Neues Schutzkonzept im Bistum St. Gallen: «Wir müssen lernen, die Struktur gut zu nutzen»

Neue Pflichten, neue Struktur. Am Dienstag haben Verantwortliche des Bistum St. Gallen und der St. Galler Kantonalkirche das neue Konzept zum Schutz vor Übergriffen in Jona vorgestellt. Nicht verschwiegen wurde, dass es weiterhin Herausforderungen gibt.

Barbara Ludwig

Zurzeit wird an verschiedenen Orten das neue Präventions- und Schutzkonzept der katholischen Kirche im Kanton St. Gallen vorgestellt. Am Dienstagabend machten Verantwortliche in Jona SG Station. Das Konzept gilt seit Anfang August und wird gemeinsam getragen vom Bistum St. Gallen und der staatskirchenrechtlichen Seite, das heisst dem Katholischen Konfessionsteil sowie den Kirchgemeinden in Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden.

Im Zusammenhang mit dem neuen Konzept wurden auch einige gesetzliche Bestimmungen im Verwaltungs- sowie im Personaldekret erlassen, wie Administrationsratspräsident Armin Bossart vor rund 35 Personen – Mitarbeitenden aus der Seelsorge, Verwaltungs- und Pfarreiräten – sagte.

Kirchgemeinden werden in Pflicht genommen

Das Verwaltungsdekret verpflichtet nicht nur den Konfessionsteil, sondern auch die Kirchgemeinden. Neu müssen sie Schutzmassnahmen auch für Freiwillige und kirchliche Vereine vorsehen, «weil die örtlichen Verhältnisse unterschiedlich sind», erklärte Bossart. Neu gilt zudem für Kirchgemeinden und Zweckverbände ein striktes Verbot der Vernichtung einschlägiger Akten – anstelle der bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtung.

«Nähe-Distanz»-Thematik ansprechen

Neue Bestimmungen gibt es auch im Personaldekret. So muss zwingend vor der Anstellung von Mitarbeitenden Einsicht in den Privat- und den Sonderprivatauszug genommen werden. Und nach der Anstellung wiederum alle fünf Jahre. Bislang war die Praxis in diesem Bereich uneinheitlich. «Jetzt gilt es für alle», so Bossart.

Ebenfalls Pflicht wird das Thema «Nähe-Distanz» im Bewerbungsgespräch sowie in den Mitarbeitergesprächen. Regelmässige Schulungen zu diesem Thema werden obligatorisch.

Meldepflicht für Mitarbeitende

Eine «Verschärfung» gibt es bei der Frage, ob Beobachtungen von Grenzverletzungen gemeldet werden müssen oder nicht. «Das zeigt, dass es dem Bistum und dem Konfessionsteil sehr ernst ist mit dem Erkennen und der Verfolgung von Missständen», sagte der Administrationsratspräsident.

«Wir unterscheiden im Personaldekret zwischen Melderecht und Meldepflicht.» Bislang existierte nur ein Melderecht. Dieses wird nun ausgebaut, damit Mitarbeitende, die Grenzverletzungen melden, keine «arbeitsrechtlichen Nachteile» befürchten müssen, so Bossart. Wenn Übergriffe im sexuellen Bereich beobachtet werden, gilt neu eine Meldepflicht für Mitarbeitende an die interne Meldestelle.

Berufsgeheimnis als «Herausforderung»

In der Kirche gibt es jedoch eine grosse Gruppe von Personen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen – und Informationen, die sie im seelsorglichen Gespräch erfahren, nicht weitergeben dürfen. Laut Personaldekret sind sie von der Pflicht, Verdachtsfälle zu melden, entbunden. Das stelle eine «Herausforderung» dar, stellte Bossart fest. «Wir haben hier einen Zielkonflikt, den wir nicht komplett lösen können.»

Einfacher mache es indes die Tatsache – so zeigte sich Bossart überzeugt –, dass einem «die meisten Informationen zugetragen» würden, was bedeute, dass sie nicht dem Schutz des Berufsgeheimnisses unterliegen. Informationen, die einem im Seelsorgegespräch anvertraut würden, stellten demgegenüber ein «Graubereich» dar. Seelsorgenden bleibe nichts anderes übrig, als in diesem «Zielkonflikt zwischen arbeitsrechtlicher Meldepflicht und dem Berufsgeheimnis» selbst zu entscheiden, wo sie stünden.

