Alain de Raemy leitet seit Oktober 2022 als Apostolischer Administrator das Bistum Lugano. Der Weihbischof des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg bräuchte das Tessiner Bürgerrecht, um Bischof von Lugano zu werden. Die Zeit spielt ihm in die Karten.
Regula Pfeifer
Seit dem Rücktritt von Bischof Valerio Lazzeri am 10. Oktober 2022 leitet Alain de Raemy als Apostolischer Administrator das Bistum Lugano. Bisher gibt es keine Zeichen, dass ein neuer Bischof in den Startlöchern stünde – weder aus dem Bistum noch von Rom. Und die Zeit läuft.
Je länger es dauert, umso besser für Alain de Raemy. Denn so steigen für den Westschweizer die Chancen, noch rechtzeitig für eine Bischofswahl das Tessiner Bürgerrecht zu erhalten. Im kommenden Oktober könnte er den Antrag einreichen.
Denn Bedingung fürs Tessiner Bürgerrecht ist: Die Person muss seit mindestens drei Jahren im Tessin leben. Und sie muss seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in derselben Gemeinde gewohnt haben. So ist es auf der entsprechenden Webseite des Kantons Tessin nachzulesen.
«Bischof Alain führt sein Mandat als Apostolischer Administrator des Bistums Lugano mit Freude weiter, nach dem Willen des Heiligen Vaters»
Luca Montagner, Bistumssprecher von Lugano
Auf die Frage, ob Alain de Raemy bereits den Antrag fürs Tessiner Bürgerrecht eingereicht hat, antwortet der Sprecher des Bistums Lugano ausweichend. «Bischof Alain führt sein Mandat als Apostolischer Administrator des Bistums Lugano mit Freude weiter, nach dem Willen des Heiligen Vaters», schreibt Luca Montagner. «Über die Dauer seines Mandats wird der Heilige Stuhl entscheiden.»
Dass der Bischof von Lugano Tessiner sein muss, ist eine Spezialität der Südschweiz. Das ist in einem Abkommen zwischen dem Bundesrat und dem Heiligen Stuhl von 1968 festgehalten. Dort steht, dass der Bischof von Lugano «aus der Zahl der dem Kanton Tessin angehörenden Priester gewählt wird».
Dasselbe galt zuvor auch für die Apostolischen Administratoren, welche die Tessiner Kirche leiteten. Im 1968er-Abkommen wurde beschlossen, dass die Apostolische Administration des Tessins vom Bistum Basel abgetrennt wird. Und dass sie in ein eigenes Bistum umgewandelt wird.
Wegen diesem Abkommen ging kath.ch im Dezember 2022 noch davon aus, dass Alain de Raemy wohl nicht zu den Kandidaten für das Bischofsamt von Lugano gehört.
Das wollte eine Gruppe katholischer Tessinerinnen und Tessiner damals nicht akzeptieren. Sie lancierte im Januar 2023 den sogenannten «Bischofswahl-Apell». Darin forderten sie, dass die alte Bischofswahl-Klausel – das erforderliche Tessiner Bürgerrecht – fallen müsse.
Lanciert wurde der Appell von Luigi Maffezzoli, dem ehemaligen Präsidenten der Organisation «Azione Cattolica ticinese», von der Tessiner Mitte-Kantonsrätin Maddalena Ermotti Lepori und vom damaligen Lega-Kantonsrat Giancarlo Seitz.
Rund 2200 Personen unterschrieben den Appell. Am 4. April darauf konnten die Initianten ihr Anliegen den Entscheidungsträgern persönlich übergeben. Sie reisten nach Bern und trafen dort den Tessiner Bundesrat und Schweizer Aussenminister Ignazio Cassis und den päpstlichen Nuntius Martin Krebs.
Um den 20. April 2023 herum führte Cassis im Vatikan Gespräche über die künftigen Bischofsernennungen im Bistum Lugano, insbesondere mit dem Aussenbeauftragten des Vatikans, Erzbischof Paul Gallagher. Bundesrat Cassis weilte damals zur Eröffnung der Schweizer Botschaft im Vatikan. Wie mit dem Appell danach weiterging, ist bisher nicht bekannt.
Unterdessen engagiert sich Alain de Raemy im Bistum Lugano. Er ist viel unterwegs, bei den Leuten, in den Pfarreien. Auch aktuell in der Fastenzeit. Da besucht Alain de Raemy die verschiedenen Vikariate der Diözese Lugano und macht vor Ort eine Katechese – über die Heilige Pforte in Rom, anlässlich des aktuell laufenden Heiligen Jahres.
De Raemys Präsenz wird im Tessin von vielen geschätzt. So stellte Luigi Maffezoli im Januar 2023 fest: «Die Leute sagten: Wir haben einen päpstlichen Administrator erhalten, der von ausserhalb zu uns kam und der gut ist.» Das war denn auch ein Grund für den Bischofswahl-Appell. Dieser sollte es überhaupt erst ermöglichen, dass ein valabler Kandidat von ausserhalb des Tessins – wie Alain de Raemy – Bischof von Lugano werden könnte.
Dass es dauert, bis ein bilateraler Vertrag zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl geändert ist, war von Anfang an klar. Wer auf Alain de Raemy als künftigen Bischof setzt, etwa im Vatikan, hat eine zweite Option: Zu warten, bis der Westschweizer offiziell Bürger von Lugano ist. Da lebt er bereits seit rund zweieinhalb Jahren. Im Oktober könnte er den Antrag fürs Tessiner Bürgerrecht einreichen.
Die auf der kantonalen Webseite angeführten sozio-kulturellen Bedingungen fürs Tessiner Bürgerrecht erfüllt Alain de Raemy bereits: Er beherrscht gut Italienisch – aufgrund seines mehrjährigen Engagements in der Schweizergarde, er nimmt am sozialen Leben teil, hat ein Einkommen und unterhält Kontakte zu Tessinerinnen und Tessinern.
Die angegebenen ethisch-juristischen Bedingen erfüllt der Westschweizer wohl mehrheitlich auch. Insbesondere den Respekt für die Werte der schweizerischen und Tessiner Verfassung. Oder in den letzten zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen zu haben. Oder die Sicherheit des Landes nicht zu gefährden. Als weitere Kriterien gelten ausserdem: kein laufendes Gerichtsverfahren, kein Eintrag im Strafregisterauszug für Private, regelmässig die Steuern bezahlt zu haben.
Wie lange das Bürgerrechtsverfahren dauert, ist offen. Der Kanton Tessin schreibt vielsagend: «Die Dauer kann variieren, abhängig von verschiedenen Aspekten des Prozesses und je nach den besonderen Umständen des konkreten Falls.»
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/wird-alain-de-raemy-bischof-von-lugano-die-chancen-steigen/