SKZ 36/1997

 INHALT

Amtlicher Teil

Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz

Die Wortgottesfeier - Weisungen

Die Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz (DOK) approbierte in ihrer 100. Sitzung am 17. Juni 1997 das liturgische Buch "Die Wortgottesfeier. Der Wortgottesdienst der Gemeinde am Sonntag. Vorsteherbuch für Laien". Die nachstehend abgedruckten Weisungen der Deutschschweizer Bischöfe zu den sonntäglichen Wortgottesfeiern bilden mit der im Rituale vorgegebenen Grundordnung der Wortgottesfeier am Sonntag und den entsprechenden Vorlagen eine Einheit. Diese Weisungen treten mit der hier vorliegenden Veröffentlichung in der "Schweizerischen Kirchenzeitung" in Kraft. Das Rituale "Die Wortgottesfeier. Der Wortgottesdienst der Gemeinde am Sonntag. Vorsteherbuch für Laien" erscheint in den nächsten Wochen und kann über das Liturgische Institut, Wiedingstrasse 46, 8055 Zürich, bezogen werden. Der vorstehende Artikel von Dr. Vitus Huonder, Präsident der DOK-Kommission "Wortgottesfeier", gibt einen kommentierenden Einblick in die neuen Weisungen der Deutschschweizer Bischöfe zur sonntäglichen Wortgottesfeier.

Weisungen, erlassen von der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz

Die christliche Sendung umfasst alle Bereiche des menschlichen Lebens. Daher ist die Kirche eine Gemeinschaft mit vielfältigen Aufgaben. Ihre Glieder sind dazu berufen, ihre Verantwortung für die Verkündigung (Martyria), den Gottesdienst (Leiturgia) und die Lebenshilfe (Diakonia) wahrzunehmen.
In den folgenden Überlegungen steht der sonntägliche Gottesdienst der Gemeinde (Pfarrei) oder einer Gemeinschaft im Vordergrund. Er darf nicht aus der umfassenden Sendung der Kirche, welche die Liebe zu Gott und dem Nächsten einschliesst, herausgelöst werden. Die liturgische Feier wird sich im geschwisterlichen Umgang der Getauften unter sich und mit andersdenkenden Menschen bewähren müssen.
Seit längerer Zeit beschäftigt die Zukunft der Eucharistiefeier am Sonntag viele Pfarreien und Gemeinschaften. Sie bekommen den Priestermangel mehr und mehr zu spüren. Schon werden an Stelle der Messfeier oft Wortgottesdienste gehalten.
Nach einigen Jahren der Erfahrung mit diesen Feiern zeichnen sich neue Erfordernisse ab, vor allem zeigt sich, dass eine verbindliche Gottesdienstordnung notwendig ist. Mit dem vorliegenden Liturgischen Buch "Die Wortgottesfeier" möchten die Bischöfe all jenen Frauen und Männern, die mit der Leitung von sonntäglichen Wortgottesdiensten beauftragt sind, eine Grundordnung in die Hand geben. Auf diese Weise wird die Einheit der Ortskirche bewahrt und die Communio, die Zusammengehörigkeit der Pfarreien und religiösen Gemeinschaften unter der Leitung des Bischofs, gefördert und geschützt.

A. Der christliche Sonntag

1. Jesus Christus sammelt die Menschen zum Gottesvolk des Neuen Bundes

Jesus Christus sammelt die Menschen und führt sie zur Gemeinschaft mit Gott und untereinander (vgl. Joh 17,20­23). Er ruft sie in seine Nachfolge (vgl. Mk 1,16­20; Lk 8,1­3). Denn Leben mit ihm ist Leben in Fülle (vgl. Joh 10,10). Er stiftet Versöhnung (vgl. Lk 23,34; Joh 11,52) und gibt dafür am Kreuz sein Leben hin. Beim Letzten Abendmahl nimmt er dieses Lebensopfer im Zeichen des gebrochenen Brotes und des Kelches des Neuen Bundes vorweg und vertraut den Aposteln die Feier des Gedächtnisses seines Todes und seiner Auferstehung an (vgl. 1 Kor 11,23­25). In ihr wirkt er kraft des Heiligen Geistes weiter.