Neue Untersuchungsstelle

Neu geschaffen wurde eine Untersuchungstelle. «Wenn die Kirche feststellt, hier ist ein Missstand, braucht es eine Untersuchung, um zu klären, was als Nächstes zu tun ist», sagte Bossart. Diese Aufgabe müssten Kirchgemeinden jedoch nicht selbst übernehmen.

Manche fragten sich vielleicht, warum man diese Aufgabe nicht staatlichen Behörden überlasse. Nötig sei immer auch eine Administrativuntersuchung durch den Arbeitgeber, damit er eine beschuldigte Person freistellen kann, sagte Bossart. «Der Arbeitgeber kann nicht warten, bis ein Gericht ein Urteil fällt.»

Nach dem Input zu den gesetzlichen Regeln präsentierte Franz Kreissl einen Überblick über das neue Organigramm im Bereich Schutz und Prävention. Kreissl ist Leiter der von Bischof Beat Grögli geschaffenen Abteilung Schutz und Prävention. Auf dem Organigramm sind alle involvierten Akteure und Stellen aufgeführt, innerkirchliche und ausserkirchliche. Zu letzteren zählt insbesondere die kantonale Opferhilfe.

Nützliche Landingpage

Alle Anlaufstellen inklusive Kontaktangaben, bei denen Mitarbeitende und Hilfesuchende anklopfen können, finden sich zudem auf der themenspezifischen Landingpage von Bistum und Konfessionsteil. Dort erfährt man sehr schnell auch das Wichtigste über die Aufgaben der verschiedenen Anlaufstellen.

Nebst der unabhängigen Opferhilfestelle gibt es da die neue innerkirchliche Untersuchungsstelle, die Meldestelle, die Ombudsstelle sowie die neu geschaffene Seelsorge für Missbrauchsbetroffene – allesamt innerkirchlich. «Jede Stelle muss bei einer Anfrage schnell abklären, ob sie zuständig ist», sagte Kreissl.

Fallbeispiele

Im Verlauf der über zweistündigen Veranstaltung erhielten die Anwesenden Gelegenheit, sich in kleinen Gruppen anhand von fiktiven Fallbeispielen Gedanken über ein mögliches Vorgehen zu machen, also sich zu überlegen: An welche Stelle würde ich mich wenden?

Besonders heikel kann es sein, wenn im Laufe eines Anstellungsprozesses Gerüchte über mutmassliches Fehlverhalten eines Seelsorgers auftauchen. Dieses Beispiel warf am meisten Fragen auf, wie die Diskussion im Plenum zeigte.

Die Präventionsbeauftragte Dolores Waser Balmer geht davon aus, dass ein solcher Fall nicht häufig vorkomme, aber es passiere. Das richtige Vorgehen aus ihrer Sicht: «Es wäre unfair, aufgrund eines Gerüchtes zu entscheiden. Hier wäre es Aufgabe der Findungskommission, mit dem aktuellen Arbeitgeber zu sprechen. Vorher müsste sie jedoch den Bewerber fragen, ob sie dort Referenzen einholen dürfe.»

«Holt euch die Informationen»

An den Info-Abenden sei bei den Leuten immer wieder Unsicherheit spürbar, darüber, wie man in konkreten Fällen vorgehen sollte, berichtete die Präventionsbeauftragte. Das könne sie nicht ändern. Sie sprach den anwesenden Kirchenleuten aber auch Mut zu. «Die verschiedenen Stellen wissen, was sie zu tun haben, und sie arbeiten gut zusammen.» Abschliessend zitierte sie Franz Kreissl mit den Worten: «Wir haben jetzt die Struktur, nun müssen wir lernen, die Struktur gut zu nutzen. Wir möchten euch motivieren: Holt euch die Informationen. Und wenn ihr gar nicht mehr weiter wisst, meldet euch bei uns.»


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