Wie Schweizer Bischöfe mit Beauftragung und Lebensführung umgehen

In einer «Standortbestimmung» haben die Schweizer Bischöfe Vorgaben formuliert, die bei der Rekrutierung von Seelsorgenden zu beachten sind. Es sei auf einen «dem Evangelium entsprechenden Lebensstil» zu achten. Allerdings gelte es den Einzelfall zu prüfen.

Stefan Betschon

Dürfen Geschiedene, die ein neues Liebesglück gefunden haben, als Seelsorgende eingesetzt werden? Kann eine lesbische Mutter als Katechetin arbeiten? Ist ein schwuler Diakon tragbar? Gesellschaftliche Veränderungen haben es mit sich gebracht, dass diese Fragen in der katholischen Kirche jüngst vermehrt diskutiert werden. Liberale Kreise vertreten die Ansicht, dass das Liebesleben und die Sexualmoral Privatsache seien, mit der sich die Bischöfe bei der Auswahl von Menschen für seelsorgerischen Aufgaben nicht zu befassen hätten. Und was finden die Bischöfe?

Auf eine Antwort wartete man lange gespannt. Heute Montag wurde nun eine «Standortbestimmung zur Praxis in den Schweizer Bistümern im Blick auf den Zusammenhang zwischen der bischöflichen Beauftragung und der Lebensführung von Priestern und Diakonen, Seelsorgerinnen und Seelsorgern» veröffentlicht. Und die Antwort lautet: Es ist kompliziert.

Lebensstil ist nicht Privatsache

Das siebenseitige Dokument holt weit aus, beginnt im frühen dritten Jahrhundert und legt umständlich dar, dass einerseits der einzelne, der in der Kirche einen Dienst übernimmt, Teil eines grösseren Ganzen ist und auf die Glaubwürdigkeit der Institution angewiesen ist. Andererseits beruht die Glaubwürdigkeit der Kirche auf der Glaubwürdigkeit der einzelnen Mitglieder.

Die Glaubwürdigkeit von Seelsorgerinnen und Seelsorgern wiederum stehe auch in einem Zusammenhang mit einem «dem Evangelium entsprechenden Lebensstil». Zum Lebensstil gehörten etwa auch die «Gestaltung von Beziehungen» und der «Umgang mit der Sexualität». Die Schweizer Bischöfe stellen sich somit gegen die Ansicht, dass das Liebesleben von Seelsorgenden Privatsache sei.

Seelsorgerinnen und Seelsorger seien in hohem Ausmass der Wahrnehmung von aussen ausgesetzt. Sie seien «öffentliche Personen, die im Ganzen ihrer Lebensführung an den Werten des christlichen Glaubens gemessen werden, den sie verkündigen». Deswegen lasse sich bei ihnen zwischen dienstlichem Verhalten und Privatleben nicht völlig trennen.

Genau hinschauen

Die Bischöfe setzen bei Seelsorgenden voraus, dass sie sich «mit der Botschaft des Evangeliums identifizieren und ihren Dienst im Bewusstsein ihrer eigenen Verantwortung sowie in Übereinstimmung mit den zentralen Glaubensüberzeugungen und Grundhaltungen der römisch-katholischen Kirche ausüben».

«Die Indienstnahme von Seelsorgerinnen und Seelsorgern nimmt die verantwortlichen Instanzen der Kirche in die Pflicht, die Eignung von Personen für eine kompetente und vertrauenserweckende Ausübung des Verkündigungsdienstes zu prüfen.» Gerade auch das Thema sexueller Missbrauch zwinge die Verantwortlichen zu einem «genaueren Hinsehen».

Wenn auch gewisse Aspekte der Lebensführung ignoriert werden dürften, sei es doch so, dass «der Bereich der partnerschaftlichen Lebensformen» kirchlichen Vorgaben unterliege. «Folglich ist beim Entscheid über die Zulassung oder den Verbleib im kirchlichen Dienst eine von Glaubenstreue inspirierte, höchstsensible Unterscheidungsgabe aller Beteiligten erforderlich.»

Respekt und Anerkennung

Die Bischöfe anerkennen aber, dass auch «Seelsorgerinnen und Seelsorger wie alle Menschen» sich der «Spannung zwischen dem, was Jesus Christus als Ideal vorgibt, und dem, was sie tatsächlich leben» nicht entziehen können.

Hier lassen sich die Schweizer Bischöfe von Papst Franziskus inspirieren, der in seiner Enzyklika «Amoris laetitia» darauf hinwies, dass auch jene Menschen, die in Partnerschaften und Familienformen leben, die der katholischen Überlieferung und Lehre nicht entsprechen, «Werte verwirklichen, die Respekt und Anerkennung verdienen».

Aus diesen Vorgaben folgern die Bischöfe: «Die Ideale unseres christlichen Glaubens sind kein utopisches, unerreichbares Ziel». Der Weg sei zwar steil und anspruchsvoll, könne aber «mit Gottes Hilfe» bewältigt werden. Entscheidend sei die Bereitschaft, sich auf den Weg zu machen.

«Nicht allein das Äussere, sondern auch die Herzenshaltung bestimmt, ob unser Tun evangeliumskonform ist.»

Es ergibt sich also die Notwendigkeit, Fragen der Lebensführung differenziert zu beurteilen. Wichtig ist weniger, wo jemand in Bezeug auf die Ideale des christlichen Glaubens sich befindet, sondern inwieweit ob er bereit ist, sich zu bewegen und den «steilen, anspruchsvollen Weg» unter die Füsse zu nehmen. Es braucht also – wie bisher auch schon üblich – Einzelfallregelungen, die den persönlichen Situationen Rechnung tragen.

Im Wissen, dass dadurch «der Eindruck einer gewissen Intransparenz» oder sogar «Willkür» entstehen könne, haben sich die Bischöfe doch entschlossen, «keinen Katalog von Regeln und Kriterien» für diese Beurteilung des Lebensstils vorzulegen. Die Lebenswirklichkeit eines jeden Menschen sei einmalig. «Nicht allein das Äussere, sondern auch die Herzenshaltung bestimmt, ob unser Tun evangeliumskonform ist.»

Dialog statt Katalog

«Die Ehrlichkeit und die persönliche Bereitschaft, die eigene Situation nach und nach im Lichte des Evangeliums diesem anzupassen, öffnet und konsolidiert den Weg, damit der jeweilige zuständige Bischof mit dem betroffenen Seelsorger und der betroffenen Seelsorgerin im offenen Dialog adäquate Lösungen finden kann.»

Anstelle eines «Katalogs von Regeln und Kriterien» verstehen die Bischöfe ihre Publikation als «Standortbestimmung», «welche die aktuellen Lebenswirklichkeiten ernst nimmt. Diese Standortbestimmung, die «Amoris laetitia» zur Grundlage hat, soll zu einer «verantwortungsvollen und lebensbejahenden Gestaltung der mitmenschlichen Beziehungen von Seelsorgerinnen und Seelsorgern beitragen».


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https://www.kath.ch/newsd/wie-schweizer-bischoefe-mit-beauftragung-und-lebensfuehrung-umgehen/