2. Die österliche Gemeinde versammelt sich zum Brechen des Brotes

Nach Ostern halten die Jünger fest an der Lehre der Apostel, an der Gemeinschaft, am Brechen des Brotes und an den Gebeten (vgl. Apg 2,42). Bei der Vertiefung in das Wort der Heiligen Schrift und beim Herrenmahl erfahren sie die Nähe des auferstandenen Christus, wie es die Erzählung von Emmaus festhält (vgl. Lk 24,13­35). Jesus, durch Leiden und Tod zur Auferstehung gelangt, wird in der Kraft seines Geistes gegenwärtig und schenkt sich den Seinen. Die Feier seines Gedächtnisses wird zur Grundlage und zum Ausgangspunkt für das christliche Leben im Alltag.

3. Die Christen feiern am Sonntag die Eucharistie

Das Vorbild der jungen christlichen Gemeinde ist richtungweisend für die Kirche. Heute noch begehen die Christen im sonntäglichen Gottesdienst "den ersten Tag der Woche als den Tag, an dem Christus von den Toten erstanden ist" (Embolismus im Hochgebet I­III). Sie sammeln sich um den Priester, der durch die Weihe in besonderer Weise mit Jesus und seinen Aposteln verbunden ist. Auf diese Weise mit der ganzen Kirche vereint, sagen sie Gott Dank für alle seine Gaben und feiern das Paschamysterium, das heisst die Erlösung durch Jesus Christus. Sie gedenken in Freude der Neuschöpfung, die mit der Auferstehung des Herrn begonnen hat, und schauen nach dem Leben der kommenden Welt aus. Wie die Jünger von Emmaus lassen sie sich das Wort der Heiligen Schrift darlegen und nehmen an der Mahlgemeinschaft teil. Die Verbundenheit mit Gott und untereinander wird gestärkt, die Einheit der Kirche erneuert und gefördert, das Leben der Getauften genährt. Daher sagt schon eine Kirchenordnung aus dem dritten Jahrhundert: "Lasst euch also, da ihr Glieder Christi seid, nicht von der Kirche trennen, indem ihr nicht zusammenkommt... lasst nicht zu, dass die Glieder ihren Retter nicht kennen oder ihm fremd werden, und lasst nicht zu, dass sein Leib auseinandergerissen und zerstreut wird" (Didaskalie 2,59,1­3).

B. Die Feier des Sonntags in der heutigen Zeit

1. Die Freizeit hat einen hohen Stellenwert

Der Mensch hat sich in unseren Verhältnissen viel freie Zeit ausbedungen. Zwei arbeitsfreie Tage in der Woche sind für viele zur Regel geworden. Der Pflege der Gemeinschaft in Familie und Gesellschaft wird grosse Bedeutung beigemessen. Freizeitgestaltung, Sport und Entspannung haben einen ersten Stellenwert. In dieser Entwicklung muss auch die Sorge um die kirchliche Gemeinschaft ihren Platz finden.

2. Die Pflege der Glaubensgemeinschaft ist wichtig

Die verfügbare Freizeit soll dem Christen helfen, die Feier des Sonntags als Tag der Auferstehung Christi ungehinderter zu begehen und die Gemeinschaft im Sonntagsgottesdienst bewusst zu pflegen. Dies ist um so wichtiger, als der Mensch in seiner von der Technik geprägten Welt leicht vergisst, dass er sein Leben und die ganze Schöpfung Gott verdankt. Er verkennt nicht selten die Bedeutung des gemeinschaftlichen Betens und Feierns. Oft sucht er Gott nur in sich selbst und in der Natur.
Der Christ aber wird sich besonders der Gegenwart Gottes in der Versammlung des Volkes Gottes, in den Schriften der Offenbarung und in den Feiern der Kirche bewusst (vgl. Liturgiekonstitution, Artikel 7). Für ihn stehen Vergnügen, Leistungssport und Unterhaltung jeder Art nicht im Mittelpunkt der Freizeit. Er nimmt es auch nicht einfach hin, dass der Sonntag mehr und mehr zu einem Arbeitstag wird.

