Einst besuchte Karin Keller-Sutter die katholische Mädchenschule St. Katharina in Wil SG. Das ist lange her. Unterdessen ist die Schule zum Zankapfel geworden. Am Freitag befasst sich das Bundesgericht bereits zum zweiten Mal mit dem Fall.
Barbara Ludwig
Die traditionsreiche katholische Mädchensekundarschule St. Katharina ist seit den 1990er Jahren politisch und rechtlich umstritten. Vorgeworfen wird der Institution etwa Geschlechterdiskriminierung – wegen des Ausschlusses von Knaben –, und fehlende religiöse Neutralität. Insbesondere der Schulvertrag mit der Stadt Wil wird in Frage gestellt.
Seit 2016 wird der Konflikt juristisch ausgefochten. Gegner des Vertrags zwischen Stadt und Stiftung Schule St. Katharina sind Politiker der Grünen. Sie erhoben eine Abstimmungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Stadtparlaments, das dem Schulvertrag 2016 zugestimmt hatte.
Am Freitag befasst sich das Bundesgericht zum zweiten Mal in einer öffentlichen Beratung mit dem Fall. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass die Führung von Volksschulen den Gemeinden vorbehalten sei. Dabei berufen sie sich auf kantonale und kommunale Rechtsnormen. Eine Übertragung dieser Aufgabe an Private halten sie für rechtswidrig. Die Vorinstanz, das St. Galler Verwaltungsgericht, beurteilte dies anders. Auch ein Vertrag, der dem fakultativen Referendum unterliege, könne als gesetzliche Grundlage dienen.
Die Beschwerdeführer sehen zudem den Grundsatz der Gleichberechtigung von Konkurrenten verletzt. Der staatliche Leistungsauftrag verhelfe der Mädchenschule zu einem Marktvorteil gegenüber anderen Privatschulen, schreiben sie in ihrer Beschwerde. Das Verwaltungsgericht sah demgegenüber die Wirtschaftsfreiheit nicht tangiert, wie es in seinem Urteil vom 11. April 2022 festhält.
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Frage, ob die religiöse Neutralität gewährleistet ist. Hier nehmen die Beschwerdeführer Bezug auf demografische Veränderungen. Stichwort: mehr Menschen muslimischen Glaubens oder Zugehörigkeit zu frei evangelischen Gemeinden. Die Stadt wäre gegebenenfalls verpflichtet, auch einer muslimischen oder freievangelischen Schule einen Leistungsauftrag zu erteilen. Weil sie dazu nicht bereit sei, müsse sie «konsequenterweise» auch auf einen Leistungsvertrag an eine katholische Trägerschaft verzichten.
Für die Beschwerdeführer genügt es nicht, dass die katholische Mädchensekundarschule auch offen ist gegenüber Mädchen mit anderer Religionszugehörigkeit und der Religionsunterricht freiwillig ist. In der Kritik stehen hier die religiösen Aktivitäten. Es reiche nicht, wenn Schülerinnen nicht zu religiösen Handlungen verpflichtet seien. Die Schule verhalte sich bereits unstatthaft, wenn sie von den Schülerinnen eine «passive Teilnahme» an religiösen Aktivitäten erwartet und sie dazu dränge. Die Teilnahme an religiösen Aktivitäten müsste auf «echter Freiwilligkeit» beruhen.
Die Beschwerdeführer stossen sich auch am Ausschluss von Knaben. Die Stiftung Schule St. Katharina sei selbst an die Grundrechte gebunden, wenn sie eine Staatsaufgabe wahrnehme. Ein Leistungsauftrag, der erlaubt, Knaben den Unterricht zu verweigern, sei verfassungswidrig. Auch diesen Punkt beurteilte das Verwaltungsgericht anders. Denn der Gemeinde Wil stehe es offen, Knaben ebenfalls ein zusätzliches und attraktiveres Angebot zu bieten. Ausserdem verneint es eine Rechtspflicht zur Koedukation.
Der Ausgang des Verfahrens dürfte – gerade in Bezug auf diesen Aspekt – relevant sein auch für weitere Schulen im Kanton St. Gallen, die geschlechtergetrennten Unterricht anbieten. Etwa die Katholische Mädchensekundarschule Gossau, eine Privatschule, oder die «Flade» in St. Gallen. Letztere führt eine «Buebeflade» und eine «Meitleflade» in jeweils eigenem Schulhaus, unterrichtet allerdings in einem dritten Schulhaus Mädchen und Knaben gemeinsam. (korr., 17.1.25, bal)
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/streit-um-katholische-maedchenschule-kommt-vors-bundesgericht/