Schweizer Bischofskonferenz diskutiert «eingehend» über Lebensformen

An ihrer Vollversammlung diese Woche hat die Schweizer Bischofskonferenz über die Frage der Lebensformen von Seelsorgenden diskutiert. Die Überzeugungskraft von Seelsorgenden messe sich an «einem dem Evangelium entsprechenden Lebensstil», teilt die SBK nun ohne konkrete Ausführungen mit.

Regula Pfeifer

Die Schweizer Bischofskonferenz hat an der Vollversammlung vom Montag bis Mittwoch in Lugano die Frage der Lebensformen von Seelsorgenden «eingehend diskutiert». Dies teilt die SBK am Donnerstag mit.

Die Mitglieder der SBK besprachen demnach das entsprechende Dokument der Kommission für Theologie und Ökumene und finalisierten die Standortbestimmung zur Verbindung von Lebensform und kirchlicher Beauftragung. Das Dokument werde nun im Kooperationsrat SBK – RKZ vorgestellt und später veröffentlicht, heisst es weiter.

Dokument wird später veröffentlicht

Was bei der Diskussion und Standortbestimmung konkret herauskam, gab die SBK nicht bekannt. Der Leiter Kommunikationsdienst, Maurice Greder, antwortete auf einen Fragenkatalog von kath.ch: «Bevor das Dokument im Kooperationsrat SBK – RKZ vorgestellt wird, um dann später veröffentlicht zu werden, werden wir keine Aussagen zu konkreten Fragen, Diskussionen oder Entscheidungen machen.»

Ihre grundsätzliche Haltung teilt die SBK hingegen mit: «Die Überzeugungskraft von Seelsorgerinnen und Seelsorgern gründet in ihren Charismen und Kompetenzen und misst sich zugleich an einem dem Evangelium entsprechenden Lebensstil.»

Professorin Kaptijn erarbeitete Grundlagen

Die jüngste Diskussion der Schweizer Bischofskonferenz basierte auf einem umfassenden Dokument, das die SBK zuvor von der Freiburger Professorin Astrid Kaptijn erhalten hatte, so die Mitteilung. Kaptijn ist Präsidentin der Kommission für Theologie und Ökumene der SBK.

Sie hatte am 1. Februar 2024 von der SBK den Auftrag erhalten, «die komplexe und vielfältige Frage nach dem Zusammenhang zwischen Lebensformen und dem beruflichen pastoralen Engagement von Seelsorgenden theologisch zu vertiefen und dazu eine Standortbestimmung zu verfassen», wie es in der SBK-Mitteilung vom 11.9.2024 heisst. Die Stellungnahme werde die SBK den Diözesen und Territorialabteien zur Verfügung stellen.

Im Januar 2024 hatte sich das Präsidium der SBK mit der Frage der Lebensformen von pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befasst. Es ging um die Frage, wie Seelsorgende, die in einer sogenannten «irregulären» Situation leben, beruflich in die Pastoral der Kirche eingebunden werden können.

Einige Monate später, im September letzten Jahres, nahm die SBK eine erste Lesung des Berichts vor. Sie gab der TÖK eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen, wie es in der damaligen Mitteilung heisst.

Allianz fordert Streichung: «Irreguläre Situation»

Die reformorientierte Allianz Gleichwürdig Katholisch hatte im Vorfeld der jüngsten SBK-Versammlung einen Offenen Brief mit dem Titel «Privat ist privat» versandt.

Darin forderte sie die SBK dazu auf, den Begriff «irreguläre Situation» nicht mehr zu verwenden, da diese Bezeichnung verletzend sei. Zumal die betreffenden Seelsorgenden in der Wahrnehmung «eines grossen Teils der Gesellschaft als regulär angesehen» werde. Es geht dabei etwa um Seelsorgende, die geschieden und wiederverheiratet sind oder als queere Menschen leben.

Lob für theologische Neubeurteilung

Gleichzeitig begrüsste es die AGK, dass die «komplexe und vielfältige Frage nach dem Zusammenhang zwischen Lebensformen und dem beruflichen pastoralen Engagement von Seelsorgenden» theologisch neu beurteilt werde. Sie erwarte, dass dabei auch neue theologische Erkenntnisse, insbesondere aus der Sexualmoral, berücksichtigt werden.

Zudem zeigte sich die AGK interessiert, dass der Bericht dazu öffentlich zugänglich gemacht wird. Damit könne er auch im breiteren Diskurs rund um «Privat ist Privat» hinzugezogen werden. Und weiter: «Zudem erachtet es die AGK als absolut notwendig, dass die SBK neben der theologischen auch die menschliche und strukturelle Perspektive im Blick hat und die Dringlichkeit einer Änderung im Sinne der Seelsorgenden und einer glaubwürdigen Kirche erkennt.»


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