«Von einem Mann der Kirche nur schwer zu verstehen»: RKZ zu Causa Scarcella

Mit Bedauern und nüchterner Kenntnisnahme registrieren die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) beziehungsweise die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) die Wiederaufnahme des Amtes durch Bischof Jean Scarcella.

«In Anbetracht der öffentlich verfügbaren Informationen über den Abt und verschiedene Mitglieder der Abtei St. Maurice im Unterwallis bedauern wir, dass Abt Jean Scarcella sich entschieden hat, sein Amt wieder aufzunehmen», schreiben Roland Loos, Präsident der RKZ und Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ, in einer gemeinsamen Medienmitteilung.

«Dies beschädigt die Glaubwürdigkeit der Massnahmen gegen den Missbrauch, wenn Abt Scarcella wieder Mitglied dieser Bischofskonferenz wird.»

«Denn einerseits sind viele Menschen, vor allem in der Westschweiz, unangenehm berührt durch das Wegwischen von Verantwortung. Andererseits beschädigt es die Glaubwürdigkeit der Massnahmen, welche die RKZ und die KOVOS zusammen mit der Schweizer Bischofskonferenz mit viel Engagement gegen den Missbrauch ergreifen, wenn Abt Scarcella wieder Mitglied dieser Bischofskonferenz wird.»

«Wenn Abt Jean Scarcella die juristische Entscheidung nun im Sinn einer moralischen Unbedenklichkeit interpretiert, so ist dies vor allem von einem Mann der Kirche nur schwer zu verstehen.»

Die Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis, Beatrice Pilloud, habe, so Brosi und Loos, am 17. Oktober 2024 die Einstellung diverser Verfahren ausdrücklich infolge Verjährung verfügt und nicht weil die Vorwürfe unbegründet wären. In Interviews habe sie dies auch zum Ausdruck gebracht.

Seit Sonntag wieder Abt

Der Abt des Klosters Saint-Maurice VS, Jean Scarcella (73), hat am vergangenen Sonntag seine Funktion wieder aufgenommen. Er hatte vor 17 Monaten sein Amt vorübergehend niedergelegt, um die Unabhängigkeit der Ermittlungen im Missbrauchsskandal zu gewährleisten.

Scarcella und sein zwischenzeitlicher Nachfolger, der Apostolische Administrator Jean-Michel Girard, seien am 13. Februar in den Vatikan gereist, teilte die Abtei Saint-Maurice am Dienstag mit. Dort seien sie mit dem Präfekten des Dikasteriums für die Bischöfe, Kardinal Robert Francis Prevost, zusammengetroffen. Dieser habe ihnen sein Einverständnis gegeben, dass Scarcella sein Amt wieder aufnehmen könne.

«Scarcella trägt unweigerlich eine Verantwortung für das, was sich in diesen Jahren zugetragen haben soll.»

«Wenn Abt Jean Scarcella die juristische Entscheidung zur Einstellung der Verfahren gegen ihn und seine Mitbrüder nun im Sinn einer moralischen Unbedenklichkeit interpretiert, so ist dies vor allem von einem Mann der Kirche nur schwer zu verstehen. Seit 2009 ist er in leitender Funktion in der altehrwürdigen Abtei tätig, seit 2015 ist er deren Abt. Da trägt er unweigerlich eine Verantwortung für das, was sich in diesen Jahren zugetragen haben soll», stellten Loos und Brosi gegenüber dem Pfarrblatt Bern klar – so wie es ebenfalls aktuell auf der RKZ-Webseite zu lesen ist.

«Wir bekräftigen von unserer Seite, was heute auch die Schweizer Bischöfe festgehalten haben, dass wir nämlich unser Engagement für die Umsetzung von Massnahmen zur Prävention und Intervention im Bereich des sexuellen Missbrauchs entschlossen weiterführen werden. Wir schätzen ausserordentlich, dass wir in den letzten Monaten sehr intensiv und konstruktiv mit der Bischofskonferenz und der KOVOS zusammenarbeiten konnten und dass wir heute gemeinsam auf diesem Weg sind», so der RKZ-Präsident und der RKZ-Generalsekretär.

SBK: Zur Kenntnis genommen

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die vom 10. bis 12. März 2025 in Fischingen zusammengekommen ist, hat ihrerseits die Zustimmung des Dikasteriums für die Bischöfe (Vatikan) zur Wiederaufnahme des Amtes von Bischof Jean Scarcella zur Kenntnis genommen, der am 13. September 2023 aufgrund einer gegen ihn erhobenen Anklage von seinem Amt zurückgetreten war.

«Wie die Schweizer Justiz hält sich auch die kirchliche Justiz an die rechtlichen Grundsätze eines Rechtsstaats.»

Das Dikasterium für die Bischöfe gab für seine Zustimmung gemäss einer Medienmitteilung keinen anderen Grund an als die Einhaltung des rechtlichen Rahmens. «Wie die Schweizer Justiz hält sich auch die kirchliche Justiz an die rechtlichen Grundsätze eines Rechtsstaats. Die Staatsanwaltschaft Wallis hatte ihr Nichteintreten mit der Unmöglichkeit, den Sachverhalt zu ermitteln, sowie mit der Verjährung begründet», so die SBK.

«Abgesehen von diesen Elementen haben die Mitglieder der SBK keine weiteren Informationen über die Befürwortung durch das Dikasterium und können daher keine weiteren Erklärungen abgeben.» (woz)


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