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Amtlicher Teil |
Die Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz (DOK) approbierte in ihrer 100. Sitzung am 17. Juni 1997 das liturgische Buch "Die Wortgottesfeier. Der Wortgottesdienst der Gemeinde am Sonntag. Vorsteherbuch für Laien". Die nachstehend abgedruckten Weisungen der Deutschschweizer Bischöfe zu den sonntäglichen Wortgottesfeiern bilden mit der im Rituale vorgegebenen Grundordnung der Wortgottesfeier am Sonntag und den entsprechenden Vorlagen eine Einheit. Diese Weisungen treten mit der hier vorliegenden Veröffentlichung in der "Schweizerischen Kirchenzeitung" in Kraft. Das Rituale "Die Wortgottesfeier. Der Wortgottesdienst der Gemeinde am Sonntag. Vorsteherbuch für Laien" erscheint in den nächsten Wochen und kann über das Liturgische Institut, Wiedingstrasse 46, 8055 Zürich, bezogen werden. Der vorstehende Artikel von Dr. Vitus Huonder, Präsident der DOK-Kommission "Wortgottesfeier", gibt einen kommentierenden Einblick in die neuen Weisungen der Deutschschweizer Bischöfe zur sonntäglichen Wortgottesfeier.
Die christliche Sendung umfasst alle Bereiche des menschlichen Lebens.
Daher ist die Kirche eine Gemeinschaft mit vielfältigen Aufgaben. Ihre
Glieder sind dazu berufen, ihre Verantwortung für die Verkündigung
(Martyria), den Gottesdienst (Leiturgia) und die Lebenshilfe (Diakonia)
wahrzunehmen.
In den folgenden Überlegungen steht der sonntägliche Gottesdienst
der Gemeinde (Pfarrei) oder einer Gemeinschaft im Vordergrund. Er darf nicht
aus der umfassenden Sendung der Kirche, welche die Liebe zu Gott und dem
Nächsten einschliesst, herausgelöst werden. Die liturgische Feier
wird sich im geschwisterlichen Umgang der Getauften unter sich und mit andersdenkenden
Menschen bewähren müssen.
Seit längerer Zeit beschäftigt die Zukunft der Eucharistiefeier
am Sonntag viele Pfarreien und Gemeinschaften. Sie bekommen den Priestermangel
mehr und mehr zu spüren. Schon werden an Stelle der Messfeier oft Wortgottesdienste
gehalten.
Nach einigen Jahren der Erfahrung mit diesen Feiern zeichnen sich neue Erfordernisse
ab, vor allem zeigt sich, dass eine verbindliche Gottesdienstordnung notwendig
ist. Mit dem vorliegenden Liturgischen Buch "Die Wortgottesfeier"
möchten die Bischöfe all jenen Frauen und Männern, die mit
der Leitung von sonntäglichen Wortgottesdiensten beauftragt sind, eine
Grundordnung in die Hand geben. Auf diese Weise wird die Einheit der Ortskirche
bewahrt und die Communio, die Zusammengehörigkeit der Pfarreien und
religiösen Gemeinschaften unter der Leitung des Bischofs, gefördert
und geschützt.
1. Jesus Christus sammelt die Menschen zum Gottesvolk des Neuen Bundes
Jesus Christus sammelt die Menschen und führt sie zur Gemeinschaft mit Gott und untereinander (vgl. Joh 17,2023). Er ruft sie in seine Nachfolge (vgl. Mk 1,1620; Lk 8,13). Denn Leben mit ihm ist Leben in Fülle (vgl. Joh 10,10). Er stiftet Versöhnung (vgl. Lk 23,34; Joh 11,52) und gibt dafür am Kreuz sein Leben hin. Beim Letzten Abendmahl nimmt er dieses Lebensopfer im Zeichen des gebrochenen Brotes und des Kelches des Neuen Bundes vorweg und vertraut den Aposteln die Feier des Gedächtnisses seines Todes und seiner Auferstehung an (vgl. 1 Kor 11,2325). In ihr wirkt er kraft des Heiligen Geistes weiter.
