Vergebungs-Liturgie für Missbrauchsopfer?

Jüngst wird ein Vorschlag bekannt, eine kirchliche Vergebungs-Liturgie für Opfer von Missbräuchen in der römisch-katholischen Kirche einzurichten. Demgegenüber äussert sich eine von sexualisierter Gewalt Betroffene kritisch. Was tun?

Stephan Schmid-Keiser*

Angesichts der ans Tageslicht gelangten Fakten über Missbräuche befindet sich das kirchliche Leben in einem Engpass, den es in diesem Ausmass in der globalen Öffentlichkeit kaum je gegeben hat. Inwieweit bereits gottesdienstliche Formen geschädigten Personen entgegenzukommen versuchen, kann nicht festgestellt werden.

Die Kritik am Vorschlag ist vor diesem Hintergrund begreiflich. Nicht nur prekär ist der Sachverhalt, dass liturgische Formen dem Bedarf nach struktureller Umkehr der Machverhältnisse in Täterorganisationen wenig entsprechen können.

Der Respekt vor dem Trauma von Betroffenen verlangt nach sensiblerem Vorgehen. Ebenso sind auf dem Weg zu angemessener Begegnung zwischen Opfern und Tätern beziehungsweise Täterinnen theologische und pastorale Bedenken zum Konzept der Vergebung zu nennen.

Vergeben heisst, Verursacher «gehen zu lassen»

Den Vorschlag einer kirchlichen Vergebungsliturgie für Betroffene von Missbrauch äussert Annette Meyer auf feinschwarznet.ch. Die Autorin argumentiert, dass «menschliche Vergebung und damit einhergehende befreiende Heilung … nicht erzwingbar» sei, «selbst beim besten Willen eines Opfers nicht. Sie ist Gnade.»

Weil nun aber Böses zu erleiden, schmerzt, und mit den Worten der Theologin Lytta Basset «böse Wunden» schlägt, kann diese Erfahrung auch stumm machen. Wird demnach das Feiern einer entsprechenden Liturgie dieser Stummheit begegnen können und den Raum für befreiende Heilung ermöglichen?

Der Weg, den Betroffene gehen müssen, geht durch lange Zeiten des Leidens und therapeutischer Arbeit, wie in der Auseinandersetzung betont wird. Dann aber ist es für die Opfer eine ausgesprochen hohe Hürde, in einer Vergebungsliturgie die Verursacher ihrer abgründigen Erfahrungen «gehen zu lassen».

So übersetzt Bassett die wörtliche Bedeutung der griechischen Wortes «aphiénai» (vergeben). Es müsste damit auch die Wiedergutmachung durch die Täter innerhalb der vorgeschlagenen Feier thematisiert werden. Ein schmaler Grat, der in einer Feier nicht einfach begehbar ist.

Voraussetzung: Schritte zur Aufarbeitung aller Beteiligten

Mit einem weiteren Argument stellt Meyer in ihrem Vorschlag fest, dass eine «gemeinschaftlich gefeierte Liturgie… nicht heilen» kann, jedoch «den notwendigen neuen, fruchtbaren und heilswirksamen Boden schaffen» könne.

Wie nun bei sozialen Konflikten erfahrbar, ist das Auseinanderdriften unter daran beteiligten Gruppen, sind die gegenseitigen Verletzungen grössere Hemmnisse im Ringen um ein neues Zusammengehen, womit eine Versöhnung in weite Ferne rückt.

Deshalb die Rückfrage, wann und wie Stimmen der Verursacher eine Rolle in der vorgeschlagenen Liturgie übernehmen könnten, denen ernsthaft daran liegt, die Geschädigten um Vergebung zu bitten? Können dies stellvertretend Personen sein, die mit den institutionellen und alltäglichen Mechanismen des Vertuschens bekannt waren oder noch sind?

Sind solche Fragen bei der Ausrichtung von Vergebungsliturgien ausgeklammert, ist die These berechtigt, dass Gottesdienste allein nicht sanieren können, was an Wunden geschlagen und in Konflikten an Verletzungen anderen angetan wurde.

