Schweizer Bischofskonferenz befürwortet Konversionsverbot

Die Schweizer Bischöfe und Territorialäbte schalten sich in die politische Debatte um Konversionsmassnahmen ein. Sie warnen, solche könnten zu spirituellem Missbrauch führen und seien mit Seelsorge nicht zu vereinbaren. Die obersten Pastoralverantwortlichen unterstützen eine Nationalrats-Motion, die ein Verbot verlangt.

Regula Pfeifer

«Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) lehnt Konversionsmassnahmen entschieden ab», heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. «Sie sind mit einem seelsorglichen Auftrag, der auf Annahme, Wahrhaftigkeit und Schutz der Person gründet, nicht zu vereinbaren.» Dabei warnt das oberste pastorale Gremium der Schweiz: «Im religiösen Kontext können solche Praktiken zu spirituellem Missbrauch werden, wenn Menschen im Namen Gottes beschämt, bedroht oder manipuliert werden.»

Eine Konversionsmassnahme definiert die SBK als eine «zielgerichtete Einflussnahme, die eine Person dazu bringen soll, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu ändern oder zu unterdrücken.» Dies könne etwa mittels Druck, Schuldzuweisungen, Isolation, Abwertung oder religiöse Angst geschehen.

Aus christlicher Sicht inakzeptabel

Ein solches Vorgehen sei aber aus christlicher Sicht nicht akzeptabel. Dem christlichen Menschenbild liege die Vorstellung der Ebenbildlichkeit Gottes zugrunde, heisst es in der Mitteilung. Dies bedinge die Achtung der persönlichen Integrität des Menschen. «Wer sich in Fragen der eigenen Identität oder der Lebensgestaltung an Seelsorgende, Beratungsstellen oder Therapiestellen wendet, hat Anspruch auf Respekt, Vertraulichkeit und Freiheit», betonen die Bischöfe und Territorialäbte.

Die SBK befürwortet aus all diesen Gründen eine rechtliche Regelung des Konversionsmassnahmen auf Schweizer Ebene, heisst es weiter. Das entsprechende Verbot sollte insbesondere Minderjährige und vulnerable Personen wirksam schützen und eine präventive Wirkung entfalten. Es müsse aber «so ausgestaltet sein, dass ergebnisoffene, respektvolle Beratung und Seelsorge sowie fachgerechte psychotherapeutische Begleitung nicht erfasst werden».

Nationalrat ist für Konversionsverbot

Die SBK unterstützt mit dieser Stellungnahme eine Motion, welche die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen am 18. August 2022 eingereicht und die der Nationalrat am 12. Dezember 2022 angenommen hatte. Diese trägt den Titel «Konversionsmassnahmen an LGBTQ-Personen verbieten und unter Strafe stellen». Demnach wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für ein schweizweites Verbot von Konversionsmassnahmen bei Minderjährigen und/oder bei jungen Erwachsenen zu schaffen sowie eine entsprechende Strafnorm.

Damit solle das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen untersagt und sanktioniert werden, dies insbesondere zum Schutz Minderjähriger und vulnerabler Personen.

Motionäre warnen vor psychischen Schäden

In der Motion werden unter Konversionsmassnahmen «sämtliche Massnahmen» verstanden, «die eine Veränderung (‹Umpolung›) oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks (SOGIE) zum Ziel haben». Dahinter stehe die Ansicht, dass Homosexualität und Transidentität «Krankheiten» seien und mit entsprechender «Behandlung» therapiert werden sollten, schreiben die Motionäre.

Sie warnen: «Solche Massnahmen können bei den Betroffenen nachweislich zu grossem Leiden, psychischen Schäden bis hin zu Suizidalität führen und haben keinen therapeutischen Nutzen.» Sie weisen darauf hin, dass ärztliche und psychotherapeutische Berufsverbände solche Massnahmen ihren Mitgliedern untersagten.

Der Bundesrat erklärte sich am 16. November 2022 einverstanden damit, dass «jegliche Therapie, welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel hat, (…) aus menschlicher, fachlicher Sicht abzulehnen» ist. Er beantragte dennoch die Ablehnung der Motion, weil das Eidgenössische Departement des Innern diese Fragen bereits abkläre – aufgrund eines anderen Vorstosses aus dem Nationalrat. Und also der entsprechende Bericht abgewartet werden müsse.

«Kirchliche Seelsorge darf niemals Druck ausüben oder Menschen beschämen.»

Gleichzeitig laufen in verschiedenen Kantonen der Schweiz Vorstösse, die ein Verbot von Konversionstherapien zum Ziel haben. In den Kantonen Zürich und Wallis kam der Vorstoss 2024 beziehungsweise 2025 durch.

Anlässlich der Konversionsthematik warnt die SBK grundsätzlich: «Kirchliche Seelsorge darf niemals Druck ausüben oder Menschen beschämen. Konversionsmassnahmen im religiösen Kontext können spirituellen Missbrauch darstellen und sind mit katholischer Seelsorge unvereinbar.»


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