In einer Pfarrei des Bistums Chur ist ein mitarbeitender Priester angestellt, der vor Kurzem einen Strafbefehl erhalten hat. Es handelt sich nicht um einen sexuellen Übergriff, wie das Bistum betont, sondern um ein Handgemenge im Rahmen einer heftigen Diskussion – zwischen dem Priester und einem Ratsmitglied.
Gegen diese Entscheidung wird Rekurs eingelegt. Aus diesem Grund könnten keine weiteren Informationen bekannt gegeben werden, wie das Bistum Chur in einer Medienmitteilung schreibt.
Zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den zuständigen Generalvikar Anfang 2023 lagen dem Bistum Chur eine Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Oberen des Priesters, wie auch die erforderlichen, aktuellen Auszüge des Strafregisters vor. Bei dem betreffenden Priester handelt es sich also um einen Mönch.
«Das Ordinariat Chur wird im Austausch mit der zuständigen Kirchgemeinde aufgrund der neu eingetretenen Situation das weitere Vorgehen besprechen und festlegen», teilt Nicole Büchel, Kommunikationsverantwortliche des Bistums Chur mit. (woz)
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https://www.kath.ch/newsd/wegen-handgemenge-strafbefehl-gegen-priester-des-bistums-chur/