3. Die Erschwernisse dürfen nicht entmutigen

Der wachsende Individualismus in unserer Gesellschaft kann sich auf die gemeinsame Feier des Sonntags negativ auswirken und das Leben der Pfarrei gefährden. Viele Gemeindeglieder erfahren nicht mehr die Kraft einer tragenden Gottesdienstgemeinschaft.
Das Problem des zunehmenden Priestermangels macht zusätzlich zu schaffen. In vermehrtem Masse müssen Gemeinden auf die sonntägliche Eucharistiefeier verzichten. Dies führt dazu, dass sich ihre Glieder zerstreuen. Einige suchen in der näheren oder weiteren Umgebung nach der Möglichkeit, eine Eucharistie mitzufeiern. Andere bleiben deswegen dem Gottesdienst fern. Diese Probleme dürfen nicht entmutigen. Sie müssen Anlass zu einer intensiveren Suche nach Lösungen und Hilfen werden.

C. Der Gemeindegottesdienst am Sonntag

1. Jede Gemeinde lebt vom Sonntagsgottesdienst

Die sonntägliche Eucharistiefeier hat für das christliche Leben grundlegende Bedeutung. Die Gemeinschaft der Getauften verarmt und zerfällt, wenn ihre Glieder nicht regelmässig zusammenkommen, das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung des Herrn begehen, sich öffnen für das, "was die Menschen bewegt", und mit ihnen "ihre Trauer und Angst, ihre Freude und Hoffnung teilen" (Hochgebet für Messen für besondere Anliegen III). Daher sind nach wie vor Anstrengungen zu machen, dass jede Pfarrei die Eucharistie feiern kann.

2. Die Häufigkeit der Eucharistiefeiern ist zu überprüfen

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gab es für die Teilnahme an der Eucharistiefeier viele Möglichkeiten vom Samstagabend bis zum Sonntagabend. Die Entwicklung der letzten Jahre erfordert eine Überprüfung dieser Häufigkeit der Messfeier. Die Gottesdienste sind jedenfalls so zu planen, dass jede Pfarrei eine sonntägliche Eucharistie feiern kann. Pfarreien mit einem Priester am Ort sollen mit jenen ohne Priester zusammenarbeiten. Dies wird dort einfacher sein, wo Pfarreien in einem Verband zusammengeschlossen sind. Offenheit und Entgegenkommen sind aber auch in den anderen Pfarreien und Gemeinschaften notwendig, damit die sonntäglichen Eucharistiefeiern in einem regional ausgewogenen Mass an verschiedene Orten möglich werden. Zu überlegen ist auch, ob sich verschiedene Gemeinschaften an einem Ort zum Gottesdienst versammeln können.

3. Die Beanspruchung des Priesters soll angemessen sein

Der Priester kann auch an einem Sonntag die Eucharistie nicht beliebig oft feiern. Die Weisungen der Bischöfe und die Normen des Kirchenrechts sind zu beachten. "Mit Ausnahme der Fälle, in denen es nach Massgabe des Rechts erlaubt ist, mehrmals am selben Tag die Eucharistie zu zelebrieren oder zu konzelebrieren, ist es dem Priester nicht erlaubt, mehr als einmal am Tag zu zelebrieren (§ 1). Wenn Priestermangel besteht, kann der Ortsordinarius zugestehen, dass Priester aus gerechtem Grund zweimal am Tag, ja sogar, wenn eine seelsorgliche Notlage dies erfordert, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen auch dreimal zelebrieren (§ 2)" (CIC can. 905).
Die Rücksichtnahme auf die konkreten Umstände lässt möglicherweise nicht einmal das Höchstmass der offiziellen Regelung zu. Vor allem ist darauf zu achten, dass der Priester den Pfarreiangehörigen oder den Mitgliedern einer Gemeinschaft auch nach dem Gottesdienst noch zur Verfügung stehen kann.

4. Die Koordination ist notwendig

Das Problem einer besseren Koordination der Eucharistiefeiern wurde schon lange erkannt, ist aber bis heute nicht befriedigend gelöst. Die Dekanate sollen diese wichtige Aufgabe vermehrt an die Hand nehmen. Sie werden Ordenspriester um ihren Dienst bitten. Sie werden auch Priester der fremdsprachigen Missionen, so weit es ihnen zeitlich möglich ist und sie einer mehrsprachigen Feier vorstehen können, in die Planung einbeziehen. Sie werden ebenso Priester im Ruhestand, deren Gesundheitszustand einen Einsatz noch erlaubt, um ihre Verfügbarkeit ersuchen.
Bei der Koordination ist darauf zu achten, dass die gleichen Priester in regelmässigen Abständen den Gottesdienst am gleichen Ort leiten können.

