Verwedeln und Wortklaubereien sind in der Debatte um die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs die Lieblingsstrategien gewisser Bischöfe. Auch wenn es darum geht, ob eine Rüge aus Rom eine Rüge sei.
Christian Maurer
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) ist erfreulich klar. «Aufgrund dieser formalen Irregularitäten erteilte das Dikasterium für die Bischöfe kanonische Rügen», schreibt der für die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs zuständige Bischof Joseph Bonnemain in der Mitteilung der SBK. Zwar erst am Ende des fünften Abschnitts, aber immerhin. Er macht deutlich: Diese Rügen sind mehr als ein Mahnfinger, den man getrost ignorieren kann.
Ganz anders die Gerügten. Diese tun genau das. Verwedeln und wortklauben. So tun als wäre alles gut gelaufen – bis auf eine paar Kleinigkeiten, nicht der Rede wert. Die Bischöfe Jean-Marie Lovey und Charles Morerod schleichen sich beide weg. Loveys Sprecher Paul Martone betont gegenüber kath.ch, das Wort «rimprovero», kanonisches Italienisch für Rüge, komme in dem Schreiben aus Rom gar nicht vor. Und in den konkreten Vorhalten aus dem Vatikan leiten er und Lovey keine Rüge ab.
Morerod räumt erst auf Nachfrage von kath.ch ein, dass das Kardinal Prevost vom Dikasterium für die Bischöfe den Begriff persönlich ihm gegenüber verwende. Und dass er in den Schreiben mehrfach vorkome. Die konkreten Vorhaltungen räumt er im Gespräch zwar ein, findet aber immer noch, richtig gehandelt zu haben. Einzig Scarcella macht den Rüffel in seiner Mitteilung selber transparent. Doch auch er will möglichst schnell Schwamm drüber haben und seine Funktion als Abt wieder aufnehmen.
Allen dreien wirft das Dikasterium in deutlichem Klartext etliche Versäumnisse und Verschleppung bei Meldungen von sexuellem Missbrauch vor. Das ist schon mal keine Kleinigkeit. Das sieht man etwa daran: Rom verlangt ultimativ von den angeschriebenen Würdenträgern, sich zu bessern und künftig alle kanonischen Regeln und Fristen einzuhalten.
Doch alle drei sehen darin weder eine Rüge noch einen Grund für ein mea culpa oder eine Entschuldigung, weder gegenüber den Opfern noch beim Kirchenvolk. Bei diesem wird die Glaubwürdigkeit der Oberhirten und Würdenträgern weiter sinken. Und die ersteren werden erneut enttäuscht sein.
Die Rüge ist nach kanonischem Recht die mittlere von drei möglichen Reaktionen des Dikasteriums auf eine kanonische Voruntersuchung. Dieses kann die Angelegenheit ad acta legen, nicht weiter verfolgen. Dann passiert gar nichts. Am anderen Ende der Skala ist die Einleitung eines kanonischen Strafverfahrens als schwerste Massnahme. Hier kommt es zu einem Urteil, Freispruch oder schuldig.
Die Rüge liegt dazwischen. Was heisst, an den Vorwürfen ist was dran, aber nicht genug für ein formelles Strafverfahren. Es war also nicht nichts. Aber vielleicht nicht viel, wie Morerod, Lovey und Scarcella suggerieren wollen? Bischof Bonnemain, der die kanonische Voruntersuchung geführt hat, sieht das überhaupt nicht so: «Das sind keine Bagatellen oder Lappalien», hält er gegenüber kath.ch klipp und klar fest.
Damit drückt Bonnemain in Sachen Missbrauch erneut mehr aufs Gas als einige seiner Bischofskollegen. Zwar nur ein bisschen, aber immerhin. Er spricht Klartext, macht die formelle Rüge transparent und minimiert die Verfehlungen nicht so einsichtslos wie die direkt Betroffenen, die die Rüge irgendwie nicht wahrhaben wollen.
Bonnemains Auftritt in dieser Sache ist nicht mehr überraschend. Auch bei aktuellen Fällen handelt er schneller. Während sich Bischof Morerod und Weihbischof Alain de Raemy explizit hinter der staatlichen Justiz verstecken und Missbrauchsverdächtige lange im Amt liessen, entfernt Bonnemain einen Verdächtigen sofort aus der Gefahrenzone.
Eine Bewährungsprobe steht Bonnemain allerdings noch bevor. Er muss die Bischöfen und Landeskirchen noch fertig vom künftigen Präventionspaket überzeugen.
Die gemeinsamen Regeln für die Prävention sexuellen Missbrauchs, wie es SBK, RKZ und Kovos eigentlich anstreben, sind zwar als Rahmen veröffentlicht, jedoch offenbar noch nicht in Stein gemeisselt. Diözesen und Landeskirchen diskutieren derzeit einzeln mit kantonalen Opferhilfestellen darüber, wie denn das pompös angekündigte Präventionssystem mit Eignungsprüfungen für Seelsorgende und unabhängigen Meldestellen ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt werden sollen.
Auf bei der Aufarbeitung hat Bonnemain noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Vom interdiözesanen Strafgericht, auch ein Wunsch von Bonnemain, ist derzeit nichts zu hören. Ist es schon an der Arbeit?
Und was sagt Pfarrer Nicolas Betticher, ehemaliger Generalvikar in Morerods Bistum LGF, zu den Schreiben aus Rom und deren Interpretation? Er hatte das Verfahren mit einem Bericht nach Rom ins Rollen gebracht. Und kam selber ziemlich unter die Räder. Sogar Morddrohungen habe er erhalten. Auf das Schreiben aus Rom reagiert er zurückhaltend: «Es liegt nicht an mir die Inhalte zu kommentieren», schreibt er in einer schriftlichen Mitteilung
Er sei bloss froh und «danke dem Heiligen Stuhl meinen internen Bericht von 2023 ernst genommen zu haben. Im Fokus stehen die Opfer. Die Stellungnahme des Vatikans soll ihnen helfen, über ihr Leid hinwegzukommen. Die Rügen sollen die Bischöfe aber nicht dazu führen, die Realität zu minimieren. Denn hinter jeder Rüge steht ein Opfer, ja sogar mehrere», hält er weiter fest und wollte auch auf Nachfrage von kath.ch nichts weiter dazu sagen.
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