Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Vizepräsidenten der römisch-katholischen Kantonalkirche des Kantons Waadt und zweier Unternehmer abgewiesen. Sie sind wegen ungetreuer Geschäftsführung und Beihilfe verurteilt worden.
(cath.ch) Das Bundesgericht hat die Verurteilung durch die Waadtländer Justiz im März 2023 in bestätigt. Das Verdikt der Lausanner Richter wurde am Montag, 26. Januar, veröffentlicht.
Der ehemalige Vizepräsident der römisch-katholischen Kantonalkirche des Kantons Waadt (Fedec) und frühere Vizepräsident der Stiftung für katholische Pfarreibauten (FCPC) war wegen ungetreuer Geschäftsführung, Korruption und Geldwäsche zu 30 Monaten Haft verurteilt worden, davon zwölf ohne Bewährung.
Die Taten gehen auf die Jahre 2016 bis 2018 zurück. Die veruntreuten Gelder in Höhe von rund 87’000 Franken wurden von der ehemaligen Nummer zwei der Kantonalkirche für persönliche Zwecke verwendet. Die Renovierung des Gebäudes am Boulevard de Grancy, das sich im Besitz der FCPC befindet, hatte fast 6 Millionen Franken gekostet.
Im Februar 2019 trat der Angeklagte auf Antrag der FCPC und der Fedec mit sofortiger Wirkung von seinen Vizepräsidentschaften und allen Ämtern zurück, die er innerhalb der Institutionen der römisch-katholischen Kirche des Kantons innehatte. (Übersetzung und Adaption aus dem Französischen von bal)
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