«Vox Ethica»: Es braucht verbindliche statt bloss freiwillige Sorgfaltspflichten für Unternehmen

«Vox Ethica» sieht Verbesserungspotential beim Gegenvorschlag des Bundesrates zur Konzernverantwortungsinitiative. Zunächst aber erklärt die kirchliche Dienststelle für Ethik, warum sie sich in die Vernehmlassung einbringt. «Vox Ethica» argumentiert mit dem biblischen Menschen- und Weltbild und Prinzipien der katholischen Soziallehre.

Barbara Ludwig

Der Bundesrat hat Anfang April einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» in die Vernehmlassung gegeben: das «Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung». Die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative lehnt er ab.

Auch «Vox Ethica» hat sich an der Vernehmlassung beteiligt. «Vox Ethica» ist eine unabhängige Dienststelle, die getragen wird von der Schweizer Bischofskonferenz, der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz, also dem Dachverband der kantonalkirchlichen Organisationen, sowie dem Hilfswerk «Fastenaktion». Vergangenen Freitag hat «Vox Ethica» ihre Stellungnahme zur Vorlage des Bundesrates publiziert – und in einer Erklärung dargelegt, warum sie sich in die Vernehmlassung einbringt.

Biblisches Menschen- und Weltbild

Hinter dem Engagement der katholischen Kirche für Menschenrechte und den Schutz der Umwelt steht demnach die Überzeugung, dass eine Welt, in der alle Menschen ihr Potential entfalten können, eine «gesamtgesellschaftliche Aufgabe» sei – eine Aufgabe, die alle gesellschaftlichen Akteure betreffe, nicht nur den Staat.

Und diese Überzeugung sei «nicht einfach eine kirchenpolitische Position, die man auch anders begründen könnte», betont Florian Lüthi, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Dienststelle, in der Erklärung. «Sie wurzelt tief im biblischen Menschen- und Weltbild selbst.»

Wurzel der Menschenwürde

Diese Verwurzelung zeigt sich in vier Aspekten. Zunächst im Menschen, der laut dem biblischen Schöpfungsbericht als Abbild Gottes geschaffen wurde. In der christlichen Tradition ist das der Ausgangspunkt der unveräusserlichen Würde jedes Menschen. Diese kann durch wirtschaftliche Aktivitäten verletzt werden. «Wo Lieferketten Menschen in Armut, Ausbeutung oder Vertreibung treiben, wird an dieser Ebenbildlichkeit selbst Schaden angerichtet», schreibt Lüthi.

Ein weiterer Aspekt geht ebenfalls auf das biblische Buch «Genesis» zurück, das die Schöpfung als ein dem Menschen anvertrautes Gut beschreibt – als einen Garten, den es zu «bebauen und zu bewahren» gilt. Umweltzerstörung sei aus dieser Perspektive «kein Kollateralschaden wirtschaftlichen Handelns, sondern ein Verstoss gegen einen ursprünglichen Auftrag», schreibt Lüthi.

Schon die Propheten verurteilten Ausbeutung

Auch die prophetische Tradition fordert auf, sich für Menschenrechte einzusetzen. Durch die ganze Bibel ziehe sich «eine unbequeme Stimme» – die Stimme der Propheten, die wirtschaftliche Ausbeutung scharf verurteilten. Wirtschaftliche Freiheit, «die die Verwundbarsten entlang globaler Lieferketten übersieht, steht in einer langen Reihe biblisch verurteilter Praktiken», so Florian Lüthi.

Schliesslich zeigt sich – aus einer christlichen Perspektive – im Kommen Gottes in die Welt eine bleibende Zuwendung zu den Geringen und Verletzlichen. Diese Logik der Solidarität «von unten» sei der tiefste theologische Grund dafür, dass sich kirchliches Engagement nicht mit «wohlklingenden Absichtserklärungen» zufriedengebe, sondern auf «wirksame, einklagbare Schutzmechanismen» für die tatsächlich Betroffenen dränge.

Prinzipien der katholischen Soziallehre

Auf diesem biblisch-theologischen Fundament habe die katholische Soziallehre ihre Prinzipien entwickelt. Das Prinzip des Gemeinwohls, erklärt Lüthi, binde nicht nur staatliches Handeln, sondern ebenso private wirtschaftliche Akteure. Unternehmerische Freiheit habe sich im Sinne der Ebenbildlichkeit aller Menschen am Beitrag zum Wohl aller zu orientieren.

Lüthi bringt sodann zwei weitere Prinzipien der katholischen Soziallehre ins Spiel: Subsidarität und Solidarität. Aus Sicht von «Vox Ethica» braucht es verbindliche statt bloss freiwillige Sorgfaltspflichten für Unternehmen – genau dies wollen die Initiative und auch der Gegenvorschlag. Denn Subsidiarität bedeute nicht, dass sich der Staat «möglichst heraushält», sondern verpflichtet ihn zum Handeln, sobald die untere Ebene – hier: die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen – ihren Schutzauftrag nachweislich nicht erfülle.

Und die globale Dimension der Solidarität verlange, dass grenzüberschreitendem wirtschaftlichem Handeln auch grenzüberschreitende rechtliche Verantwortung entspricht, heisst es in der Erklärung von «Vox Ethica».

Erste Initiative scheiterte am Ständemehr

Die Konzernverantwortungsinitiative ist bereits die zweite ihrer Art. Die erste war 2020 am fehlenden Ständemehr gescheitert. Damals hatte das intensive Engagement kirchlicher Kreise für das Anliegen Kritik hervorgerufen.


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https://www.kath.ch/newsd/vox-ethica-es-braucht-verbindliche-statt-bloss-freiwillige-sorgfaltspflichten-fuer-unternehmen/