5. Der Wortgottesdienst ist ein Gemeindegottesdienst

Die Pfarrei soll auch dann am Sonntag zusammenkommen, wenn keine Eucharistie gefeiert werden kann. Unter diesen Umständen wird ein Wortgottesdienst in der Form der Wortgottesfeier, gegebenenfalls einer Laudes oder einer Vesper, den Christen helfen, miteinander zu beten. Gott in seinem Wort zu begegnen, ist ein Geschenk, dessen sich die Gemeinde oft zuwenig bewusst wird. Das Zweite Vatikanische Konzil betont: "Zu fördern sind eigene Wortgottesdienste... an den Sonn- und Feiertagen, besonders da, wo kein Priester zur Verfügung steht" (Liturgiekonstitution, Artikel 35,4). Unter der Leitung des Diakons oder der dazu ausgebildeten und beauftragten Laien (besonders Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten) kommt die Gemeinde zusammen, hört auf das Wort der Heiligen Schrift, preist den Vater im Himmel und erbittet Hilfe und Segen für ihr Leben, für das Wirken der Kirche und für die ganze Welt. Denn Jesus Christus ist nicht nur in den eucharistischen Gaben gegenwärtig, sondern auch in seinem Wort, "da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden" (Liturgiekonstitution, Artikel 7). So wird der Wortgottesdienst in der gegenwärtigen Situation zur Chance, sowohl den Wert des Wortes Gottes als auch der Eucharistie neu zu entdecken. Es bleibt Ziel und Aufgabe der Kirche, darauf hinzuwirken, dass jede Pfarrei oder Gemeinschaft auch in Zukunft ihre sonntägliche Eucharistie feiern kann.

6. Der Sonntagsgottesdienst ist Höhepunkt aller Gebete und Feiern der Gemeinde

Im Vordergrund dieser Überlegungen steht das Anliegen der allsonntäglichen liturgischen Feier der Gemeinde. Doch darf dieser Gottesdienst nicht getrennt vom täglichen gemeinsamen und privaten Beten betrachtet werden. Er ist vielmehr Höhepunkt des Gebetes des einzelnen und all jener Liturgien, welche die Gemeinde-glieder durch die Woche hindurch täglich zusammenführen. Auch an Orten ohne Priester dürfen sie nicht fehlen. Dabei steht der Gottesdienstversammlung neben werktäglichen Wortgottesfeiern auch der Reichtum des Stundengebetes zur Verfügung, insbesondere der Laudes und der Vesper.

D. Leitlinien für die Wortgottesfeier am Sonntag

1. Erschliessung der Vielfalt der Gottesdienstformen

Die Kirche kennt eine Vielfalt von Gottesdienstformen wie Eucharistiefeiern, Wortgottesfeiern, Stundengebet, Eucharistische Anbetung, Andachten, Rosenkranz und Segnungen. Je vertrauter die Pfarrei mit dieser Vielfalt ist und je besser sie die Eigenart und den Eigenwert der einzelnen Gottesdienste erkennt, desto besser ist sie auf jene Situation vorbereitet, in der sie eine Eucharistie seltener mitfeiern kann. Es ist Aufgabe der Seelsorger, in den Pfarreien eine entsprechende Glaubensbildung zu fördern und die Vielfalt der Feiern zu pflegen.

2. Vertiefung der biblischen Spiritualität

"Die Kirche hat die Heiligen Schriften immer verehrt wie den Herrenleib selbst..." (Konstitution über die göttliche Offenbarung, Artikel 21). Mit diesem markanten Satz unterstreicht das Zweite Vatikanische Konzil die Bedeutung des Wortes Gottes für das Leben der Getauften. Daher sind Anstrengungen zu unternehmen, damit im Volk Gottes die biblische Spiritualität gefördert und vertieft wird. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Wertschätzung der Wortgottesfeier.
Eine Gemeinde versammelt sich auch in einem Wortgottesdienst wahrhaft um den Herrn. Die Verkündigung der Botschaft der Bibel und die Bereitschaft, sie im Herzen zu empfangen, schenkt Gottes Gnade. Wie der Herr einst durch sein Wort heilte, Sünden vergab und zum Leben erweckte, so wirkt dieses Wort heute noch als "Gottes Kraft zum Heil für jeden, der glaubt" (Konstitution über die göttliche Offenbarung, Artikel 17).
Daher muss dem Wort Gottes in der Liturgie genügend Raum gegeben werden. Menschliche Worte dürfen es nicht an den Rand drängen oder gar übertönen. Der Vortrag der Heiligen Schrift soll sorgfältig vorbereitet und gepflegt werden.