2. Die österliche Gemeinde versammelt sich zum Brechen des Brotes
Nach Ostern halten die Jünger fest an der Lehre der Apostel, an der Gemeinschaft, am Brechen des Brotes und an den Gebeten (vgl. Apg 2,42). Bei der Vertiefung in das Wort der Heiligen Schrift und beim Herrenmahl erfahren sie die Nähe des auferstandenen Christus, wie es die Erzählung von Emmaus festhält (vgl. Lk 24,1335). Jesus, durch Leiden und Tod zur Auferstehung gelangt, wird in der Kraft seines Geistes gegenwärtig und schenkt sich den Seinen. Die Feier seines Gedächtnisses wird zur Grundlage und zum Ausgangspunkt für das christliche Leben im Alltag.
3. Die Christen feiern am Sonntag die Eucharistie
Das Vorbild der jungen christlichen Gemeinde ist richtungweisend für die Kirche. Heute noch begehen die Christen im sonntäglichen Gottesdienst "den ersten Tag der Woche als den Tag, an dem Christus von den Toten erstanden ist" (Embolismus im Hochgebet IIII). Sie sammeln sich um den Priester, der durch die Weihe in besonderer Weise mit Jesus und seinen Aposteln verbunden ist. Auf diese Weise mit der ganzen Kirche vereint, sagen sie Gott Dank für alle seine Gaben und feiern das Paschamysterium, das heisst die Erlösung durch Jesus Christus. Sie gedenken in Freude der Neuschöpfung, die mit der Auferstehung des Herrn begonnen hat, und schauen nach dem Leben der kommenden Welt aus. Wie die Jünger von Emmaus lassen sie sich das Wort der Heiligen Schrift darlegen und nehmen an der Mahlgemeinschaft teil. Die Verbundenheit mit Gott und untereinander wird gestärkt, die Einheit der Kirche erneuert und gefördert, das Leben der Getauften genährt. Daher sagt schon eine Kirchenordnung aus dem dritten Jahrhundert: "Lasst euch also, da ihr Glieder Christi seid, nicht von der Kirche trennen, indem ihr nicht zusammenkommt... lasst nicht zu, dass die Glieder ihren Retter nicht kennen oder ihm fremd werden, und lasst nicht zu, dass sein Leib auseinandergerissen und zerstreut wird" (Didaskalie 2,59,13).
1. Die Freizeit hat einen hohen Stellenwert
Der Mensch hat sich in unseren Verhältnissen viel freie Zeit ausbedungen. Zwei arbeitsfreie Tage in der Woche sind für viele zur Regel geworden. Der Pflege der Gemeinschaft in Familie und Gesellschaft wird grosse Bedeutung beigemessen. Freizeitgestaltung, Sport und Entspannung haben einen ersten Stellenwert. In dieser Entwicklung muss auch die Sorge um die kirchliche Gemeinschaft ihren Platz finden.
2. Die Pflege der Glaubensgemeinschaft ist wichtig
Die verfügbare Freizeit soll dem Christen helfen, die Feier des
Sonntags als Tag der Auferstehung Christi ungehinderter zu begehen und die
Gemeinschaft im Sonntagsgottesdienst bewusst zu pflegen. Dies ist um so
wichtiger, als der Mensch in seiner von der Technik geprägten Welt
leicht vergisst, dass er sein Leben und die ganze Schöpfung Gott verdankt.
Er verkennt nicht selten die Bedeutung des gemeinschaftlichen Betens und
Feierns. Oft sucht er Gott nur in sich selbst und in der Natur.
Der Christ aber wird sich besonders der Gegenwart Gottes in der Versammlung
des Volkes Gottes, in den Schriften der Offenbarung und in den Feiern der
Kirche bewusst (vgl. Liturgiekonstitution, Artikel 7). Für ihn stehen
Vergnügen, Leistungssport und Unterhaltung jeder Art nicht im Mittelpunkt
der Freizeit. Er nimmt es auch nicht einfach hin, dass der Sonntag mehr
und mehr zu einem Arbeitstag wird.
3. Die Erschwernisse dürfen nicht entmutigen
Der wachsende Individualismus in unserer Gesellschaft kann sich auf die
gemeinsame Feier des Sonntags negativ auswirken und das Leben der Pfarrei
gefährden. Viele Gemeindeglieder erfahren nicht mehr die Kraft einer
tragenden Gottesdienstgemeinschaft.
Das Problem des zunehmenden Priestermangels macht zusätzlich zu schaffen.
