Ein neuer Sammelband bilanziert 15 Jahre Aufarbeitung von Gewalt und sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Österreich.
(KAP) Unter dem Titel «Die Wahrheit wird euch frei machen» – einem Zitat aus dem Johannesevangelium, das auch der kirchlichen Rahmenordnung zum Umgang mit Gewalt und Missbrauch vorangestellt ist – versammelt die im «leykam: Universitätsverlag» erschienene Publikation Beiträge von Mitgliedern der Unabhängigen Opferschutzkommission sowie ein Gespräch mit Kardinal Christoph Schönborn und Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic.
Präsentiert wurde der Band bei der jüngst im Wiener Erzbischöflichen Palais stattfindenden Tagung über Missbrauchsprävention und Kinderschutz im kirchlichen Bereich. Eröffnet wird die Tagung, an der auch Hans Zollner teilnehmen wird, vom Vorsitzenden der Österreichischen Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, und dem Vorsitzenden der Österreichischen Ordenskonferenz, Erzabt em. Korbinian Birnbacher. Beide haben auch das Vorwort zur Publikation verfasst.
Darin danken sie nicht nur Schönborn und Klansic für ihr beherztes und professionelles Agieren – ein «Glücksfall», so die Autoren -, sondern sie unterstreichen auch, dass der eingeschlagene kirchliche Weg der Aufarbeitung wie der Prävention weiter gegangen werden muss.
«Es darf nie mehr passieren, dass das Ansehen der Institution über die Leider der Opfer gestellt wird.»
«Es darf nie mehr passieren, dass das Ansehen der Institution über die Leider der Opfer gestellt wird, dass Täter lediglich versetzt und Verbrechen vertuscht werden», so Lackner und Birnbacher. Vieles sei in diesem Sinne gelungen in den vergangenen 15 Jahren – künftig bleibe das Ziel aber bestehen, «eine breite gesellschaftliche Allianz» zu schaffen, «um das nach wie vor verbreitete Tabu darüber aufzubrechen und Kinder noch besser zu schätzen».
In dem inhaltlich den Band eröffnenden Doppelinterview mit Kardinal Schönborn und Waltraud Klasnic wird die Genese der Einrichtung der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft rekonstruiert; zudem unterstreicht Schönborn, dass Missbrauch nichts Geringeres darstellt als «Gottesvergiftung».
Dies sei die heute klare kirchliche Linie, die man in Österreich verfolge – und die auch im Vatikan gewürdigt werde, insofern das österreichische Modell dort neben drei weiteren als vorbildlich bezeichnet werde. Der Auftrag, der daraus erwachse, bleibe bestehen als «Dauerauftrag für die Gesellschaft und die Kirche». Mehr Einsatz brauche es dem Kardinal zufolge im Bereich der Prävention von spiritueller Gewalt «oder sogar der sexuelle Missbrauch speziell von Ordensfrauen». Hier müsse die Kirche «mehr tun als bisher».
Für das vorliegende Buch haben Expertinnen und Experten aus Österreich, Deutschland und Rom Beiträge verfasst. So schreibt der im vatikanischen Glaubensdikasterium für Missbrauchsfälle zuständige Theologe und Jurist Manfred Bauer über die kirchenrechtlichen Aspekte der Thematik.
Reflexionen über den Umgang mit der Missbrauchsthematik bieten der deutsche Jesuit Klaus Mertes sowie der in Rom an der päpstlichen Universität Gregoriana lehrende Jesuitenpater Professor Hans Zollner. Als Bischof und Psychotherapeut schreibt der Feldkircher Bischof Benno Elbs zum Thema Opferschutz.
Patrick Frottier widmet sich der Bedeutung von forensischen Gutachten im Blick auf Beschuldigte und Täter. Der Wiener Ordinariatskanzler Gerald Gruber geht auf die kirchenrechtlichen Aspekte der Thematik ein und der Grazer Offizial des Diözesangerichts, Gerhard Hörting, legt dar, wie verschiedene Formen von Gewalt und Missbrauch juristisch erfasst und definiert werden können. Weitere Beiträge stammen von Herwig Hösele, Rita Kupka-Baier, Caroline List, Kurt Scholz, Johannes Wancata und Paul Wuthe.
Detailliert Auskunft gibt das Buch über die bisherige Behandlung von Missbrauchsfällen im kirchlichen Bereich. Demnach sind seit 2010 bis heute Ende Juni 3.651 Meldungen gemäss Verfahren der kirchlichen Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt eingegangen. Dabei handelt es sich zu rund zwei Drittel um Männer (62,4 Prozent).
Davon hat die Unabhängige Opferschutzkommission (UOK) in 3’492 Fällen entschieden. Dabei entscheidet die Kommission nach einem selbst beschlossenen Reglement über die Zahlung einer Finanzhilfe – je nach Schwere der Vorfälle – in vier Kategorien: 5’000, 15’000, 25’000 und in besonders schweren Fällen auch über 25’000 Euro. Gegebenenfalls werden zudem Therapiestunden finanziert. Bislang wurden in Summe 37,7 Millionen Euro zuerkannt. Davon 29,8 Millionen Euro als Finanzhilfen und 7,9 Millionen Euro für Therapien. Die Kirche hat alle Entscheidungen der UOK umgesetzt. In 278 Fällen wurden keine Leistungen zuerkannt.
Die meisten Vorfälle waren zum Zeitpunkt der Meldung rechtlich verjährt und beziehen sich überwiegend auf die Zeit vor 1980 (81,2 Prozent), die Zeit zwischen 1980 und 1999 betreffen 16,5 Prozent und auf die Zeit ab dem Jahr 2000 entfallen 2,3 Prozent. Die Verjährungsfristen spielen aber für die kirchliche Aufarbeitung bzw. die Hilfszahlungen keine Rolle.
Die überwiegende Mehrheit der Meldungen bezieht sich auf Heime und Betreuungseinrichtungen für Kranke oder Menschen mit Behinderung (61,3 Prozent). Auf den schulischen Bereich bzw. zugehörige Internate oder Kindergärten entfallen weitere 21,6 Prozent. Die Meldungen aus pfarrlichen Zusammenhängen machen 11,7 Prozent aus, jene aus Klöstern und Orden 1,9 Prozent (sonstige Zusammenhänge 3,5 Prozent).
*Das Buch (ISBN 978-3-7011-0601-1) ist seit Montag verfügbar. Es hat 184 Seiten, enthält zahlreiche Fotos und kostet 25 Euro.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/missbrauch-als-gottesvergiftung-zu-opferschutzkommission-neues-buch/