Schutz für «heiligsten Kern des Menschen»: Reformierte Kirche Schweiz stärkt Prävention gegen Missbrauch

Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz hat am Montag einstimmig neue Schutzstandards gegen Missbrauch verabschiedet. Umsetzen sollen diese die einzelnen Mitgliederkirchen selbst und in drei Jahren Rechenschaft ablegen.

Regula Pfeifer

Das nationale Kirchenparlament der Reformierten hat in St. Gallen «ein umfassendes Paket zum Schutz der persönlichen Integrität» verabschiedet, heisst es in der Mitteilung der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS).

Nulltoleranz-Politik angesagt

Damit erhalten die Mitgliederkirchen Grundlagen und Standards für ihre Prävention von sexuellem, körperlichem, psychischem und spirituellem Missbrauch. Die Umsetzung liege in der Verantwortung der einzelnen Mitgliederkirchen, heisst es in der Einleitung des verabschiedeten Papers «Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität innerhalb der EKS und ihrer Mitgliederkirchen».

Die EKS betont darin, sie und ihre Mitgliederkirchen wollten «ein Umfeld schaffen, in dem Sicherheit eine Priorität ist». Mit den Standards zeige die reformierte Kirche eine Nulltoleranz-Politik im Sinne von: «Keine Verletzung der persönlichen Integrität – ob sexueller, körperlicher, psychischer oder spiritueller Natur – darf bagatellisiert oder ignoriert werden.» Es brauche einen Kulturwandel, um Mechanismen zu eliminieren, die Grenzverletzungen ermöglichten.

Betroffenengruppen machten Verbesserungsvorschläge

Eine Arbeitsgruppe hat die Präventions-Standards erarbeitet, die auf Vorarbeiten der Fachstelle Limita beruhen. Ebenfalls eingeflossen seien die Expertise von externen Fachpersonen und den Selbsthilfegruppen von Missbrauchsbetroffenen im kirchlichen Umfeld Sapec und IG-M!kU. Letztere waren bisher vor allem bei Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche aktiv. «Beide Gruppen haben den Inhalt der erarbeiteten Dokumente mit kritischem Blick von aussen geprüft und Verbesserungsvorschläge gemacht», heisst es im Grundlagenpapier.

Darin wird das Selbstbestimmungsrecht der Menschen über die eigene Sexualität hervorgehoben und sexueller Missbrauch definiert: «Unter sexuellem Missbrauch versteht man den tatsächlichen oder angedrohten verbalen oder körperlichen Übergriff sexueller Art, sei es durch Gewalt, unter Einfluss oder unter ungleichen oder erzwungenen Bedingungen.»

Gott als Vorwand, um Person zu schwächen

Bei spirituellem Missbrauch werde demgegenüber versucht, eine Person psychologisch und spirituell abhängig zu machen. Und zwar indem «Gott oder andere Elemente religiöser Doktrin als Vorwand benutzt werden, um die Person zu schwächen, sie dazu zu bringen, Handlungen zu begehen oder zu tolerieren, die sie ohne die erlittene Einflussnahme nicht akzeptiert hätte». So werde der «geheimste Kern» und das «Heiligtum des Menschen» verletzt, heisst es im Paper.

Als Risikobereiche werden die Kinder- und Jugendarbeit, die Bildung sowie die Seelsorge und Diakonie genannt. Dies, weil hier oft Abhängigkeitsverhältnisse bestünden.

Hinweis auf Verletzungen im Arbeitszeugnis

Die EKS-Mitgliedkirchen müssen nun Schutzmechanismen gegen möglichen Missbrauch einführen oder verbessern. So sollen etwa im Personalbereich – wie bei der katholischen Kirche – bei der Einstellung einer Person der Sonderprivatauszug verlangt werden und zum Arbeitsvertrag müsse ein Verhaltenskodex gehören. Speziell ist, dass bei Entlassungen, die aufgrund von Verletzung persönlicher Integrität erfolgte, im Arbeitszeugnis und in Referenzen auf Verletzung des Arbeitsrechts, einer internen Richtlinie oder des Verhaltenskodex hingewiesen werden. Die Kirchen sind aufgefordert, Melde- und Beratungsstellen einzurichten und eine Interventionsstrategie zu entwickeln und zuständige Personen oder Strukturen aufzubauen.

Die Interventionsstrategie soll helfen, bei einem Verdacht auf Missbrauch Betroffene und weitere Personen vor weiteren Verletzungen ihrer Integrität zu schützen. Auch der Umgang mit beschuldigten Menschen – insbesondere die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte – ist darin erwähnt.

Laut dem Grundlagenpapier sollen zudem Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen «durch direkte Prävention» in ihren Abwehrstrategien befähigt und gestärkt werden.

Meldungen erfassen

Die EKS-Synode beschloss zudem, dass die Meldungen von Übergriffen in den Mitgliederkirchen jährlich zu erfassen sind. Dies mit dem Ziel, Rechenschaft zu ermöglichen, und aus den gemeldeten Missbrauchsfällen zu lernen. Ein erster Bericht zu gemeldeten sexuellen, psychischen und spirituellen Übergriffen ist laut Mitteilung auf 2027 geplant.

Dieser Bericht ersetze aber keine Studie zum Missbrauch in der Evangelisch-reformierten Kirche, insbesondere nicht jene, welche die Synode im Juni 2024 abgelehnt hatte, sagt Stephan Jütte auf Nachfrage von kath.ch. Eine solche werde womöglich auf Empfehlung der Arbeitsgruppe im November 2025 der Synode beantragt.

Vor einem Jahr hatte sich die Synode der EKS gegen eine grossangelegte sogenannte Dunkelfeldstudie entschieden, welche die nicht aktenkundig gewordenen Fälle ans Licht gebracht hätte. Dabei hätten 20’000 zufällig ausgewählte Personen in der Schweiz zu sexuellem Missbrauch befragt werden sollen. An deren Erarbeitung war ursprünglich auch die katholische Kirche beteiligt, sie sprang aber im Frühjahr 2024 aus Kostengründen ab.


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/schutz-fuer-heiligsten-kern-des-menschen-reformierte-kirche-schweiz-staerkt-praevention-gegen-missbrauch/