Berner Unternehmen bleiben kirchensteuerpflichtig – «Wir freuen uns über das Vertrauen»

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat einen Vorstoss abgelehnt, der die Kirchensteuern der Unternehmen in freiwillige Beiträge umwandeln wollte. Marie-Louise Beyeler, Präsidentin des Römisch-katholischen Landeskirchenrats, zeigt sich erfreut.

Regula Pfeifer

Nach mehrstündiger Debatte hat sich der Berner Grosse Rat am Mittwoch für den Status Quo in Sachen Kirchensteuern im Kanton entschieden, wie die «Berner Zeitung» gleichentags berichtet. Demnach sind die Unternehmen im Kanton Bern weiterhin verpflichtet, Kirchensteuern zu entrichten.

Kirchenvertreterin will Wirkung der Angebote verstärken

«Wir freuen uns über das Vertrauen, das der Grosse Rat der Arbeit der Kirchen entgegenbringt», sagt Marie-Louise Beyeler, Präsidentin des Römisch-katholischen Landeskirchenrats, gegenüber kath.ch. «Dieses Vertrauen gilt insbesondere auch den vielen Menschen, die sich in unseren Pastoralräumen, Pfarreien und Kirchgemeinden und darüber hinaus tagtäglich engagieren.»

Sie betont, dass sie den Entscheid auch als Auftrag versteht. «Wir wollen uns nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern unsere Aufgaben gemeinsam weiterentwickeln, die Wirkung unserer Angebote stärken und ihren Mehrwert für die Gesellschaft noch sichtbarer machen.»

Es begann mit einer Motion

Der Entscheid betreffend Kirchensteuern für Unternehmen geht auf eine Motion von FDP-Politiker Carlos Reinhard vom 6. Juni 2023 zurück, die später in ein Postulat umgewandelt wurde. Sie verlangte, dass das Steuergesetz so anzupassen sei, «dass juristische Personen die Kirchensteuer als freiwillige Abgabe leisten können». Mit «juristischen Personen» sind in diesem Zusammenhang Unternehmen gemeint.

Der Freisinnige argumentierte, dass Bern einer der wenigen Kantone sei, welche noch eine obligatorische Kirchensteuer für juristische Personen kenne. «Vielerorts sind diese Abgaben freiwillig oder sogar ganz abgeschafft worden.» Allerdings wurden ähnliche Vorstösse in anderen Kantonen in den vergangenen Monaten und Jahren abgelehnt.

Missfallen an kirchlichen Stellungnahmen

Gleichzeitig kritisierte der Berner Politiker die politischen Stellungnahmen der Kirchen. Die Kirchen würden sich «immer mehr zu wirtschaftspolitischen Themen äussern und sich dort fast immer gegen die Interessen der juristischen Personen positionieren». Dabei würden sie auch teure Kampagnen führen, welche die Unternehmen mit ihren Kirchensteuern indirekt mitfinanzierten.

Reinhard forderte in der Motion, dass die Unternehmen – gleich wie Privatpersonen – auf einfache Art aus der Kirche austreten und somit Kirchensteuern sparen können. «Diese Möglichkeit sollte auch Firmeninhabern zustehen.»

Vorschläge des Regierungsrats

Der Regierungsrat schlug in einem Bericht eine Alternative vom Vorstoss Reinhard vor. Demnach sollten nur kleinere Unternehmen von der obligatorischen Kirchensteuer befreit werden.

Konkret hätte dies Unternehmen mit Gewinnen unter 700’000 Franken betroffen. Alle anderen hätten weiterhin Kirchensteuern entrichten müssen. Auch ein Regierungsratsvorschlag, dass ein Teil der Kirchensteuern an Freikirchen, Muslime oder Hindus gehen könnte, kam im Grossen Rat nicht durch.

Die drei Landeskirchen erhalten über die Kirchensteuern seitens Unternehmen jährlich rund 40 Millionen Franken. Diese dürfen sie nicht für kultische, aber für soziale Zwecke einsetzen.

Soziales Engagement spricht für Kirchen

Das soziale Engagement spielte bei dem Entscheid im Grossen Rat offenbar eine Rolle, wie die «Berner Zeitung» schreibt. So rechnete ausgerechnet ein FDP-Politiker – Christoph Zimmerli – vor, dass soziale und gesellschaftliche Arbeit für den Staat nie günstiger zu haben sei, als wenn sie durch die Kirchen geleistet werde. Jeder Steuerfranken werde durch unzählige Stunden Freiwilligenarbeit multipliziert.


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https://www.kath.ch/newsd/berner-unternehmen-bleiben-kirchensteuerpflichtig-wir-freuen-uns-ueber-das-vertrauen/