Schwester Scolastica verliert Kampf um Privatvermögen vor Kantonsgericht

Das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden hat die Berufung von Schwester Scolastica Schwizer (81) gegen den Entscheid des Bezirksgerichts abgewiesen. Der Trägerverein des Klosters Wonnenstein muss der Kapuzinerin ihr Privatvermögen nicht auszahlen. Der Verein begrüsst das Urteil, Schwester Scolastica ist «sehr enttäuscht» und prüft einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Barbara Ludwig

Schwester Scolastica Schwizer hatte im vergangenen Jahr erfolglos die Herausgabe ihres Privatvermögens vom Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein verlangt. Es geht um rund 56’000 Franken zuzüglich Zins. Zudem entschied das Bezirksgericht Appenzell Innerrhoden damals, die Ordensfrau müsse dem Verein ihre monatliche AHV-Rente in der Höhe von 1225 Franken überweisen, auch rückwirkend. Der Verein bildet seit 2014 die Trägerschaft des Kapuzinerinnenklosters Wonnenstein, in dem nur noch Scolastica Schwizer, auch Schwester Scholastika genannt, lebt.

Zweite Niederlage

Nun scheitert die Kapuzinerin erneut vor Gericht. Das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden hat am Dienstag ihre Berufung abgewiesen und das Urteil der Vorinstanz vom 22. Oktober 2024 bestätigt. Sie muss zudem die Gerichtskosten von 6000 Franken bei einem begründeten Entscheid beziehungsweise 4000 Franken bei unbegründetem Entscheid tragen und dem Verein eine Parteienentschädigung von rund 4960 Franken bezahlen.

Eine öffentliche Berufungsverhandlung fand nicht statt am Dienstag, «mangels Antrags der Parteien», wie die leitende Gerichtsschreiberin Irene Kobler-Bryner auf Anfrage von kath.ch mitteilte. Das Kantonsgericht entschied demnach «mit Einverständnis der Parteien aufgrund der Akten».

«Sie muss zusehen, wie ihr Vermögen von fremden Männern verwalten wird.»

Schwester Scolastica sei «sehr enttäuscht», teilt ihr Anwalt auf Anfrage von kath.ch mit. Weil das Kantonsgericht den Entscheid noch nicht begründet habe, «können wir nicht nachvollziehen, wie das Gericht zu diesem Schluss gekommen ist», so Michael Hochstrasser. Das Urteile bedeute im Ergebnis, dass eine Schwester mit dem Eintritt in ein Kloster ihr Vermögen verliere und das Kloster bestimme, was damit geschehe.

Die Schwester habe nichts mehr zu sagen. «Selbst dann, wenn das Kloster (ein Frauenkloster) von Altherren einer Studentenvereinigung (von Männern) geführt wird, muss die Schwester dies dulden und erhält ihr Vermögen nicht zurück und darf auch keinen anderen Verwalter bestimmen», stellt der Anwalt fest. «Sie muss zusehen, wie ihr Vermögen von fremden Männern verwaltet wird, die Ziele verfolgen, mit denen sie sich nicht identifizieren kann.»

Der Anwalt spielt damit auf die Tatsache an, dass sich im Verein Kloster Wonnenstein Mitglieder der Studentenverbindung AV Bodania engagieren. Im Vorstand sind indes auch Vertreterinnen der Föderation St. Klara der Schweizer Kapuzinerinnen Mitglied. Das Vermögen von Schwester Scolastica wird zurzeit von dieser Föderation verwaltet.

Übermässige Einschränkung der Freiheit?

Hochstrasser erwähnt zudem eine Bestimmung im Zivilgesetzbuch (Artikel 27), wonach ein Vertrag nichtig sei, wenn er eine Person «übermässig» in ihrer Freiheit einschränke. Im vorliegenden Fall störe sich das Kantonsgericht aber offenbar nicht daran, dass man einer Schwester ihr ganzes persönliches Vermögen wegnimmt, dies soll nicht übermässig sein. «Für uns ist das unverständlich», kritisiert der Anwalt. Man werde nun eine Begründung verlangen und dann einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen.

Im Mai sagte die Kapuzinerin gegenüber kath.ch, sie dürfe laut Kirchenrecht ihr Vermögen nicht selbst verwalten, «aber bestimmen, wer mein Vermögen verwaltet». Ihr schwebe vor, damit einen «guten Bekannten» zu beauftragen, einen zuverlässigen Mann, der früher sozial tätig gewesen sei.

Verein bietet «direktes Gespräch» an

Der Verein Kloster Wonnenstein begrüsst das Urteil des Kantonsgerichts, wie er auf der Webseite des Klosters Wonnenstein mitteilt. Man sei überzeugt, dass «die Probleme» von Schwester Scolastica nicht auf dem Gerichtsweg gelöst werden könnten. Der Verein biete ihr «weiterhin das direkte Gespräch an.»

Der Konflikt zwischen der Kapuzinerin und dem Verein, der schon seit drei Jahren schwelt, dreht sich um mehr als «nur» das Geld. Es geht auch um die Zukunft des Klosters und den Verbleib von Schwester Scolastica, die dort als letzte Kapuzinerin allein lebt. Sie hat sich bislang geweigert, das Kloster zu verlassen und in eine andere Klostergemeinschaft zu ziehen. In den Konflikt sind auch kirchliche Instanzen involviert. Im Mai sagte die Ordensfrau gegenüber kath.ch, es sei eine Beschwerde an den Präfekten der Apostolischen Signatur hängig.


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/schwester-scolastica-verliert-kampf-um-privatvermoegen-vor-kantonsgericht/