In vermehrtem Masse müssen Gemeinden auf die sonntägliche Eucharistiefeier
verzichten. Dies führt dazu, dass sich ihre Glieder zerstreuen. Einige
suchen in der näheren oder weiteren Umgebung nach der Möglichkeit,
eine Eucharistie mitzufeiern. Andere bleiben deswegen dem Gottesdienst fern.
Diese Probleme dürfen nicht entmutigen. Sie müssen Anlass zu einer
intensiveren Suche nach Lösungen und Hilfen werden.
1. Jede Gemeinde lebt vom Sonntagsgottesdienst
Die sonntägliche Eucharistiefeier hat für das christliche Leben grundlegende Bedeutung. Die Gemeinschaft der Getauften verarmt und zerfällt, wenn ihre Glieder nicht regelmässig zusammenkommen, das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung des Herrn begehen, sich öffnen für das, "was die Menschen bewegt", und mit ihnen "ihre Trauer und Angst, ihre Freude und Hoffnung teilen" (Hochgebet für Messen für besondere Anliegen III). Daher sind nach wie vor Anstrengungen zu machen, dass jede Pfarrei die Eucharistie feiern kann.
2. Die Häufigkeit der Eucharistiefeiern ist zu überprüfen
In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gab es für die Teilnahme an der Eucharistiefeier viele Möglichkeiten vom Samstagabend bis zum Sonntagabend. Die Entwicklung der letzten Jahre erfordert eine Überprüfung dieser Häufigkeit der Messfeier. Die Gottesdienste sind jedenfalls so zu planen, dass jede Pfarrei eine sonntägliche Eucharistie feiern kann. Pfarreien mit einem Priester am Ort sollen mit jenen ohne Priester zusammenarbeiten. Dies wird dort einfacher sein, wo Pfarreien in einem Verband zusammengeschlossen sind. Offenheit und Entgegenkommen sind aber auch in den anderen Pfarreien und Gemeinschaften notwendig, damit die sonntäglichen Eucharistiefeiern in einem regional ausgewogenen Mass an verschiedene Orten möglich werden. Zu überlegen ist auch, ob sich verschiedene Gemeinschaften an einem Ort zum Gottesdienst versammeln können.
3. Die Beanspruchung des Priesters soll angemessen sein
Der Priester kann auch an einem Sonntag die Eucharistie nicht beliebig
oft feiern. Die Weisungen der Bischöfe und die Normen des Kirchenrechts
sind zu beachten. "Mit Ausnahme der Fälle, in denen es nach Massgabe
des Rechts erlaubt ist, mehrmals am selben Tag die Eucharistie zu zelebrieren
oder zu konzelebrieren, ist es dem Priester nicht erlaubt, mehr als einmal
am Tag zu zelebrieren (§ 1). Wenn Priestermangel besteht, kann der
Ortsordinarius zugestehen, dass Priester aus gerechtem Grund zweimal am
Tag, ja sogar, wenn eine seelsorgliche Notlage dies erfordert, an Sonntagen
und gebotenen Feiertagen auch dreimal zelebrieren (§ 2)" (CIC
can. 905).
Die Rücksichtnahme auf die konkreten Umstände lässt möglicherweise
nicht einmal das Höchstmass der offiziellen Regelung zu. Vor allem
ist darauf zu achten, dass der Priester den Pfarreiangehörigen oder
den Mitgliedern einer Gemeinschaft auch nach dem Gottesdienst noch zur Verfügung
stehen kann.
4. Die Koordination ist notwendig
Das Problem einer besseren Koordination der Eucharistiefeiern wurde schon
lange erkannt, ist aber bis heute nicht befriedigend gelöst. Die Dekanate
sollen diese wichtige Aufgabe vermehrt an die Hand nehmen. Sie werden Ordenspriester
um ihren Dienst bitten. Sie werden auch Priester der fremdsprachigen Missionen,
so weit es ihnen zeitlich möglich ist und sie einer mehrsprachigen
Feier vorstehen können, in die Planung einbeziehen. Sie werden ebenso
Priester im Ruhestand, deren Gesundheitszustand einen Einsatz noch erlaubt,
um ihre Verfügbarkeit ersuchen.
Bei der Koordination ist darauf zu achten, dass die gleichen Priester in
regelmässigen Abständen den Gottesdienst am gleichen Ort leiten
können.
