Der ehemalige Bankenaufseher des Papstes, René Brülhart, ist am Mittwoch von Korruptionsvorwürfen freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Zürich stellte das Verfahren gegen den Schweizer Juristen ein, bei dem es um die Beschaffung von wirtschaftlichen Informationen ging.
(rp/bal) Das Zürcher Bezirksgericht hat das Verfahren gegen den ehemaligen Bankenaufseher des Papstes, den Schweizer Juristen René Brülhart, eingestellt. Im November 2024 hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Freiburger erhoben – unter anderem wegen mehrfacher Bestechung fremder Amtsträger. Es ging demnach um die Beschaffung von wirtschaftlichen Informationen von 2014 bis 2016. Der Finanzexperte bestritt die Vorwürfe.
Auch das Zürcher Bezirksgericht sieht es nun als nicht erwiesen an, dass die Informationen, die Brülhart über eine deutsche Privatvermittlerin mit Stasi-Vergangenheit beschafft habe, geheim waren und damit das Amtsgeheimnis verletzt hätten. Das schreibt die NZZ in einem Beitrag am Mittwochabend. Demnach folgte das Gericht der Argumentation der Verteidiger von René Brülhart. Es stellte das Verfahren ein.
Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund ihrer Ermittlungen von «einem gut etablierten Korruptionssystem» gesprochen, an dem Brülhart beteiligt gewesen sei, so die NZZ. Sie warf ihm mehrfache Bestechung fremder Amtsträger und Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung vor. Und forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Der Schweizer Jurist René Brülhart wurde international als Bankenaufseher des Papstes bekannt. Ab November 2012 war er bei der Vatikanischen Finanzaufsicht (AIF) tätig, zunächst als deren Direktor, später als Präsident. Die 2010 eingerichtete Behörde ist für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zuständig. Der Jurist trat als energischer Kontrolleur auf und war wesentlich an der Durchleuchtung der Vatikanbank IOR und anderer vatikanischer Behörden beteiligt. Im November 2019 wurde sein Mandat als Präsident indes nicht verlängert.
Der Finanzexperte war laut Staatsanwaltschaft parallel zu seinen Leitungsfunktionen bei der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde in Rom Verwaltungsrat verschiedener in Zürich domizilierter Gesellschaften in der Beratungs- und Analysebranche. Die damit zusammenhängende Geschäftstätigkeit hatte zum aktuellen Gerichtsverfahren in Zürich geführt.
Die deutsche Mittelsfrau, die für Brülhart Informationen beschaffte, ist laut Medienberichten in Deutschland zu knapp drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie Polizisten in Deutschland, Österreich und der Schweiz bestochen hatte, um an Informationen zu kommen. Ein Kontaktmann bei der Zürcher Kantonspolizei ist laut «Tages-Anzeiger» bereits rechtskräftig verurteilt worden.
Brülhart war in den vatikanischen Finanzskandal verwickelt, in dem es unter anderem um eine verlustreiche Immobilien-Investition in London ging. Im Dezember 2023 wurde der Finanzexperte von einem Gericht im Vatikan zu einer milden Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt. Er wurde vom Vorwurf der Mitwirkung an Unterschlagungen und betrügerischen Machenschaften freigesprochen. Schuldig gemacht hat er sich laut Gericht nur insofern, als er die verdächtigen Vorgänge nicht bei der vatikanischen Justiz angezeigt habe.
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https://www.kath.ch/newsd/ehemaliger-vatikanischer-bankenaufseher-in-zuerich-freigesprochen/