In ihrer «Standortbestimmung» zeigen sich die Schweizer Bischöfe bemüht, vielen Menschen den Weg zu einem kirchlichen Beruf zu ebnen.
Stefan Betschon
Mehrere mächtige Männer an der Spitze von grossen, international tätigen Firmen – Brian Krzanich von Intel etwa oder Mark Hurd von Hewlett-Packard – mussten in jüngerer Vergangenheit ihre Chefbüros rasch räumen, weil sie im falschen Moment im falschen Bett erwischt worden waren.
Es ging in diesen Fällen nicht um ein justiziables Fehlverhalten, sondern um einen Verstoss gegen die sogenannte Compliance. Viel zu reden gab hierzulande vor wenigen Wochen die Entlassung von Laurent Freixe nach nur einem Jahr im Amt als CEO von Nestlé. Ihm wurde eine romantische Beziehung zu einer Mitarbeiterin zum Verhängnis.
Der Fall machte deutlich, dass bei der Beurteilung von Managern nicht nur Zahlen eine Rolle spielen, sondern auch Werte, dass man diesen Führungspersönlichkeiten – hin und wieder – schon auch eine Vorbildfunktion zutraut und dass sie diese Funktion nach Büroschluss nicht ablegen können. Denn die «Compliance»-Regeln beziehen sich auch auf das Privatleben, auch auf den Intimbereich.
Die Anforderungen, die in der amerikanisierten Weltwirtschaft für Top-Manager gelten, möchten die Schweizer Bischöfe auch für ihr kirchliches Personal einfordern. Was dort «Compliance» genannt wird, heisst hier «evangeliumskonform». Dieser Anforderung müssen sich jene Menschen stellen, die als Seelsorgende bei der Vermittlung von Glaubensinhalten an vorderster Front tätig sind und deshalb auf eine bischöfliche «missio canonica» angewiesen sind.
Diese Seelsorgerinnen und Seelsorger seien «öffentliche Personen», schreiben die Bischöfe in einer am Montag veröffentlichen siebenseitigen «Standortbestimmung». Diese Personen müssten «im Ganzen ihrer Lebensführung» an den Werten des christlichen Glaubens gemessen werden, den sie verkündigen. Hier könne man dienstliches Verhalten und Privatleben nicht voneinander trennen.
In seiner Enzyklika Amoris laetitia betont Papst Franziskus «dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll». Es sei «sorgsam zu vermeiden, ihn in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen oder ihm gar mit Aggression und Gewalt zu begegnen».
Die Schweizer Bischöfe nehmen in ihrer «Standortbestimmung» mehrmals auf Amoris laetitia Bezug und machen so deutlich, dass ihnen daran gelegen ist, die fortschrittlichste Position einzunehmen, die ihnen heute mit Rückendeckung des Lehramts zugänglich ist.
Trotzdem hat die «Standortbestimmung» Enttäuschung ausgelöst. Das Berner «Pfarrblatt» etwa kritisiert die «unverändert lehramtstreue Haltung» der Bischöfe, die noch immer daran festhielten, dass das Privatleben «arbeitsrechtlich relevant» sei. Die «Standortbestimmung» sei deshalb ein «Armutszeugnis für die Kirche».
Die Enttäuschung kommt wohl daher, dass der Entscheidungsspielraum der Bischöfe zwischen Kirchenrecht, lehramtlichen Entscheidungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und öffentlicher Meinung als grösser eingeschätzt wurde, als er tatsächlich ist.
Oftmals wird die «Standortbestimmung» der hiesigen Bischöfe auch an den bischöflichen Vorgaben aus Deutschland gemessen. Dort wurde vor zwei Jahren eine stark überarbeitete «Grundordnung» des kirchlichen Arbeitsrechts vorgestellt, die eine Benachteiligung «aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität» beseitigen will.
Doch man kann die «Standortbestimmung» nicht mit der «Grundordnung» vergleichen. Denn in Deutschland ist die Beziehung der Bischöfe zu den Seelsorgenden eben die eines Arbeitgebers zu einem Arbeitnehmer. Das kirchliche Arbeitsrecht muss sich deshalb staatlichen Vorgaben, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, unterordnen.
In der Schweiz werden die Seelsorgenden durch die Kirchgemeinden angestellt. Es sind diese kantonalen staatskirchenrechtlichen Körperschaften, die sich mit dem Arbeitsrecht herumschlagen müssen. Den Bischöfen obliegt es, einen solchen Arbeitsvertrag kirchenrechtlich und ethisch zu prüfen und mit der «missio» allenfalls zu bestätigen.
Die Schweizer Bischöfe wollen eine solche Prüfung nicht aufgrund starrer Regeln, sondern unter Berücksichtigung des Einzelfalls vornehmen. Es zählten nicht allein die äusseren Umstände, so schreiben sie, sondern auch die Herzenshaltung. Das klingt gut; das passt zur Vielschichtigkeit des Evangeliums und zur Vielfalt der heute gängigen Lebensformen.
Nur: Wie lässt sich sicherstellen, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit der gleichen Elle gemessen werden? Wie lässt sich Willkür vermeiden? Es wird an den kirchlichen Autoritäten liegen, das Vertrauen in diesen Prozess herzustellen. Dazu braucht es mehr als nur eine wortreiche «Standortbestimmung». Dazu braucht es Taten.
Stefan Betschon
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
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