Im Wallis hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Missbrauchs gegen Abt Jean Scarcella eingestellt. Warum Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud das Verfahren eingestellt hat, wollte sie nicht sagen.
Jean Scarcella wehrt sich dem «Sonntagsblick» zufolge dagegen, dass Journalisten die Einstellungsverfügung einsehen können. Dem Abt von Saint-Maurice war vorgeworfen worden, er soll beim Klavierspielen Jugendliche bedrängt haben.
Ein Jugendlicher wandte sich dem Bericht zufolge deswegen an den Papst und beschrieb in einem Brief den Vorfall. In einer kircheninternen Anzeige ist von einem zweiten Opfer die Rede.
Nach wie vor läuft ein kirchenrechtliches Verfahren gegen Scarcella. Das Kirchenrecht kann Vorfälle sanktionieren, die nach staatlichem Recht verjährt sind. Die Abtei beauftragte im Februar eine unabhängige Arbeitsgruppe zu einer Aufarbeitung des Missbrauchskomplexes seit den 1960er-Jahren. Die Ergebnisse sollen im Sommer 2025 vorliegen.(kath.ch/cath.ch)
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