Die Erfahrung zeigt, dass die Aufarbeitung verletzender Geschehnisse in Versöhnungsprozessen nach Schritten des Eingestehens und des Willens zur Wiedergutmachung verlangen. Erst dadurch wird es Opfern möglich, ernsthaften Bitten um Vergebung zu entgegnen. Eine «gemeinschaftlich gefeierte» Vergebungs-Liturgie hat aus den genannten Gründen wenig Chancen und stösst an Grenzen im Verhältnis zwischen Opfern und Täter*innen.

Grenzen einer Vergebungs-Liturgie

Zum Schluss der Argumentation hebt die Autorin diesen von der Gemeinschaft getragenen Vollzug hervor: «Den Opfern kann in diesem Alltag ein heilender Weg der Vergebung, getragen von der Gemeinschaft, liturgisch eröffnet werden, um so die Kirche wieder zu einem Heilsort werden zu lassen.

Dafür hat sich die Kirche auf ihren Auftrag zurückzubesinnen, der mit einem konkreten Schritt auf die Opfer zu und in ihre alltäglichen Lebenssituationen beginnen sollte.» Der von der Kirche erwartete Schritt, in einer ausdrücklichen Vergebungs-Liturgie für Missbrauchsbetroffene einen heilenden Weg anzubieten, stösst hier endgültig an seine Grenzen, weil sich der Weg zum Vergeben von Schuld und zur angestrebten Versöhnung sowohl unter freien Subjekten wie im Miteinander der Menschen auch dramatisch steigern kann.

Gottes Gerechtigkeit am Ende der Zeiten und seine Barmherzigkeit ins Zentrum gerückt, stellt sich nämlich mit Dirk Ansorge die Frage nach der Vergebung auf Kosten der Opfer. Dann werde Gerechtigkeit in jener Begegnung von freien Subjekten in hohem Masse strittig sein. Ansorge gelangt zu einer eschatologischen Konklusion: «Den Opfern widerfährt Gerechtigkeit darin, dass sie von Gott zu freien Subjekten in einem Geschehen eingesetzt werden, dass ihnen eine neue Zukunft in der Gemeinschaft untereinander und mit Gott eröffnet.

Diese Gerechtigkeit werden sie zugleich als Barmherzigkeit Gottes erfahren. Den Tätern widerfährt Gerechtigkeit dadurch, dass sie aus ihrer Biographie der Schuld nicht entlassen, vielmehr mit ihr und mit ihren Opfern konfrontiert werden. Dass diese Konfrontation nicht heillos ist, sondern gerade angesichts der göttlichen Liebe die Möglichkeit einer Neubestimmung der verfehlten Freiheit beinhaltet, werden sie als Barmherzigkeit Gottes erfahren.» Der Vergebungs-Liturgie ist damit eine letzte Grenze gesetzt.

Ethische Ohnmacht als Dilemma

Unter diesen Vorzeichen ist die Erfahrung nicht abwegig, dass man nicht zu vergeben vermag, das heisst «ethisch ohnmächtig (wird), Vergebung zu schenken», worauf Edward Schillebeeckx sensibel aufmerksam machte. Opfer und Täter stehen so vor einem Dilemma, in erster Linie jene durch abgründige Erfahrungen Traumatisierte vor einer Grenze.

Als in Folge des kaltblütigen Mordens durch Anders Behring Breivik im Juli 2011 in Oslo sich die traumatisierten Angehörigen der 77 Opfer anhören mussten, der Täter fühle sich nicht schuldig, waren sie mit Albert Görres gesprochen mit zwei Charakteristiken des Bösen konfrontiert, falscher Souveränität und Rechthaberei des Täters.