5. Der Wortgottesdienst ist ein Gemeindegottesdienst
Die Pfarrei soll auch dann am Sonntag zusammenkommen, wenn keine Eucharistie gefeiert werden kann. Unter diesen Umständen wird ein Wortgottesdienst in der Form der Wortgottesfeier, gegebenenfalls einer Laudes oder einer Vesper, den Christen helfen, miteinander zu beten. Gott in seinem Wort zu begegnen, ist ein Geschenk, dessen sich die Gemeinde oft zuwenig bewusst wird. Das Zweite Vatikanische Konzil betont: "Zu fördern sind eigene Wortgottesdienste... an den Sonn- und Feiertagen, besonders da, wo kein Priester zur Verfügung steht" (Liturgiekonstitution, Artikel 35,4). Unter der Leitung des Diakons oder der dazu ausgebildeten und beauftragten Laien (besonders Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten) kommt die Gemeinde zusammen, hört auf das Wort der Heiligen Schrift, preist den Vater im Himmel und erbittet Hilfe und Segen für ihr Leben, für das Wirken der Kirche und für die ganze Welt. Denn Jesus Christus ist nicht nur in den eucharistischen Gaben gegenwärtig, sondern auch in seinem Wort, "da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden" (Liturgiekonstitution, Artikel 7). So wird der Wortgottesdienst in der gegenwärtigen Situation zur Chance, sowohl den Wert des Wortes Gottes als auch der Eucharistie neu zu entdecken. Es bleibt Ziel und Aufgabe der Kirche, darauf hinzuwirken, dass jede Pfarrei oder Gemeinschaft auch in Zukunft ihre sonntägliche Eucharistie feiern kann.
6. Der Sonntagsgottesdienst ist Höhepunkt aller Gebete und Feiern der Gemeinde
Im Vordergrund dieser Überlegungen steht das Anliegen der allsonntäglichen liturgischen Feier der Gemeinde. Doch darf dieser Gottesdienst nicht getrennt vom täglichen gemeinsamen und privaten Beten betrachtet werden. Er ist vielmehr Höhepunkt des Gebetes des einzelnen und all jener Liturgien, welche die Gemeinde-glieder durch die Woche hindurch täglich zusammenführen. Auch an Orten ohne Priester dürfen sie nicht fehlen. Dabei steht der Gottesdienstversammlung neben werktäglichen Wortgottesfeiern auch der Reichtum des Stundengebetes zur Verfügung, insbesondere der Laudes und der Vesper.
1. Erschliessung der Vielfalt der Gottesdienstformen
Die Kirche kennt eine Vielfalt von Gottesdienstformen wie Eucharistiefeiern, Wortgottesfeiern, Stundengebet, Eucharistische Anbetung, Andachten, Rosenkranz und Segnungen. Je vertrauter die Pfarrei mit dieser Vielfalt ist und je besser sie die Eigenart und den Eigenwert der einzelnen Gottesdienste erkennt, desto besser ist sie auf jene Situation vorbereitet, in der sie eine Eucharistie seltener mitfeiern kann. Es ist Aufgabe der Seelsorger, in den Pfarreien eine entsprechende Glaubensbildung zu fördern und die Vielfalt der Feiern zu pflegen.
2. Vertiefung der biblischen Spiritualität
"Die Kirche hat die Heiligen Schriften immer verehrt wie den Herrenleib
selbst..." (Konstitution über die göttliche Offenbarung,
Artikel 21). Mit diesem markanten Satz unterstreicht das Zweite Vatikanische
Konzil die Bedeutung des Wortes Gottes für das Leben der Getauften.
Daher sind Anstrengungen zu unternehmen, damit im Volk Gottes die biblische
Spiritualität gefördert und vertieft wird. Das ist eine wichtige
Voraussetzung für die Wertschätzung der Wortgottesfeier.
Eine Gemeinde versammelt sich auch in einem Wortgottesdienst wahrhaft um
den Herrn. Die Verkündigung der Botschaft der Bibel und die Bereitschaft,
sie im Herzen zu empfangen, schenkt Gottes Gnade. Wie der Herr einst durch
sein Wort heilte, Sünden vergab und zum Leben erweckte, so wirkt dieses
Wort heute noch als "Gottes Kraft zum Heil für jeden, der glaubt"
(Konstitution über die göttliche Offenbarung, Artikel 17).
