Das Parlament der St. Galler Katholiken kann sich vorstellen, dass der nächste Bischof von St. Gallen auch ein Ordenspriester ist. Am Dienstagvormittag hat es einer Ausweitung des Kandidatenkreises mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Ausserdem wählte es Bernhard Krempl zu seinem neuen Präsidenten.
Barbara Ludwig
Papst Franziskus hatte bereits via Nuntius sein Einverständnis zu einer Ausweitung des Kandidatenkreises bei der anstehenden Bischofswahl in St. Gallen gegeben. Nun hat sich auch das Katholische Kollegium damit einverstanden erklärt.
Am Dienstagvormittag stimmten 157 Mitglieder des 180-köpfigen Kirchenparlamentes dafür, wie Roger Fuchs auf Anfrage von kath.ch mitteilt. Fuchs ist Kommunikationsbeauftragter des Katholischen Konfessionsteil des Kantons St. Gallen. Zehn Mitglieder enthielten sich der Stimme, während zwei dagegen waren. Nach Angaben von Fuchs gab es keine inhaltliche Diskussion zu dem Traktandum.
Auch der Administrationsrat, die Exekutive des Katholischen Konfessionsteils, hatte eine Änderung der Wahlvoraussetzungen befürwortet. Eine solche war vom Domkapitel als Wahlgremium angeregt worden – allerdings nur für die bevorstehende Wahl des Nachfolgers von Bischof Markus Büchel.
Konkret können bei der anstehenden Wahl auch Ordenspriester zum Bischof gewählt werden, die in der Diözese mit bischöflicher Missio tätig sind – zum Beispiel Pallottiner oder Schönstatt-Patres. Mit der Zustimmung des Kollegiums fällt eine Einschränkung des Konkordats vom 7. November 1845 vorübergehend weg, wonach nur in der Diözese St. Gallen inkardinierte Priester wahlfähig sind. Das Kandidatenfeld hat sich somit von rund 30 auf etwa 60 mögliche Personen verdoppelt.
Zurzeit liegt die vom Domkapitel erstellte Kandidatenliste mit sechs Namen in Rom, wo sie von den zuständigen Instanzen geprüft wird. Ob sich darauf auch Namen von nicht-inkardinierten Ordenspriestern befinden, wissen derzeit offiziell nur die Mitglieder des Domkapitels.
An der Sitzung des Kollegiums gab es Kritik am zeitlichen Ablauf des Geschäfts, wie aus einer Mitteilung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen hervorgeht – weil sich die Sechserliste bereits in Rom befindet. Man hätte eine entsprechende Vorlage schon früher in den Rat einbringen können, sagte demnach Stefan Schöb, Präsident der vorberatenden Kommission.
Die Wahl selber obliegt dem Domkapitel, vorher kann aber das Katholische Kollegium daran mitwirken. Das Kirchenparlament kann entweder beschliessen, die ganze Liste sei ihm genehm – womit das Domkapitel die freie Wahl hat. Oder es kann höchstens drei Namen von der Liste streichen. Dies geschieht jedoch erst, nachdem Rom die Sechserliste geprüft hat.
(korrigiert 20.11.24, Aufzählung der Orden, bal)
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