Selbst nach einigen psychiatrischen Gutachten musste das Gerichtsurteil auf Schuldfähigkeit bestehen. Noch heute können die Langzeit-Traumatisierten nur durch therapeutische Unterstützung mit ihrer Situation umgehen. Besonders psychisch verletzte Menschen sind es, welche eine eigentliche ethische Ohnmacht empfinden. Sie können nicht ohne Weiteres Vergebung schenken.

Als frei entscheidende Subjekte sind sie in ihrer Würde ernst zu nehmen. Insofern wirkt für verletzte Menschen ein traumatisches Widerfahrnis wie ein Widerhaken gegen die Überhöhung einer endzeitlichen Allversöhnungshoffnung. Zwar hatte Karl Rahner vermerkt, dass die Hoffnung auf eine Allerlösung über dieses Leben hinaus dem Christen nicht verboten sei.

Dagegen geben Florian Kleeberg Heilungskonzepte der Psychotraumatologie zu bedenken, dass jenen, die in diesem Leben tiefgreifend traumatisiert werden, keine Vergebung gegenüber jenen möglich ist, von denen sie verletzt wurden. Auch stehen Täter und ein vertuschendes Umfeld wenig spontan zu ihrer Verantwortung. Schritte der Wiedergutmachung können zwar den Schaden begrenzen. Es bleibt den Opfern nur der Weg, ihre Ohnmacht im eigenen Heilungsprozess zu überwinden. Eine Versöhnung wird vorerst Wunsch bleiben müssen, bis allenfalls Kompromissangebote zustande kommen.

«Vom Leben gezeichnete Subjekte»

Es sind deshalb die Psychotraumatologie und die Eschatologie, die helfen, sich mit dem eigenen Leben zu konfrontieren. Für Opfer und Täter*innen macht es aber einen Unterschied, wie sie ihre Leiden beziehungsweise ihre Taten im Diesseits erfahren beziehungsweise ausüben und sich diesen im geglaubten Jenseits nochmals gegenübersehen.

Verständlicherweise möchten die Opfer, die eine Tat überleben, wie auch die vom Geschehen traumatisierten Angehörigen, dass ihr erfahrenes Unheil noch während des Lebens entlastend gestillt wird. Sie geraten gleichwohl mit ihrer Hoffnung auf eine Versöhnung an Grenzen. Hier halten mit Florian Kleeberg verdeutlicht Theologie wie Psychologie fest, dass eine Heilung «immer als etwas Unverfügbares gedacht» und «letztlich nur erhofft werden» könne. Theologisch besehen öffnet erst die Vorstellung eines Endgerichts den Blick auf Jesus Christus als «Hoffnungsträger für die Rettung aller Menschen».

Eine letzte Einschränkung gilt es zu beachten, die dieses von Kleeberg entworfene Konzept offenhalten muss. Einer universalen Hoffnung auf Allversöhnung muss auch das Reden von der «Hölle als Zustand der selbstgewählten Gottesferne» plausibel bleiben. Wie ein Stachel im Fleisch der Allversöhnungshoffnung bleibt neben der Ohnmacht der Opfer und Traumatisierten das Dilemma aller am Gerichtsgeschehen Beteiligten. Opfer und Täter bleiben «vom Leben gezeichnete Subjekte» und Gott steht durch Jesus Christus gegenüber seinen Geschöpfen als die in grösster Freiheit handelnde Schöpferkraft, auf die beide Seiten aus christlicher Sicht hoffen können.

Soll die Kirche wieder zu einem Ort des Heilens und des Heils werden, braucht es nicht in erster Linie eine Vergebungs-Liturgie. Vorher noch sind Kirchen gefordert, durch individuelle und strukturelle Umkehr sowie anerkennende Begegnungen im Alltag von Betroffenen Räume zu schaffen für die im Vorschlag angesprochenen «essentiellen Akte der Befreiung und Heilung».

*Stephan Schmid-Keiser (74) ist ein in Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie promovierter Theologe und Seelsorger. Hier der Link zum besprochenen feinschwarznet-Beitrag.


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/vergebungs-liturgie-fuer-missbrauchsopfer/