Martina Tollkühn: Exkommunikation der Piusbrüder ist «Niederlage im Bemühen um kirchliche Einheit»

Die unerlaubten Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. ziehen nach katholischem Kirchenrecht die Exkommunikation nach sich. Die Kirchenrechtlerin Martina Tollkühn ordnet ein, welche rechtlichen und kirchenpolitischen Folgen das hat – und seit wann es diese Strafe in der Kirche gibt.

Jacqueline Straub

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat heute vier Priester zu Bischöfen geweiht. Nach kirchlichem Recht zieht dies für die weihenden und die geweihten Bischöfe die sofortige Exkommunikation nach sich. Was genau bedeutet eine Exkommunikation?

Martina Tollkühn*: Die Exkommunikation ist eine der Strafen, die das Kirchenrecht für nur wenige, sehr gravierende Verstösse vorsieht. Damit sollen die wichtigsten Glaubensgüter und Rechte der Gläubigen geschützt werden.

Die Exkommunikation wird oft so verstanden, dass der oder die einzelnen Gläubigen aus der Kirche ausgeschlossen, quasi «rausgeworfen» werden.

Tollkühn: Das ist nicht der Fall, sondern vielmehr geht es um einen vorübergehenden Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Durch die Taufe ist der einzelne Gläubige aber Glied der Kirche und kann, weil das Sakrament nicht mehr rückgängig zu machen ist, auch nicht gänzlich aus der Kirche ausgeschlossen werden.

Wer kann die Exkommunikation verhängen?

Tollkühn: Je nach dem konkreten Straftatbestand kann die Exkommunikation entweder durch ein richterliches Urteil oder ein Dekret des Bischofs bzw. des Papstes verhängt werden, oder durch die Tat selbst eintreten. Eine solche Tatstrafe wird vom kirchlichen Gericht oder per bischöflichem Dekret festgestellt. Hier muss man unterscheiden: Wenn die Exkommunikation als Tatstrafe nur den Gewissensbereich betrifft und nicht öffentlich bekannt ist, ist der oder die einzelne Gläubige auch im Gewissen an die Rechtsfolgen gebunden.

«Die Exkommunikation kann als Tatstrafe oder Spruchstrafe eintreten.»

Welche Handlungen ziehen eine Exkommunikation automatisch nach sich, und wann muss sie ausdrücklich ausgesprochen werden?

Tollkühn: Die Exkommunikation kann als Tatstrafe oder Spruchstrafe eintreten. Tatstrafe bedeutet, dass durch die Tat selbst ohne eigenes Verfahren die entsprechenden Rechtsfolgen eintreten. Dazu gehören bei Exkommunikation als Tatstrafe zum Beispiel die Weihe von Bischöfen ohne päpstlichen Auftrag, Häresie (Vertreten einer Irrlehre), Apostasie (also Abfall vom Glauben), Schisma (Verweigerung der Anerkennung der päpstlichen Leitung), physische Gewalt gegen den Papst, Wegwerfen des geweihten Brotes und Weins oder die direkte Verletzung des Beichtgeheimnisses durch den Beichtvater.

Und als Spruchstrafe?

Tollkühn: Als Spruchstrafe kann (nicht muss) die Exkommunikation zum Beispiel verhängt werden, wenn ein Dolmetscher das Beichtgeheimnis verletzt oder jemand versucht, ohne Priesterweihe die Messe zu zelebrieren, eine sakramentale Beichte zu hören oder die Absolution zu erteilen.

«Als Straftatbestand existierte die Exkommunikation schon seit den ersten Jahrhunderten.»

Wie ist die Exkommunikation historisch entstanden?

Tollkühn: Die Exkommunikation gehört zu den Besserungsstrafen. Diese zielen auf eine Veränderung des Verhaltens ab, wie etwa das Widerrufen einer häretischen Lehre, und wollen eine Wiederaufnahme in die volle Gemeinschaft der Gläubigen erreichen.

Seit wann kennt die Kirche dieses Rechtsinstrument, und welchem Zweck dient es?

