Mari Carmen Avila ist stark in die Überwachung der Schutzmassnahmen involviert, die das Bistum Lausanne, Genf und Freiburg über Priester verhängt, denen Missbrauch vorgeworfen wird. Die Expertin macht sich auch Gedanken darüber, wie die Kirche solchen Priestern beistehen kann – Stichwort Fürsorgepflicht.
Barbara Ludwig
Der Umgang der Kirche mit Priestern, denen Missbrauch vorgeworfen wird, ist eine Herausforderung. Ihre Verantwortlichen müssen dafür sorgen, dass diese keine Gefahr darstellen für andere Menschen – mit sogenannten vorsorglichen Massnahmen. Andererseits haben sie auch eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber diesen Menschen, die sich in einer schwierigen Situation befinden – und manchmal unschuldig sind.
Das ist etwas, das Mari Carmen Avila umtreibt, wie sich im Gespräch mit kath.ch zeigt. Die Präventionsexpertin des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg findet, die Kirche dürfe sich nicht mit der Überwachung der Schutzmassnahmen begnügen.
«Wenn ein Priester zu Unrecht des Missbrauchs beschuldigt wird, leidet er sehr. Wird er zu Recht beschuldigt, leidet er ebenfalls – auch wenn man sich in erster Linie um die Menschen kümmern muss, denen er Leid zugefügt hat», sagt Avila.
Dabei spielt auch der Faktor Zeit eine Rolle. Bis ein weltliches Gericht ein Urteil fällt, kann es Jahre dauern. Und in Fällen, in denen das Dossier nach Rom geschickt wird, dauert es noch einmal.
«Rom arbeitet nicht sehr schnell, wissen Sie. Es ist möglich, dass angeklagte Priester fünf Jahre warten müssen, bis alle Verfahren – die zivilen und die kirchenrechtlichen – beendet sind. Das zehrt an ihrer Psyche, belastet aber auch alle anderen Beteiligten», sagt die Expertin.
Finanziell sind Betroffene abgesichert, auch wenn sie nicht als Priester tätig sein dürfen und keinen Lohn mehr beziehen. Denn der Bischof ist kirchenrechtlich verpflichtet, für den Lebensunterhalt der Diözesanpriester aufzukommen.
Bei Priestern, die ihr Amt nicht ausüben dürfen, könne eine Beschäftigung Erleichterung bringen, so Avila. Es brauche aber immer eine Beurteilung des Einzelfalls. «Mein Hauptanliegen wäre, den Arbeitsvertrag beizubehalten, und die Betroffenen aufzufordern, eine andere Beschäftigung anzunehmen, die keinen Kontakt zu anderen Personen beinhaltet.»
Einem Priester habe man zum Beispiel vorgeschlagen, Kirchenbücher im Archiv zu ordnen. Eine Tätigkeit, bei der niemand gefährdet werde und es auch nicht um sensible Daten gehe. Ein solches Angebot sei immer freiwillig. Auch eine psychologische Begleitung könne in Anspruch genommen werden, falls erwünscht.
Man habe zudem über ein Wohnhaus für angeklagte Priester nachgedacht, um der Einsamkeit entgegenzuwirken. Eine umstrittene Idee, die nicht weiterverfolgt wurde. «Es wäre ein Haus für ‹Problem-Priester›, das ist stigmatisierend», gibt Avila zu bedenken.
«Christliche Gemeinschaften sollten eine gewisse Reife entwickeln, um Priester bei der Wiedereingliederung zu begleiten.»
Beim Thema Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind aus Sicht der Präventionsbeauftragten noch kaum Lösungen in Sicht. Weder für verurteilte Straftäter noch für Priester, deren Unschuld schliesslich bewiesen wird, deren Existenz aber gleichwohl «zerstört» sei.
Auch die Kirche tue sich schwer im Umgang mit Betroffenen. «Ich finde, unsere christlichen Gemeinschaften sollten eine gewisse Reife entwickeln, um Priester bei der Wiedereingliederung zu begleiten.» Davon ausschliessen möchte die Expertin allerdings schwere Missbrauchstäter mit einem grossen Rückfallrisiko.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/expertin-jahrelange-verfahren-zehren-an-der-psyche-beschuldigter-priester/