Das Bistum Chur dementiert einen Zeitungsbericht, wonach «Ortsvertreter» für die Einhaltung vorsorglicher Massnahmen gegen einen Priester sorgen sollen, dem sexuelle Nötigung vorgeworfen wird. Zuständig sei der Generalvikar für die Bistumsregion Graubünden.
Barbara Ludwig
Im November 2023 eröffnete der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain eine kanonische Voruntersuchung gegen einen Priester des Bistums Chur, dem sexuelle Nötigung vorgeworfen wird. Gleichzeitig verhängte Bonnemain vorsorgliche Massnahmen. Diese gelten bis zum Abschluss aller strafrechtlichen und kanonischen Untersuchungen.
Sowohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graubünden als auch die kanonische Voruntersuchung dauern noch an, wie Nicole Büchel, Kommunikationsverantwortliche des Bistums, auf Anfrage mitteilt. Damit muss sich der angeschuldigte Priester weiterhin an die superprovisorischen Massnahmen halten. Der Bischof hatte diese Massnahmen damals verhängt, weil der Priester nicht freiwillig in den Ausstand treten wollte.
Laut der «Neuen Zürcher Zeitung» (6. Oktober) ignoriert der Priester die Auflagen. Ob dies tatsächlich zutrifft und das Bistum Kenntnis davon hat, ist offen. «Ob die getroffenen Massnahmen gebrochen wurden und wie das Bistum allenfalls reagiert hat, steht unter den Bestimmungen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte, die wir wahren», erklärt Büchel.
Für die Einhaltung der Schutzmassnahmen sollen «Ortsvertreter» sorgen, im konkreten Fall der Dekan von Engadin/Val Müstair, heisst es in der Zeitung weiter. Beides stimme nicht, teilt Nicole Büchel mit: Weder müssten «Ortsvertreter» dafür sorgen, dass solche vorsorglichen Massnahmen eingehalten werden, noch sei dieser Dekan für die Kontrolle der Schutzmassnahmen im konkreten Fall zuständig.
Letzteres wäre aufgrund der örtlichen Nähe problematisch, worauf auch eine aktuelle Stellungnahme der Interessengemeinschaft für missbrauchsbetroffene Menschen im kirchlichen Umfeld hinweist. Der Zeitung zufolge wohnt nicht nur der Dekan in Müstair, sondern auch der mit Auflagen belegte Priester.
Wer sorgt denn nun dafür, dass die vorsorglichen Massnahmen respektiert werden? Und auf welche Weise wird die Einhaltung der Schutzmassnahmen kontrolliert? Dazu schreibt Nicole Büchel: «Der zuständige Generalvikar für die Bistumsregion Graubünden steht in Austausch mit dem betroffenen Priester. Sobald wir einen Hinweis auf eine allfällige Nichtbeachtung der Massnahmen erhalten, handeln wir konsequent.»
Generalvikar für die Bistumsregion Graubünden ist Peter Camenzind. Er ist auch residierender Domherr und wohnt in Chur.
Die Vorsichtsmassnahmen, die zu Beginn der kanonischen Voruntersuchung getroffen wurden, bedeuteten jedoch nicht, dass «die betroffenen Personen durchgehend überwacht werden. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage», betont Büchel.
Schutzmassnahmen, beziehungsweise provisorische Massnahmen, dürften sowohl im staatlichen wie im kirchlichen Recht nur im Einklang mit den geltenden Gesetzen getroffen werden. «Alles andere wäre Willkür», so Büchel. Zudem dürften die Massnahmen nicht im Widerspruch zur Unschuldsvermutung stehen. Zu den im November 2023 getroffenen Massnahmen dürfe das Bistum – wiederum mit Verweis die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz – keine «konkreten Angaben» machen.
Mutmassliches Opfer des Priesters ist der Deutsche Josef Henfling. Im November 2023 outete er sich gegenüber dem «Sonntagsblick», der als erster über die Vorwürfe berichtete. Henfling lebte im Jahr 2012 zeitweise in Alvaschein GR. Ein Pfarrer, Priester des Bistums Chur und mutmasslicher Täter, hat ihm eine Arbeit in der Schweiz angeboten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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