Bischofskonferenz: Militärdienst für Geistliche kann sich auf Pastoral auswirken

Seit Juni müssen neu auch Geistliche Militärdienst leisten. Bisher waren sie davon befreit – um die Zivilbevölkerung in Bedrohungsfall geistlich begleiten zu können. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hätte sich bei der Vernehmlassung fürs neue Militärgesetz einbringen wollen.

Regula Pfeifer

Der Dachverband der Freikirchen Freikirchen.ch hat am Montag in einer Mitteilung aufgezeigt, dass das neue Militärgesetz die Kirchen und Religionsgemeinschaften direkt betrifft: Demnach müssen alle Geistlichen seit dem 1. Juni normal Militärdienst leisten. Bisher waren sie davon befreit gewesen, mit Ausnahme der Armeeseelsorger, wie im Militärgesetz (Stand 2011) nachzulesen ist.

Kirchen nicht angefragt

Die Freikirchen kritisierten zudem, dass «keine einzige Landes- oder Freikirche zur Vernehmlassung eingeladen» worden sei. Und sie äusserten ihr Bedauern über dieses «Verfahrensproblem». Die «Neue Zürcher Zeitung» bestätigte im Beitrag «Bundesbern vergisst die Kirchen» das Fehlen der Kirchen auf der Vernehmlassungsliste für die Änderung des Militärgesetzes.

Auch die Schweizer Bischofskonferenz – das oberste Pastoralgremium der römisch-katholischen Kirche – war im Vorfeld weder zur Vernehmlassung eingeladen noch informiert worden, wie Sprecher Maurice Greder auf Anfrage kath.ch schreibt. Sie hätten die Änderung deshalb erst im Nachhinein zur Kenntnis genommen. «Das bedauern wir, weil eine solche Anpassung auch die Kirchen und ihre seelsorgerliche Präsenz in der Schweiz betrifft.»

Pastorale Versorgung im Blick

In der römisch-katholischen Kirche waren laut SBK bisher geweihte Männer vom Militärdienst befreit, also Priester, Diakone, Bischöfe und Kardinäle. Andere Seelsorger hingegen nicht.

Die Dienstbefreiung habe aus Sicht der katholischen Kirche vor allem eine praktische Bedeutung gehabt, so Greder. «Sie trug der besonderen Verfügbarkeit von Geistlichen für Gottesdienste, Sakramente, Seelsorge, Notfälle und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen Rechnung.»

Die neu eingeführte Dienstpflicht für Geistliche könne sich auf die pastorale Versorgung auswirken, so Greder, vor allem da die personelle Lage bereits in vielen Pfarreien angespannt sei.

SBK will genauer hinschauen

Sie stelle die Bedeutung des Militärdienstes und des Dienstes an der Gemeinschaft nicht grundsätzlich infrage, so SBK. «Zugleich wäre es aus unserer Sicht sachgerecht gewesen, die betroffenen Kirchen vorgängig einzubeziehen, um die praktischen Folgen einer solchen Änderung sorgfältig zu prüfen und allfällige Lösungen zu klären.» Die SBK will nun die Tragweite der Änderung genauer beurteilen und gegebenenfalls das Gespräch mit den zuständigen Bundesstellen suchen.

In seiner Botschaft begründete der Bundesrat diese Änderung. Mit der Dienstbefreiung habe man ursprünglich unentbehrliches Personal im Fall von Katastrophen oder Kriegen für den zivilen Einsatz freistellen wollen. Das galt auch für die Geistlichen. «Ziel der Dienstbefreiung von Geistlichen war die Sicherstellung der geistlichen Betreuung der Zivilbevölkerung vor Ort, die in einer ausserordentlichen Lage einen besonderen Zuspruch erforderten», schreibt der Bundesrat.

Bundesrat argumentiert mit Kirchenaustritten

Er findet jedoch, dass dies nicht mehr notwendig sei. «Der seelsorgerliche Betreuungsaufwand hat sich im Lichte der gesellschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten mit zahlreichen Kirchenaustritten so sehr gewandelt, dass nicht mehr von einer Unentbehrlichkeit ausgegangen werden kann.»

Dieses bundesrätliche Argument bezeichnet der SBK-Sprecher als «gewissermassen eine Anmassung». Es berücksichtige «keineswegs die vielfältigen Dimensionen der Pastoral».


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https://www.kath.ch/newsd/bischofskonferenz-militaerdienst-fuer-geistliche-kann-sich-auf-pastoral-auswirken/