Papst: «Ehe ist Massstab der wahren Liebe zwischen Mann und Frau – totale, treue, fruchtbare Liebe»

Eine katholische Ehe sieht keine Scheidung vor. Möglich ist aber eine Annullierung – unter bestimmten Voraussetzungen. Das entsprechende Verfahren hatte Papst Franziskus 2015 vereinfacht. Nun äussert sich sein Nachfolger.

(CIC) Leo XIV. hat sich hinter die 2015 von seinem Vorgänger Franziskus verfügte Reform bei Ehe-Annulierungsverfahren gestellt. Katholisch geschlossene Ehen seien grundsätzlich unauflöslich, Urteile über deren Nichtigkeit dürften nicht durch eine falsch verstandene Barmherzigkeit manipuliert werden, betonte Papst Leo am Freitag im Vatikan.

«Dennoch muss gerade in der rechtmässigen Ausübung der richterlichen Gewalt die wahre Barmherzigkeit geübt werden», sagte er anlässlich des zehnten Jahrestags der Reform durch Papst Franziskus.

Leo äusserte sich vor angehenden Juristen der Römischen Rota, dem letztinstanzlichen Kirchengericht bei Ehenichtigkeitsprozessen. Der Zweck der damaligen Reform, nämlich eine bessere Zugänglichkeit und grössere Schnelligkeit der Verfahren, die jedoch niemals auf Kosten der Wahrheit gehen dürfe, sei Ausdruck sowohl der Gerechtigkeit als auch der Barmherzigkeit, unterstrich Leo XIV., selbst promovierter Kirchenrechtler.

Ehe als Massstab der wahren Liebe

Die Ehe sei «kein Ideal», sondern der «Massstab der wahren Liebe zwischen Mann und Frau: totale, treue, fruchtbare Liebe», bekräftigte der Papst seine Worte beim Heilig-Jahr-Treffen der Familien im Juni. Leo ermutigte Paare, Konflikte in der Ehe durch Mediation und Schlichtung zu lösen.

Dennoch gebe es Fälle, in denen der Verfahrens-Weg notwendig sei. Höchstes Gesetz und Ziel der Eheprozesse in der Kirche sei die «Rettung der Seelen», unterstrich der Papst.

Wenn die Trauzeugen fehlen…

In der katholischen Kirche sind Ehen unauflöslich. Im Nachhinein kann jedoch in bestimmten Fällen festgestellt werden, dass eine Ehe ungültig war. Gründe können Formfehler sein, wie etwa das Fehlen von Trauzeugen.

Meist werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht, etwa wenn ein Partner von vorneherein Kinder ausschliesst. Um über die Gültigkeit zu entscheiden, gibt es eigene kirchliche Gerichte. Kommt es zu einer Annullierung, dürfen die Beteiligten nach dem Kirchenrecht eine zweite katholische Ehe eingehen.

2015 hatte Franziskus das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen erheblich vereinfacht und die Prozessdauer verkürzt. Diese Reform solle aber nicht die Zahl der annullierten Ehen steigern, sondern die Prozesse beschleunigen, sagte der Papst Ende Januar vor der Römischen Rota. Er habe das Wohl der Betroffenen im Blick gehabt.


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