Die Schweizer Diözesanbischöfe führen schweizweit ein verbindliches, mehrstufiges Abklärungsverfahren ein, das die psychologische Eignung von Seelsorgenden testet. Den Tests unterzogen werden angehende Seelsorgende, aber auch berufstätige, bei denen Hinweise auf «ernste Defizite» bestehen. Dies als eine der Massnahmen gegen Missbrauch in der Kirche.
Regula Pfeifer
Ab kommender Woche werden in der katholischen Kirche der Schweiz erste psychologische Eignungstests durchgeführt. Den Tests unterziehen müssen sich vorerst die Absolvierenden des Pastoral- und des Einführungsjahres. Ebenso getestet werden Personen, die sich am Schluss der Ausbildung befinden, wie kath.ch bereits berichtete.
Nach der Pilotphase werden ab 2026 auch Theologiestudierende den Test machen müssen. Seelsorgende aus Bistümern im Ausland durchlaufen während der Integrationsphase in die Schweizer Diözese ebenfalls ein Assessment, heisst es im eben publizierten Dekret der Schweizer Bischöfe.
Es handle sich dabei um ein verbindliches, mehrstufiges Abklärungsverfahren, bei dem die psychologische Eignung zukünftiger Seelsorgender getestet werde, heisst es im am Donnerstag publizierten Dekret. «Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen werden dieses Assessment künftig standardmässig durchlaufen.»
Mit den Tests soll überprüft werden, ob die Basiskompetenzen vorhanden seien, «die für den Erwerb seelsorgerlicher Fertigkeiten und eine erfolgreiche Berufsausübung erforderlich sind». Gleichzeitig sollen damit mögliche Risiken für Dritte identifiziert werden.
Die Assessments sind Teil der Massnahmen gegen Missbrauch in der Kirche, welche die Schweizer Bischöfe als Reaktion auf Resultate der Pilotstudie zum Missbrauch in der Kirche beschlossen haben. Sie kündigten damals an, das Personalwesen zu professionalisieren und dafür ein standardmässiges psychologisches Assessment für angehende Seelsorgende einzuführen. Damit sollten Vertuschung verhindert und das Risiko von sexuellen Übergriffen zu reduziert werden, hiess es.
Näheres über die Eignungstests ist nun aus dem Dekret der Schweizer Bischofskonferenz herauszulesen. Beim Assessment werde abgeklärt, ob die betreffende Person über «vordefinierte Basiskompetenzen» verfügt, heisst es da. Welche Basiskompetenzen das sind, wird nicht weiter erläutert. Dafür so viel: Es werde nach Fähigkeiten gesucht, welche für «ein angemessenes, empathisches und persönlichkeitsförderndes pastorales Wirken» notwendig seien.
Etwas mehr ist aus Aussagen zu bereits berufstätigen Seelsorgenden zu erfahren. Berufstätige Seelsorgende müssen sich grundsätzlich keinen standardmässigen Assessments unterziehen. Angezeigt seien Assessments aber bei Seelsorgenden, «die während ihrer pastoralen Tätigkeit Auffälligkeiten zeigen, welche auf ernste Defizite betreffend Basiskompetenzen, psychische Verfasstheit, charakterliche Ausgeglichenheit oder affektive Reife hinweisen».
Die Assessments bestehen aus psychologischen Tests zur Erfassung der Basiskompetenzen und einem persönlichen, kompetenzorientierten Gespräch mit Evaluationsexperten. Es folgen ein forensisch-klinisches Gespräch zur Identifikation möglicher Risikofaktoren für den Seelsorgedienst und ein schliesslich ein Abschlussgespräch mit der jeweiligen «Regentie» des Bistums.
Wer mit dem Resultat seines Assessments nicht zufrieden ist, hat kaum Chancen, eine Änderung zu bewirken. Denn laut Dekret besteht keine Rekursmöglichkeit in Bezug auf Ablauf, Durchführung und Ergebnis eines Assessments.
Die Assessments sehen die Bischöfe nicht nur als Kontrollinstrument, sondern auch als Förderinstrument. Sie halten fest: «Die Eignungsprüfung wird auch gezielte Fördermassnahmen während der Ausbildung der Seelsorgenden ermöglichen.»
Link zum Dekret betreffend Eignungstests
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/eignungstests-fuer-seelsorgende-risiken-fuer-dritte-identifizieren/