Tollkühn: Als Straftatbestand existierte die Exkommunikation schon seit den ersten Jahrhunderten und konnte damals sogar – entgegen der heutigen Anschauung – die Aufhebung der Communio mit dem Sünder ohne Möglichkeit der Wiederaufnahme bedeuten. Ab dem 4. Jahrhundert setzte sich das Verständnis durch, dass auch eine Exkommunikation die Kirchengliedschaft nicht auflöst.

Stattdessen trat der Aspekt der Besserung des Täters in den Vordergrund.

Tollkühn: Ja, die Straftatbestände, die eine Exkommunikation nach sich zogen, wurden im Mittelalter immer mehr. Auch damals gab es bereits die Vorstellung der Exkommunikation als Tatstrafe, wobei die Absolution dem Papst vorbehalten war. Durch die starke Verbindung mit den weltlichen Herrschern entwickelte die kirchliche Exkommunikation auch negative Rechtsfolgen für den staatlichen Bereich wie etwa den Empfang eines Lehens. Die Confoederatio cum principibus ecclesiasticis aus dem Jahr 1220 von Friedrichs II. sah sogar vor, dass der Exkommunikation nach sechs Wochen die Reichsacht, die schwerste weltliche Strafe im Heiligen Römischen Reich, folgen solle. Die Exkommunikation wurde zu einem Machtinstrument von weltlicher und geistlicher Herrschaft. Diese Verquickung besteht heute nicht mehr. Der Codex Iuris Canonici von 1917, der Vorgänger des aktuellen kirchlichen Gesetzbuches, übernahm die wesentlichen Elemente der jahrhundertelangen Entwicklung und beschränkte sich auf geistliche Straffolgen. Die Straftatbestände hat der aktuelle Codex grösstenteils übernommen.

Welche konkreten Folgen hat eine Exkommunikation für die Betroffenen? Die Priesterbruderschaft St. Pius X. nimmt die Exkommunikation jedenfalls bewusst in Kauf.

Tollkühn: Auch die Mitglieder der Piusbruderschaft sind als Getaufte weiterhin Teil der Kirche. Allerdings sind mit der Exkommunikation Rechtsfolgen verbunden, und zwar werden die innerkirchlichen Rechte maximal beschnitten: Sie dürfen keine Sakramente mehr spenden oder empfangen, haben kein aktives oder passives Wahlrecht mehr, können keine kirchlichen Ämter oder Aufgaben übernehmen, keine Leitung ausüben und keine Einkünfte aus kirchlichen Titeln erhalten.

Wie ist das kirchenpolitisch einzuordnen?

Tollkühn: Kirchenpolitisch würde ich den Vorgang als Niederlage im Bemühen um die kirchliche Einheit bewerten. Die kirchliche Gemeinschaft tickt weltweit immer ein bisschen anders. Gerade die Weltsynode hat deutlich gemacht, wie vielfältig die kulturellen Hintergründe sind und dass teilweise die Probleme der Teilkirchen ganz unterschiedlich sind. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn auch eine solch konservative Strömung sich als Teil dieser Weltkirche hätte verstehen können und einen Platz findet.

«Exkommunikation muss keine Einbahnstrasse sein.»

Nach den unerlaubten Bischofsweihen der Piusbrüder von 1988 wurden die beteiligten Bischöfe exkommuniziert. Diese Exkommunikationen wurden 2009 von Papst Benedikt XVI. aufgehoben. Welche Bedeutung hat dieser Präzedenzfall für die aktuelle Situation?

Tollkühn: Es zeigt, dass die Exkommunikation keine Einbahnstrasse sein muss.

Halten Sie es für denkbar, dass es erneut zu einer Aufhebung der Exkommunikation kommen könnte?

Tollkühn: Wenn die Priesterbruderschaft St. Pius X. die Bedingungen für einen Straferlass erfüllt, ist das sicherlich möglich und für die Einheit der Kirche als Glaubensgemeinschaft natürlich auf jeden Fall wünschenswert.

*Martina Tollkühn ist Assistenzprofessorin für Kirchen- und Staatskirchenrecht an der Universität Luzern.


Piusbrüder ignorieren Papst – Bischöfe nun exkommuniziert

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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