Die geplante Streichung der Schülergottesdienste aus dem ordentlichen Unterricht der Volksschule in Bürglen UR hatte im Sommer zu Protest geführt. Nun ist ein Kompromiss gefunden worden. Künftig werden jedoch weniger Schülergottesdienste angeboten.
Barbara Ludwig
Der Schulrat von Bürglen, einem Dorf im Urner Schächental, entschied wenige Wochen vor den Sommerferien, den Schülergottesdienst ab Beginn des neuen Schuljahres aus dem ordentlichen Unterricht zu streichen. Dagegen regte sich Widerstand. Eine IG Pro Schülergottesdienst Bürglen richtete einen Brief an den Schulrat und lancierte zwei Petitionen, eine auf Papier und eine Online-Petition.
Auch eine erste Idee für ein neues Modell von Verantwortlichen der Kirche ist auf Bedenken gestossen, wie der Schulrat Bürglen vor Weihnachten in einem Communiqué mitteilte. Diese hätten in Aussicht gestellt, vier Gottesdienste mit Mittagessen jeweils am Mittwoch über Mittag nach dem regulären Unterricht anzubieten.
Insgesamt 500 Personen unterzeichneten die Petition handschriftlich oder online, die gesammelten Unterschriften wurden dem Schulrat übergeben. Die Behörde lud daraufhin gemeinsam mit der Schulleitung und Interessenvertretern zu einem Runden Tisch.
Die IG habe ihre Argumente und Lösungsvorschläge einbringen können, heisst es im Communiqué. «Die IG betonte die Bedeutung des gemeinschaftlichen Miteinanders während der Gottesdienste und befürchtete, dass das neue Modell aufgrund der Konkurrenz mit Freizeitaktivitäten am Mittwochnachmittag nur wenig genutzt würde», schreibt der Schulrat.
In einem weiteren Gespräch präsentierten demnach die Verantwortlichen der Schule Bürglen «eine Kompromisslösung, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt – auch jene von nicht-katholischen Eltern und Schülerinnen».
Künftig stellt die Schule vier Lektionen pro Schuljahr für Schülergottesdienste zur Verfügung. Damit seien insgesamt vier Gottesdienste pro Schuljahr möglich, je zwei pro Semester, präzisiert Barbara Ott, Schulratspräsidentin, auf Anfrage. Eine Lektion ist jeweils für den Anfangsgottesdienst und eine für den Schlussgottesdienst vorgesehen. Die zweite Lektion eines Semesters könne flexibel an Randstunden eingeplant werden. Die Zeiten für die Gottesdienste werden laut Ott von der Kirche in Absprache mit der Schulleitung festgelegt.
Mit der neuen Regelung werden jährlich knapp halb so viele Gottesdienste wie früher gefeiert. Früher waren es neun Schülergottesdienste pro Jahr, wie eine Petitionärin Anfang Juli gegenüber kath.ch sagte.
Für die Schülerinnen und Schüler ist der Besuch sämtlicher Gottesdienste freiwillig. Sie haben die Wahl zwischen dem Besuch des Schülergottesdienstes oder regulärem Unterricht, so die Schulratspräsidentin. Wer am Gottesdienst teilnehmen möchte, erhält in Absprache mit den Eltern Dispens vom Schulunterricht. Kinder, die nicht am Gottesdienst teilnehmen, arbeiten im Schulzimmer bei ihrer Lehrperson.
Neu liegt die Aufsichtspflicht während der Gottesdienste bei der Kirche. Mit der neuen Lösung bleibe der Gottesdienst ein wichtiger Bestandteil des Religionsunterrichts, finde jedoch losgelöst von der Verantwortung der Schule statt, so der Schulrat.
Die Behörde erinnert daran, dass Schülergottesdienste im Gegensatz zum Religionsunterricht nicht Teil der kantonalen Stundentafel seien und ihre Organisation und Durchführung deshalb nicht in den Aufgabenbereich der Volksschule fallen.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/buerglen-fuehrt-neue-regelung-fuer-schuelergottesdienste-ein/