Wie das Bistum LGF beschuldigte Priester kontrolliert und begleitet

Rund zehn Priester im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg sind aktuell Schutzmassnahmen unterworfen, gegen vier davon läuft ein Verfahren wegen Missbrauchsverdacht. Regionale Taskforces überwachen diese «komplexen Situationen», sagt die Präventionsbeauftragte Mari Carmen Avila. Der geplante Priesterausweis mit QR-Code wird künftig die Kontrolle vereinfachen.

Barbara Ludwig

Der Fall Müstair im Bistum Chur hat jüngst für Schlagzeilen gesorgt – und Fragen aufgeworfen. Es ging darum, ob ein Priester, dem sexuelle Nötigung vorgeworfen wird, die vom Bischof verhängten Schutzmassnahmen einhält, und wer deren Einhaltung kontrolliert.

Nicht einzelner Kleriker zuständig

Im Westschweizer Bistum Lausanne, Genf und Freiburg (LGF) ist für die Kontrolle vorsorglicher Massnahmen nicht ein einzelner Kleriker zuständig – etwa der Bischof oder ein Generalvikar.

«Zusammen mit den bischöflichen Beauftragten der Bistumsregionen habe ich sogenannte Taskforces gebildet. Das sind Gruppen von drei bis vier Personen, die diese komplexen Situationen überwachen», sagt Mari Carmen Avila auf Anfrage von kath.ch. Avila ist seit drei Jahren verantwortlich für die Prävention von Missbrauch im Bistum.

Taskforces und Begleitung vor Ort

Seit 2022 gibt es pro Bistumsregion eine Taskforce, die zweisprachige Region Freiburg hat deren zwei. «Die Taskforce legt die vorsorglichen Massnahmen fest und trifft sich monatlich, um über den jeweiligen Fall zu beraten», sagt Avila.

Diese Taskforces beauftragen Fachleute, insbesondere Psychologen, die Priester vor Ort zu begleiten und regelmässig Bericht zu erstatten. Künftig soll deren Arbeit professionalisiert werden, durch eine «cellule d’accompagnement», also eine Begleitgruppe, die momentan im Aufbau ist.

Heute sei das Bewusstsein an der Basis grösser als vor vier Jahren, was den Umgang mit problematischen Situationen betrifft, sagt Avila. Das macht die Expertin daran fest, dass Seelsorgende vermehrt das Gespräch mit ihr suchen oder auf heikle Vorfälle aufmerksam machen.

Breites Aktionsfeld

Vorsorgliche Massnahmen können nicht nur gegen Priester verhängt werden. Seelsorgende ohne Weihe können ebenfalls betroffen sein, aber auch neue religiöse Gemeinschaften, Pastoralteams, Sprachmissionen oder Diözesanregionen.

Auch thematisch ist das Aktionsfeld breiter. «Auch wenn unser ursprüngliches Ziel darin bestand, jeglichen sexuellen Missbrauch zu verhindern, sehen wir nun, dass alles miteinander zusammenhängt. Wir verhindern auch jeglichen Machtmissbrauch und spirituellen Missbrauch.»

Man kümmere sich auch um Personen, die anders gelagerte Probleme verursachen. Zum Beispiel, weil sie zu klerikal sind, sich an die Stelle von Gott setzen, andere mit Worten oder Gesten einschüchtern. «Wir sprechen mit den betroffenen Personen und definieren die Aspekte, an denen gearbeitet werden muss.»

Menschen schützen

Im Falle einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen mutmasslicher sexueller Übergriffe – insbesondere, wenn Minderjährige involviert sind –, werde ein Priester sofort aus dem Dienst entfernt, sagt Avila. Ein Priester könne auch mit einem partiellen Tätigkeitsverbot belegt werden, etwa mit einem Verbot, das Beichtsakrament zu spenden, oder mit Kindern zu arbeiten.