3. Wahrung der Eigenart der Wortgottesfeier

Jede Liturgie der Kirche hat ihre Eigenart und ihre besondere Bedeutung und führt zur Begegnung mit Gott. Dabei ist die Einheit der liturgischen Formen zu bewahren.
In der Eucharistiefeier gehören das Hochgebet und die Kommunion wegen der Einheit von Opfer- und Mahlfeier zusammen. Das wird besonders dann deutlich, wenn nicht nur das eucharistische Brot, sondern auch der Kelch gereicht wird, ein Anliegen, dem besser entsprochen werden müsste. Krankenkommunion und Wegzehrung sind begründete Ausnahmen.
Für die Wortgottesfeier und andere Wortgottesdienste bedeutet dies, dass sie in der Regel ohne Kommunion gehalten werden, wie die Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz dies 1987 für die Sonntage bestimmt hat, an denen auch eine Eucharstie gefeiert wird. Dadurch wird die Bedeutung der Heiligen Schrift betont: die Gegenwart Christi in seinem Wort. Mit der Spendung der Kommunion kann die Eucharistiefeier als das Opfermahl Jesu Christi nicht ersetzt werden. Daher sind alle Pfarreien zu unterstützen, die an der Wortgottesfeier ohne Spendung der Kommunion festhalten.
Das Besondere einer Feier zeigt sich auch in den Gebeten und Gesängen. So sind das Sanctus und das Agnus Dei für die Eucharistiefeier typisch und gehören nicht in einen Wortgottesdienst. Auch ein eucharistisches Hochgebet unterscheidet sich wesentlich vom Gebetsformular eines Wortgottesdienstes. Es wäre falsch, bei der Wortgottesfeier Gebetsvorlagen zu benutzen, die ein eucharistisches Hochgebet vortäuschen, um den Unterschied zu einer Messfeier zu verwischen. Das liturgische Buch "Die Wortgottesfeier" bietet diesbezüglich zuverlässige Texte und Hinweise an.

4. Verantwortung und Beauftragung für die Wortgottesfeier

Die Verantwortung für die Wortgottesfeier am Sonntag liegt beim Bischof. Er überträgt die Durchführung der Liturgie einem Diakon oder einem für die Seelsorge beauftragten Laien.
Im Falle einer Notsituation (etwa wenn ein Priester unverhofft ausfällt) können auch geeignete Ordensleute, Lektoren, Mitglieder von Liturgiegruppen, Kommunionhelfer oder Katecheten im Nebenamt mit der Wortgottesfeier beauftragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Personen einen Ausbildungskurs besucht haben sowie vom Bischof bestätigt sind. Diese Regel gilt auch dann, wenn der Pfarrer für kürzere Zeit ortsabwesend ist und ihn kein Priester, Diakon oder in der Seelsorge hauptamtlich tätiger Laie vertreten kann. In den Diözesen sind daher Kurse für Gottesdienstleitung durchzuführen.