Daher muss dem Wort Gottes in der Liturgie genügend Raum gegeben werden.
Menschliche Worte dürfen es nicht an den Rand drängen oder gar
übertönen. Der Vortrag der Heiligen Schrift soll sorgfältig
vorbereitet und gepflegt werden.
3. Wahrung der Eigenart der Wortgottesfeier
Jede Liturgie der Kirche hat ihre Eigenart und ihre besondere Bedeutung
und führt zur Begegnung mit Gott. Dabei ist die Einheit der liturgischen
Formen zu bewahren.
In der Eucharistiefeier gehören das Hochgebet und die Kommunion wegen
der Einheit von Opfer- und Mahlfeier zusammen. Das wird besonders dann deutlich,
wenn nicht nur das eucharistische Brot, sondern auch der Kelch gereicht
wird, ein Anliegen, dem besser entsprochen werden müsste. Krankenkommunion
und Wegzehrung sind begründete Ausnahmen.
Für die Wortgottesfeier und andere Wortgottesdienste bedeutet dies,
dass sie in der Regel ohne Kommunion gehalten werden, wie die Deutschschweizerische
Ordinarienkonferenz dies 1987 für die Sonntage bestimmt hat, an denen
auch eine Eucharstie gefeiert wird. Dadurch wird die Bedeutung der Heiligen
Schrift betont: die Gegenwart Christi in seinem Wort. Mit der Spendung der
Kommunion kann die Eucharistiefeier als das Opfermahl Jesu Christi nicht
ersetzt werden. Daher sind alle Pfarreien zu unterstützen, die an der
Wortgottesfeier ohne Spendung der Kommunion festhalten.
Das Besondere einer Feier zeigt sich auch in den Gebeten und Gesängen.
So sind das Sanctus und das Agnus Dei für die Eucharistiefeier typisch
und gehören nicht in einen Wortgottesdienst. Auch ein eucharistisches
Hochgebet unterscheidet sich wesentlich vom Gebetsformular eines Wortgottesdienstes.
Es wäre falsch, bei der Wortgottesfeier Gebetsvorlagen zu benutzen,
die ein eucharistisches Hochgebet vortäuschen, um den Unterschied zu
einer Messfeier zu verwischen. Das liturgische Buch "Die Wortgottesfeier"
bietet diesbezüglich zuverlässige Texte und Hinweise an.
4. Verantwortung und Beauftragung für die Wortgottesfeier
Die Verantwortung für die Wortgottesfeier am Sonntag liegt beim
Bischof. Er überträgt die Durchführung der Liturgie einem
Diakon oder einem für die Seelsorge beauftragten Laien.
Im Falle einer Notsituation (etwa wenn ein Priester unverhofft ausfällt)
können auch geeignete Ordensleute, Lektoren, Mitglieder von Liturgiegruppen,
Kommunionhelfer oder Katecheten im Nebenamt mit der Wortgottesfeier beauftragt
werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Personen einen Ausbildungskurs
besucht haben sowie vom Bischof bestätigt sind. Diese Regel gilt auch
dann, wenn der Pfarrer für kürzere Zeit ortsabwesend ist und ihn
kein Priester, Diakon oder in der Seelsorge hauptamtlich tätiger Laie
vertreten kann. In den Diözesen sind daher Kurse für Gottesdienstleitung
durchzuführen.
5. Wortgottesfeier in der eigenen Pfarrei oder Eucharistiefeier in der Nachbarschaft?
Die Erfahrung zeigt, dass der Wunsch nach der Teilnahme an einer Eucharistiefeier
einige Gemeindeglieder zu deren Besuch in näherer oder weiterer Umgebung
veranlasst. Das ist eine Möglichkeit, auf die das Direktorium "Sonntäglicher
Gemeindegottesdienst ohne Priester" der Kongregation für den Gottesdienst
von 1988 hinweist. "Doch sollte im Interesse der eigenen Gemeinde,
die es lebendig zu erhalten gilt, dem Gottesdienst am Ort der Vorzug gegeben
werden" (Unser Sonntag. Pastoralschreiben der Schweizer Bischöfe,
S. 34). Bemerkenswert ist, dass das Kirchenrecht die Teilnahme an einer
Eucharistiefeier in der Nachbarschaft nicht verlangt, sondern den Wortgottesdienst
in der Pfarrkirche empfiehlt (CIC can. 1248 § 2). Der Katechismus der
Katholischen Kirche übernimmt diesen Passus wörtlich (2183).
