Im Kanton Zürich haben die Stimmberechtigten am Sonntag Veränderungen beim Patientinnen- und Patientengesetz und beim Gesundheitsgesetz gutgeheissen. Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Denn mit der Gesetzesänderung, die der Kantonsrat ausgearbeitet hat, sind neu alle Spitäler sowie alle Alters- und Pflegeheime verpflichtet, in ihren Räumen den assistierten Suizid zuzulassen.
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