Das Ziel vorsorglicher Massnahmen sei immer, ein schädliches Verhalten zu unterbinden und Menschen zu schützen, mit denen der betreffende Priester zu tun hat, so die Präventionsbeauftragte.

Ausbildung zum Thema Missbrauch

Mitglied der Taskforces ist immer Mari Carmen Avila sowie die jeweiligen Leiterinnen und Leiter einer Bistumsregion. Das sind alles Laien ohne Weihe. Hinzu kommen ein bis zwei weitere Personen, zum Beispiel ein pensionierter Pfarrer oder ein Vertreter einer kantonalkirchlichen Organisation.

Personen mit einer Ausbildung in Sozialarbeit seien momentan nicht darunter, auch keine Bewährungshelfer. Man sei jedoch offen für Personen mit diesem beruflichen Hintergrund. Wichtig sei die Ausbildung der Mitglieder der Taskforces, sagt Avila. «Die meisten von ihnen haben den universitären Lehrgang «Abus et bientraitance» absolviert.»

«Eine gewisse Distanz verhilft zu grösserer Objektivität.»

Im Bistum Chur überwacht ein Kleriker, konkret der Generalvikar, die Einhaltung der Schutzmassnahmen. Die Lösung des Bistums LGF ermöglicht demgegenüber mehr Objektivität. «Ich kann mir vorstellen, dass es für manche Priester schwierig ist, Massnahmen gegen einen Mitbruder zu kontrollieren. Eine gewisse Distanz verhilft zu grösserer Objektivität», sagt Avila.

Was passiert bei Missachtung der Massnahmen?

Das Bistum Lausanne, Genf und Freiburg zählt 370 Priester. Rund zehn davon sind aktuell Schutzmassnahmen unterworfen – aus unterschiedlichen Gründen. Gegen vier läuft ein ziviles oder ein kirchenrechtliches Verfahren wegen Missbrauchsverdacht.

Bei Nichtbeachtung interveniert Mari Carmen Avila höchstpersönlich. Zunächst in einem Gespräch, und wenn das nichts nützt, gibt es schärfere Sanktionen, bis hin zur Suspendierung im Fall eines im Bistum inkardinierten Priesters oder zur Kündigung, wenn es sich um einen Seelsorgenden ohne Weihe handelt. Priester, die in einem anderen Bistum inkardiniert sind, können in ihre Diözese zurückgeschickt werden «mitsamt einem Bericht zuhanden ihres Bischofs», sagt Avila.

Kommt es oft vor, das Betroffene die Schutzmassnahmen missachten? «Nein, innerhalb von drei Jahren musste ich zwei Priester zur Ordnung rufen», sagt die Präventionsbeauftragte.

Priesterausweis wird Kontrolle erleichtern

Künftig wird die Kontrolle durch den geplanten Priesterausweis mit QR-Code erleichtert. Einen solchen hat bereits die katholische Kirche in Frankreich eingeführt. Es handelt sich um eine digitalisierte Form des sogenannten Zelebret (oder Celebret), das in der Kirche seit langem vorgeschrieben sei. «In der Praxis ist es wie ein Presseausweis für Journalisten», erklärt Avila.

Der digitalisierte Ausweis enthält zum Beispiel Informationen darüber, ob ein Priester die Messe feiern darf oder nicht. Und zwar datenschutzkonform. Die Person, die den Ausweis kontrolliert, erfährt also nicht, aus welchen Gründen der betreffende Priester die Messe nicht feiern darf. Von Bedeutung ist der Ausweis insbesondere bei ortsfremden Priestern, etwa aus dem Ausland, die hierzulande zelebrieren wollen.

Bistum betritt Neuland

Wann genau der digitalisierte Priesterausweis eingeführt wird, ist laut Avila noch offen, obwohl das Projekt schon weit fortgeschritten sei. In der Schweiz betritt die Diözese Lausanne, Genf und Freiburg damit Neuland.

Im Juli sagte Bischof Charles Morerod, der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, im Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung», er wolle sich in der Konferenz für eine schweizweite Umsetzung engagieren.


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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