Dies darf nicht als Geringschätzung der Eucharistiefeier missverstanden
werden. Wichtig ist vielmehr, dass in jeder Pfarrei und in jeder religiösen
Gemeinschaft der Sonntag als Tag der Auferstehung Christi gemeinsam gefeiert
wird.
6. Wortgottesfeier und Sonntagsgebot
Die Mitfeier der sonntäglichen Eucharistie gehört zur priesterlichen
Berufung und Würde des Christen. Darauf macht die Kirche aufmerksam,
wenn sie von der Verpflichtung der Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier
spricht (vgl. CIC can. 1247; can. 1248 § 1).
Tritt in einer Pfarrei aus den hier beschriebenen Gründen die Wortgottesfeier
an die Stelle der Eucharistiefeier, erfüllen die Gläubigen durch
die Teilnahme daran den Sinn des kirchlichen Gebots der Sonntagsheiligung:
"Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem
anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich
ist, wird sehr empfohlen, dass die Gläubigen an einem Wortgottesdienst
teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen
Ort gemäss den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird..."
(CIC can. 1248 § 2).
7. Zusammenarbeit und gegenseitige Achtung
Die gute Zusammenarbeit und die gegenseitige Achtung der Priester, der
Diakone und der in der Seelsorge tätigen Laien (Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten)
sind immer Voraussetzung für das fruchtbare Wirken der Kirche angesichts
der Grösse und Würde des Gottesdienstes. In dieser besprochenen
Situation wird sich dieser Grundsatz besonders bewähren müssen.
Es braucht Respekt vor der Kompetenz und der Zuständigkeit des jeweiligen
Seelsorgers.
Ein Beispiel: Leben Priester im Ruhestand in einer Gemeinde, in der ein
Diakon oder ein in der Seelsorge tätiger Laie (Pastoralassistentin/Pastoralassistent)
Leitungsaufgaben in der Pfarrei wahrnimmt, werden sie auf die Zuständigkeit
der oder des Verantwortlichen achten und ihre Verfügbarkeit für
die Eucharistiefeier mit ihr oder mit ihm besprechen und planen.
Ein weiteres Beispiel: Ist ein Priester Gast in einer Pfarrei ohne Priester
vor Ort, wird er sich mit dem verantwortlichen Laien (Pastoralassistentin/Pastoralassistent)
rechtzeitig in Verbindung setzen. Dann kann möglich werden, eine nicht
vorgesehene Eucharistiefeier anzuberaumen, in die die vorbereitete Wortgottesfeier
eingebaut wird. In diesem Fall steht dem Priester gemäss der liturgischen
Ordnung die Leitung des Gottesdienstes zu. Die übrigen Dienste bleiben
so verteilt, wie sie für den Wortgottesdienst vorgesehen sind. Darin
zeigt sich die Offenheit einer Pfarrei gegenüber der Gesamtkirche,
ohne dass sie dadurch ihre Eigenart verliert.
Die Liturgie ist "die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die
Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen" (Liturgiekonstitution,
Artikel 14). Sie bedarf besonderer Sorgfalt und Pflege.Wer sie leitet, übernimmt
eine grosse Verantwortung für das Wohl einer Pfarrei oder einer Gemeinschaft.
Deshalb ist es den Bischöfen ein Anliegen, auch die Liturgie der sonntäglichen
Wortgottesfeier so zu ordnen und vorzulegen, dass diese Quelle nicht versiegt
und dass alles "zum Frieden und zum Aufbau" (Röm 14,19) der
Gemeinde beiträgt.
Unser Sonntag. Pastoralschreiben der Schweizer Bischofskonferenz, Dezember 1981.
Das Geheimnis der Eucharistie. Pastoralschreiben der Schweizer Bischofskonferenz, November 1984.
Sonntägliche Gottesdienste ohne Priester. Richtlinien, verabschiedet in der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (1987), in: SKZ 37/1987.
Direktorium der Kongregation für den Gottesdienst "Sonntäglicher
Gemeindegottesdienst ohne Priester", 2. Juni 1988.