rechtliche Regelung
des gesamten Schwangerschaftsschutzes im Sinne der hier aufgeführten
Vorschläge aufdrängt.
Die Schweizer Bischofskonferenz
Im November gibt es in der Liturgie der katholischen Kirche vier besondere
Schwerpunkte: Am Anfang des Monates werden die Heiligen als Vorbilder und
Wegweiser für uns heute lebende Menschen gefeiert, verbunden mit dem
Gedenken an alle Mitmenschen, die uns im Tod vorausgegangen sind. Und am
Ende des Monats und zugleich des Kirchenjahres wird Christus als König
über alle und alles in Erinnerung gerufen. Dazwischen liegt der «Tag
der Völker», der Ausländersonntag, denn Christus «thront»
über allen Völkern, weil alle zu seinem Reich gehören.
Teile anderer Völker leben mitten unter unserem Volk. Es sind die fremdsprachigen
Ausländer, ihre Zahl, ihre oft andere Art und Lebensweise, die fremde
Sprache, vielleicht auch ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erwartungen,
wecken vielfach Ängste, so dass sie als Bedrohung angesehen werden.
Eine eher passive Einstellung hilft jedoch wenig. Daher soll der Tag der
Völker, der Ausländersonntag, helfen, die Gegebenheiten als echte
Herausforderung zu werten. Eine aktive Begegnung mit diesen Menschen bringt
für alle Beteiligten mehr als eine reine Abwehrhaltung. Der diesjährige
Tag der Völker, der auf den 9. November angesetzt ist, soll einen entscheidenden
Akzent setzen.
SKAF