Seit über vier Jahren ist der Sitz des Bischofs von Lugano vakant. Geleitet wird die Diözese Lugano seither von Alain de Raemy als Apostolischem Administrator. Nicht glücklich über das andauernde Provisorium ist offenbar die Tessiner Regierung. Das geht aus einem Brief an einen ehemaligen Grossrat hervor, der eine Intervention des Bundesrates angeregt hatte.
Barbara Ludwig
Die Tessiner Regierung bezieht – wenn auch mit grosser Vorsicht – Stellung zu einer Frage, die Katholikinnen und Katholiken in der Diözese Lugano seit langem beschäftigt, nämlich zur langen Dauer der Apostolischen Verwaltung des Bistums durch den Westschweizer Alain de Raemy. Dies berichtete jüngst die Tessiner Tageszeitung «Corriere del Ticino».
«Auch der Staatsrat wünscht sich, dass die Zeit der Sedisvakanz» in der Diözese Lugano «nicht länger andauert und dass endlich ein Diözesanbischof unter Einhaltung des Abkommens vom 24. Juli 1968 ernannt wird», das vom Schweizer Bundesrat und dem Heiligen Stuhl unterzeichnet wurde. In dem Staatsvertrag ist festgehalten, dass der Bischof von Lugano «aus der Zahl der dem Kanton Tessin angehörenden Priester gewählt wird» – sprich Tessiner sein muss.
Die Stellungnahme der Tessiner Regierung ist der Zeitung zufolge in einem kurzen Brief enthalten, der am 14. Oktober an Franco Gianoni, Rechtsanwalt aus Bellinzona und ehemaliger Mitte-Politiker, gesendet wurde. Der Staatsrat reagierte damit auf eine schriftliche Aufforderung von Gianoni, aus der der «Corriere del Ticino» zitiert: «Es wäre angebracht, dass [Sie als Staatsräte] das Eingreifen» des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und von Ignazio Cassis «beantragen, damit das Abkommen eingehalten wird.»
Die Achtung der damaligen Entscheidung sei «eine Frage, die die kantonale Identität betrifft: eine grundlegende Frage in einem föderalistischen Land», sagte Gianoni gegenüber der Zeitung. Aus diesem Grund sei er nicht nur an die Regierung gelangt, sondern habe seine Anregungen auch über Kardinal Giovanni Battista Re ans Staatssekretariat des Vatikans weitergeleitet. Im Gegensatz zum Staatsrat hat Rom noch nicht geantwortet, berichtete die Zeitung.
Die Tessiner Regierung stellt in ihrer Antwort an Gianoni fest, dass der Apostolische Administrator über viele Befugnisse eines Diözesanbischofs verfüge, jedoch nicht über alle, «da bei einer Sedisvakanz bestimmte Organe der Diözese gemäss dem kanonischen Recht wegfallen». Eine Situation, die aus Sicht der Regierung «Schwierigkeiten» mit sich bringt, die «mit der Ernennung eines Diözesanbischofs überwunden werden könnten».
Der Staatsrat bleibt trotz dieser vorsichtigen Kritik zurückhaltend. Die katholische Kirche habe das Recht, «sich frei zu organisieren und der Staatsrat sieht davon ab, Einfluss auf das Verfahren zur Ernennung des Bischofs auszuüben», heisst es in seiner Stellungnahme. Dennoch «wünscht er sich, dass die Zeit der Sedisvakanz sich nicht weiter hinzieht».
Der Sitz des Bischofs von Lugano ist seit 10. Oktober 2022 vakant. Seither leitet der Weihbischof von Lausanne, Genf und Freiburg, Alain de Raemy, als Apostolischer Administrator das Bistum. Seit seinem Amtsantritt stellt sich immer mal wieder die Frage, ob der Romand das Tessiner Bürgerrecht erwerben will.
Es gab aber auch schon Bestrebungen, die Bischofswahl-Klausel so zu ändern, dass ein Bischof von Lugano nicht mehr zwingend das Tessiner Bürgerrecht haben müsste. Seit über einem Jahr hört man indes nichts mehr von den Initianten einer entsprechenden Petition.
Am 10. Oktober dieses Jahres fragte das Tessiner Newsportal catt.ch de Raemy, ob er Schritte unternommen habe, um das Tessiner Bürgerrecht zu beantragen. Der Apostolische Administrator antwortete ausweichend mit einer Darlegung der rechtlichen Regelungen. Das Tessiner Bürgerrecht sei eine der Voraussetzungen für die Ernennung zum Bischof, wie sie in dem Abkommen von 1968 vorgesehen sei, so de Raemy. Er ergänzte: «Dieser Weg bleibt offen.»
Auf die Frage, ob er gerne als Tessiner im Tessin leben würde, antwortete de Raemy: «Ja, auf jeden Fall, denn ich habe dieses Gebiet und seine Bevölkerung im Rahmen meines bischöflichen Dienstes auf besondere Weise kennengelernt und so seine Seele und seine Vielfalt entdeckt.»
De Raemy sagte in dem Interview zudem, die Situation des langen Wartens sei «kein Einzelfall». Dies geschehe auch in anderen Diözesen der Welt. Und es würden auch Veränderungen in der Schweiz, an der Spitze der Diözesen Sitten und Chur, erwartet. Was Lugano betreffe, so sei er «zuversichtlich, dass der bisher eingeschlagene Weg die Grundlage für eine stabile und hoffnungsvolle Zukunft legt».
Im Bistum Sitten hat Bischof Jean-Marie Lovey im August letzten Jahres beim Papst sein Rücktrittsgesuch eingereicht. Papst Leo XIV. hat es angenommen, einen Nachfolger gibt es noch nicht. Das Bistum Chur wiederum bekommt auf Wunsch von Diözesanbischof Joseph Maria Bonnemain einen Weihbischof. Dass der Papst diesen Wunsch erfüllen will, ist seit Januar bekannt.
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