5. Wortgottesfeier in der eigenen Pfarrei oder Eucharistiefeier in der Nachbarschaft?

Die Erfahrung zeigt, dass der Wunsch nach der Teilnahme an einer Eucharistiefeier einige Gemeindeglieder zu deren Besuch in näherer oder weiterer Umgebung veranlasst. Das ist eine Möglichkeit, auf die das Direktorium "Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester" der Kongregation für den Gottesdienst von 1988 hinweist. "Doch sollte im Interesse der eigenen Gemeinde, die es lebendig zu erhalten gilt, dem Gottesdienst am Ort der Vorzug gegeben werden" (Unser Sonntag. Pastoralschreiben der Schweizer Bischöfe, S. 34). Bemerkenswert ist, dass das Kirchenrecht die Teilnahme an einer Eucharistiefeier in der Nachbarschaft nicht verlangt, sondern den Wortgottesdienst in der Pfarrkirche empfiehlt (CIC can. 1248 § 2). Der Katechismus der Katholischen Kirche übernimmt diesen Passus wörtlich (2183).
Dies darf nicht als Geringschätzung der Eucharistiefeier missverstanden werden. Wichtig ist vielmehr, dass in jeder Pfarrei und in jeder religiösen Gemeinschaft der Sonntag als Tag der Auferstehung Christi gemeinsam gefeiert wird.

6. Wortgottesfeier und Sonntagsgebot

Die Mitfeier der sonntäglichen Eucharistie gehört zur priesterlichen Berufung und Würde des Christen. Darauf macht die Kirche aufmerksam, wenn sie von der Verpflichtung der Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier spricht (vgl. CIC can. 1247; can. 1248 § 1).
Tritt in einer Pfarrei aus den hier beschriebenen Gründen die Wortgottesfeier an die Stelle der Eucharistiefeier, erfüllen die Gläubigen durch die Teilnahme daran den Sinn des kirchlichen Gebots der Sonntagsheiligung: "Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, dass die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäss den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird..." (CIC can. 1248 § 2).

7. Zusammenarbeit und gegenseitige Achtung

Die gute Zusammenarbeit und die gegenseitige Achtung der Priester, der Diakone und der in der Seelsorge tätigen Laien (Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten) sind immer Voraussetzung für das fruchtbare Wirken der Kirche angesichts der Grösse und Würde des Gottesdienstes. In dieser besprochenen Situation wird sich dieser Grundsatz besonders bewähren müssen. Es braucht Respekt vor der Kompetenz und der Zuständigkeit des jeweiligen Seelsorgers.
Ein Beispiel: Leben Priester im Ruhestand in einer Gemeinde, in der ein Diakon oder ein in der Seelsorge tätiger Laie (Pastoralassistentin/Pastoralassistent) Leitungsaufgaben in der Pfarrei wahrnimmt, werden sie auf die Zuständigkeit der oder des Verantwortlichen achten und ihre Verfügbarkeit für die Eucharistiefeier mit ihr oder mit ihm besprechen und planen.
Ein weiteres Beispiel: Ist ein Priester Gast in einer Pfarrei ohne Priester vor Ort, wird er sich mit dem verantwortlichen Laien (Pastoralassistentin/Pastoralassistent) rechtzeitig in Verbindung setzen. Dann kann möglich werden, eine nicht vorgesehene Eucharistiefeier anzuberaumen, in die die vorbereitete Wortgottesfeier eingebaut wird. In diesem Fall steht dem Priester gemäss der liturgischen Ordnung die Leitung des Gottesdienstes zu. Die übrigen Dienste bleiben so verteilt, wie sie für den Wortgottesdienst vorgesehen sind. Darin zeigt sich die Offenheit einer Pfarrei gegenüber der Gesamtkirche, ohne dass sie dadurch ihre Eigenart verliert.
Die Liturgie ist "die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen" (Liturgiekonstitution, Artikel 14). Sie bedarf besonderer Sorgfalt und Pflege.Wer sie leitet, übernimmt eine grosse Verantwortung für das Wohl einer Pfarrei oder einer Gemeinschaft. Deshalb ist es den Bischöfen ein Anliegen, auch die Liturgie der sonntäglichen Wortgottesfeier so zu ordnen und vorzulegen, dass diese Quelle nicht versiegt und dass alles "zum Frieden und zum Aufbau" (Röm 14,19) der Gemeinde beiträgt.

Für die Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz:

Weihbischof Dr. Peter Henrici, Präsident

 

Quellenverzeichnis

Unser Sonntag. Pastoralschreiben der Schweizer Bischofskonferenz, Dezember 1981.

Das Geheimnis der Eucharistie. Pastoralschreiben der Schweizer Bischofskonferenz, November 1984.

Sonntägliche Gottesdienste ohne Priester. Richtlinien, verabschiedet in der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (1987), in: SKZ 37/1987.

Direktorium der Kongregation für den Gottesdienst "Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester", 2. Juni 1988.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1997