Künftig müssen die katholische und die reformierte Kirche im Kanton Tessin jede Straftat oder jeden Verdacht auf Missbrauch innert 30 Tagen der Justiz melden. Das Tessin ist der erste Kanton mit einer solchen Meldepflicht.
Barbara Ludwig
Der Tessiner Grosse Rat hat am Montagabend einer Gesetzesänderung zugestimmt, die eine Anzeigepflicht für öffentlich-rechtlich anerkannte Kirchen einführt. Das berichtete das Schweizer Radio und Fernsehen SRF am Montag in der Sendung «Echo der Zeit».
Künftig muss jede Straftat oder jeder Verdacht auf Missbrauch innert 30 Tagen der Justiz gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt zudem nicht nur bei minderjährigen oder urteilsunfähigen Personen, sondern auch bei Erwachsenen in einem Abhängigkeitsverhältnis, so SRF.
Angeregt hatte die Gesetzesänderung bereits vor über einem Jahr die Partei «Movimento per il socialismo» («Bewegung für den Sozialismus»), wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA im Oktober meldete. Im September 2024 hatte sie eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht. Einstimmig hat der Grosse Rat am Montagabend Ja gesagt zu einem Gegenvorschlag der zuständigen parlamentarischen Kommission. Geändert werden nun sowohl das Gesetz über die katholische Kirche als auch das Gesetz über die Evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Tessin.
Fahrt aufgenommen hatte die Debatte laut SDA um eine Meldepflicht im Tessin dann im vergangenen August. Hintergrund war der Fall eines Tessiner Priesters, der im August vom Strafgericht in Lugano der mehrfachen sexuellen Nötigung sowie sexueller Handlungen mit Minderjährigen schuldig gesprochen wurde.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von 18 Monaten, davon 12 Monate unbedingt. Er wurde unmittelbar aus der Haft entlassen, weil er den unbedingten Teil der Strafe durch Untersuchungshaft und vorzeitigen Strafvollzug schon verbüsst hatte. Dies sorgte für grosses Unverständnis in der Tessiner Öffentlichkeit. Der Ruf nach einem besseren Schutz potentieller Opfer wurde laut.
Der Fall war ans Licht gekommen, weil sich ein Opfer bei den Bischöfen meldete. Bereits 2021 hatte sich der junge Mann indes dem damaligen Bischof von Lugano, Valerio Lazzeri, anvertraut – allerdings ohne Erfolg. Im Februar 2024 erzählte er dasselbe dem apostolischen Administrator der Diözese Lugano, Alain de Raemy.
Nachdem dieser dem jungen Mann zugehört hatte, schickte er ihn – wie üblich – an die Expertenkommission für Fälle von sexuellem Missbrauch in der Kirche. Diese sollte ihn begleiten und ihm bei der Entscheidung helfen, ob er Anzeige erstatten sollte. Dies tat der junge Mann dann im folgenden April. Vier Monate später, am 7. August 2024, wurde der Priester verhaftet.
Die sexuellen Übergriffe fanden zwischen 2015 und 2023 statt. Zum Zeitpunkt der Taten war der Mann Jugendseelsorger der Diözese Lugano, Kaplan am Kollegium Papio in Ascona und Leiter des Amtes für Religionsunterricht der Diözese. Kurz vor seiner Verhaftung besuchte er noch ein Jugendfestival mit einer Tessiner Jugendgruppe in Medjugorje.
«Die Geschichte im Umgang mit solchen Fällen zeigt, dass die kircheninternen Regeln nicht ausreichen.»
Mit der nun beschlossenen Meldepflicht geht der Tessin laut SRF voran. Der Kirchenrechtler Stefan Loppacher, Leiter der Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext, wünscht sich, dass auch andere Kantone dem Tessin folgen, wie er gegenüber SRF sagte. «Die Geschichte im Umgang mit solchen Fällen zeigt, dass die kircheninternen Regeln nicht ausreichen, um adäquaten Schutz und Aufdeckung zu gewährleisten», so Loppacher.
Seit 2002 gibt es schweizweit gültige Richtlinien zur Prävention und zum Umgang mit Fällen und Meldungen. Für eine Institution sei es aber sehr schwierig, das selber zu regeln, sagte der Experte weiter. «Es gibt Interessenkonflikte und sie muss zwischen verschiedenen Rechtsgütern abwägen.»
Auch die Tessiner «Zuhör-Gruppe für Opfer von Missbrauch im kirchlichen Kontext» (Gava) begrüsst die Gesetzesänderung. Es sei ein notwendiger Schritt, sagte Co-Präsidentin Patrizia Cattaneo Beretta gemäss SRF gegenüber dem Tessiner Radio und Fernsehen RSI. (präzisiert, 21.11.25, bal)
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/kanton-tessin-fuehrt-anzeigepflicht-bei-missbrauch-in-kirche-ein/