Die Churer Dogmatikprofessorin Eva-Maria Faber fragt sich, weshalb im Hochgebet aktuell der Hinweis auf die Kirche in Rom entfällt, da der Heilige Stuhl vakant ist. Dabei stünden die Ortskirchen noch immer in Gemeinschaft mit der Kirche von Rom und weltweit. Ein Gastbeitrag.
Eva-Maria Faber*
Während der Zeit der Sedisvakanz entfällt im Hochgebet die Nennung des Papstes. Was auf den ersten Blick evident ist, wirft jedoch zugleich Fragen auf. Ist diese Leerstelle im Hochgebet nicht Symptom einer noch nicht wirklich synodalen Kirche? Wie kann es sein, dass im Hochgebet die ekklesiale Realität der Kirche von Rom entfällt, weil ihr Bischofsstuhl vakant ist?
Das Zweite Hochgebet lässt erkennen, dass die Erwähnung des Papstes (wie der Bischöfe und anderer Amtsträger) im Hochgebet nicht zuerst eine Fürbitte ist, sondern die Vergewisserung der umfassenden Gemeinschaft im sakramentalen Feiern: «vereint mit unserem Papst N., unserem Bischof N. und allen Bischöfen».
In anderen Hochgebeten sind daraus Fürbitten geworden, die aber den ursprünglicheren Sinn dieses Teils des Hochgebetes nicht vergessen lassen sollten. Die Betenden stellen sich in die Einheit mit der gesamten irdischen (und im Kontext auch der himmlischen) Kirche. Dabei ist natürlich die Gemeinschaft nicht nur mit den erwähnten Bischöfen gemeint, sondern mit den von ihnen repräsentierten Kirchen. Wenn nun der Sitz des Bischofs von Rom vakant ist, fällt gleichwohl die (Gebets-)Gemeinschaft mit der Kirche von Rom nicht aus.
In der Alten Kirche ist es nicht isoliert der Bischof von Rom, sondern die Kirche von Rom (samt ihrem Bischof, geleitet und repräsentiert durch ihn), die einen «Vorrang» hat. Es ist die Kirche von Rom (vermittels ihres bischöflichen Repräsentanten), mit der die anderen Kirchen die Gemeinschaft suchen, um dadurch auch untereinander geeint zu sein. In diesem Sinne sind heute die diözesanen (römisch-katholischen) Ortskirchen nicht schon deswegen, weil der Papst gestorben ist, auf sich selbst zurückgeworfen. Sie stehen immer noch in Gemeinschaft mit der Kirche von Rom und damit in Gemeinschaft mit der weltweiten Kirche.
Papst Franziskus brachte schon am Abend seiner Wahl zum Ausdruck, dass er sich als Bischof von Rom verstehen möchte: «Und jetzt beginnen wir diesen Weg – Bischof und Volk -, den Weg der Kirche von Rom, die den Vorsitz in der Liebe führt gegenüber allen Kirchen; einen Weg der Brüderlichkeit, der Liebe, des gegenseitigen Vertrauens».
Die Vakanz könnte auch dazu dienen, sich auf diese «Erdung» des Papstamtes in der konkreten Ortskirche von Rom zu besinnen. Ich überlasse es dabei der Liturgiewissenschaft zu fragen, ob in Zeiten der Vakanz nicht auch im (Zweiten) Hochgebet «vereint mit der Kirche von Rom» gebetet werden könnte.
Jedenfalls wäre es ekklesiologisch geboten, die Vakanz und die Ausschau nach einem Nachfolger des Papstes als einen Vorgang im Rahmen der Zusammengehörigkeit von synodal verfassten kirchlichen Gemeinschaften zu verstehen. Die Kirche ist eine Gemeinschaft von Kirchen, nach römisch-katholischem Verständnis gebunden an die Gemeinschaft mit der Kirche von Rom.
* Eva-Maria Faber ist Professorin an der Theologischen Hochschule in Chur, sie hat den Lehrstuhl für Dogmatik und Fundamentaltheologie inne und ist Rektorin.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/leerstelle-im-hochgebet-symptom-ungenuegender-synodalitaet/