SKZ 49/1997

INHALT

Amtlicher Teil

Alle Bistümer

Wie weit soll unsere christliche Toleranz gegenüber sektenähnlichen Gruppierungen gehen?

Stellungnahme zur Zeremonie der Hare-Krishna-Mönche in der Jakobskirche Zürich

Die Gesellschaft für Krishna-Bewusstsein, die Chinmoy-Anhänger und manche andere Vertreter neohinduistischer und neobuddhistischer Spiritualität lassen sich gerne in kirchliche Räume einladen und demonstrieren bei kirchlichen Anlässen (z.B. Hare Krishna mit Zeremonien während der interreligiösen Begegnungswoche Jakobskirche Zürich; Chinmoy-Chor bei Gottesdiensten in verschiedenen Kirchgemeinden) durch ihr Mitmachen ihre grenzenlose religiöse Toleranz.
Auch als Christen üben wir Toleranz. Aber christliche Toleranz ist Respekt für die Andersartigkeit des anderen, während die neu-östliche Toleranz alles Christliche ins Östliche und zum Beispiel Jesus Christus fast ohne Rest an «ihren» Krishna bindet. Gerade die christliche Toleranz setzt dieser Angleichung Grenzen. Sie unterlässt alles, was dieser Angleichung, ja sogar dieser Toleranz dient. Auch pflegen nicht wenige dieser neu-östlichen Gurubewegungen eine völlig unkritische Guruverehrung und damit verbunden eine zwar nach aussen diskret verschwiegene, aber nicht weniger radikale Abwertung der Aussenwelt.
Mit anderen Worten: Der nach aussen zur Schau gestellten Toleranz widerspricht die gruppeninterne Wirklichkeit. Je sektenhafter eine Gruppe denkt und lebt, desto weniger vermag sie diesen und andere Widersprüche wahrzunehmen. In öffentlichen Auftritten (wie z.B. bei der Feuerzeremonie und dem Opfer für Gott Krishna der Hare Krishna-Bewegung in der Jakobskirche in Zürich) wird so eine eigene Spiritualität präsentiert, die sich für den eintretenden, vornehmlich jungen Menschen als eigentliche Falle erweisen kann.
Wir bitten daher Pfarrer (und Pfarrerinnen), Gemeindeleiter/-innen sowie die Mitglieder der Kirchenverwaltungen und Kirchenpflege, in christlicher Toleranz die Andersartigkeit des anderen nicht zu übersehen und keine Hilfestellungen (z.B. Kirchen und kirchliche Räume zur Verfügung zu stellen) zu bieten. Denn sektenhafte Bewegungen und Gemeinschaften wollen bei aller zur Schau getragenen Offenheit missionarisch Christus vereinnahmen und (junge) Menschen in neue Formen von Abhängigkeit führen.

Für die ökumenische Arbeitsgruppe «Neue religiöse Bewegungen in der Schweiz»:

Kaplan Joachim Müller,
Katholische Arbeitsstelle
«Neue religiöse Bewegungen» der Schweizer Bischofskonferenz

Prof. Dr. Georg Schmid,
Evangelische Informationsstelle
«Kirche, Sekten, Religionen»


Bistum Basel

Stellenausschreibung

Die vakante Pfarrstelle Hitzkirch (LU) im Seelsorgeverband Hitzkirch-Müswangen wird für einen Pfarrer zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Interessenten melden sich bitte bis zum 23. Dezember 1997 beim diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn.

Wahl und Ernennung

Jakob Bach, bisher Pfarrer im Seelsorgeverband Gachnang-Uesslingen, auf den 30. November 1997 zum Pfarrer der Pfarrei Frauenfeld im entstehenden Seelsorgeverband Frauenfeld-Gachnang-Uesslingen.


Bistum Chur

Diakonenweihen

Am Samstag, 30. August 1997, hat Herr Weihbischof und Generalvikar Msgr. Dr. Peter Henrici SJ in der Pfarrkirche zur heiligsten Dreifaltigkeit in Bülach (ZH) Markus Merz, geboren am 3. Juli 1967 in St. Gallen, von Unterägeri (ZG), wohnhaft in Au (ZH), die hl. Diakonenweihe gespendet.

Am Samstag, 8. November 1997, hat Herr Weihbischof und Generalvikar Msgr. Dr. Paul Vollmar SM in der Pfarrkirche Heiligkreuz in Lachen (SZ) Bernhard S. Willi, geboren am 21. September 1966 in Zürich, von Wangs (SG), wohnhaft in Lachen (SZ), die hl. Diakonenweihe gespendet.

Am Samstag, 22. November 1997, hat Herr Diözesanbischof Msgr. Wolfgang Haas in der Kathedrale U.L.F. Maria Himmelfahrt in Chur folgenden Weihekandidaten die hl. Diakonenweihe gespendet:

Chur, 24. November 1997
Bischöfliche Kanzlei


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1997