Sechs Strafbefehle gegen «Junge Tat» wegen Störaktionen in Kirche

Vermummte Männer störten an einem Sonntag im Juni 2022 den Pride-Gottesdienst in Zürich. Nun hat die Staatsanwaltschaft sechs Strafbefehle gegen die «Junge Tat» erlassen.

Wolfgang Holz

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hat in Strafuntersuchungen gegen Vertreter der Gruppierung «Junge Tat» sechs Strafbefehle erlassen. Diese erfolgten im Zusammenhang mit Störaktionen im Zürcher Tanzhaus und während einem Pride-Gottesdienst, wie es in einer Medienmitteilung heisst.

«Vielzahl von Delikten»

«Die Strafuntersuchungen haben eine Vielzahl von Delikten zutage gefördert», erklärt Rolf Jäger von der Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft Zürich gegenüber kath.ch. In der Periode zwischen Februar 2022 und April 2024 habe die Behörde den Beschuldigten die Teilnahme an einer oder mehreren Taten nachweisen können. «Dazu zählt auch die Störaktion vom 16. Oktober 2022 im Zürcher Tanzhaus anlässlich einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder sowie die Störung des Pride-Gottesdienstes vom 19. Juni 2022 in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich.»

Je nachdem bei welchen Ereignissen die beschuldigten Personen mitgewirkt hatten, kamen verschiedene Straftatbestände zur Anwendung, so Jäger. «Dabei handelt es sich unter anderem um Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Landfriedensbruch, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche.»

Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig

Die Beschuldigten seien mit Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzlich mit Bussen bestraft worden. Diese Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

«Bei zwei weiteren Exponenten der Gruppierung ‹Junge Tat› sind die Strafuntersuchungen noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss», sagt Jäger.

«Wertvolles Zeichen der Justiz»

Alexander Wenger, Co-Präsident von Zurich Pride, versichert auf Anfrage von kath.ch, er sei sehr froh, dass «diese Nazibande» nach zwei Jahren endlich zur Rechenschaft gezogen werde. Es gehe nicht an, dass einfach ein friedlicher Gottesdienst gestört werde.

Wenger empfindet es auch ein als wertvolles Zeichen der Justiz – und damit der Gesellschaft -, dass sie gegen rechtsextreme Aktivisten wie die «Junge Tat» vorgeht und deren Straftaten ahndet.

Störern den Zugang zur Kirche verwehrt

Vor allem die Störaktion des Zürcher Pride-Gottesdiensts sorgte damals für Empörung in der Öffentlichkeit.

Ein homosexueller Teilnehmer am Gottesdienst berichtete unmittelbar nach dem Vorfall in der Öffentlichkeit: «Mir persönlich ist der Pride-Gottesdienst sehr wichtig. Ich ging also in die katholische Peter- und Paul-Kirche, wo der Gottesdienst stattfand, und sass hinten in einer Bank. Ich hatte eine gute Sicht auf das Seitenportal. Und dann habe ich gesehen, wie kurz nach Beginn des Gottesdienstes Störer die Tür aufmachten und ein grosses Kreuz reintragen wollten.»

Er sei sofort aufgesprungen und habe den Störern den Zugang zur Kirche verwehrt. «Sie waren ja erst beim Reingehen. Mir war sofort klar: Das sind irgendwelche Störer. Die waren ja vermummt. Noch dazu das Kreuz. Höchst seltsam alles. Die Störer haben das Kreuz mit dem Sockel stehen gelassen und sind weggerannt. Es waren so sechs bis acht Männer.»

«Randerscheinungen»

Auf der Homepage der «Jungen Tat» ist zu lesen, «dass homosexuelle Paare nun das Recht haben zu heiraten, erleichtert Kinder zu adoptieren oder den ‹Partner› schneller einzubürgern.» Randerscheinungen würden so normalisiert und auf eine Ebene mit normalen Ehen zwischen Mann und Frau gestellt werden.

Und weiter heisst es: «Klare Unterschiede zwischen den beiden Arten der Beziehungen werden verneint oder negiert. Das Sexualverhalten gleichgeschlechtlicher Paare oder die Instabilität solcher Beziehungen werden unter den Teppich gekehrt. Schlussendlich leiden die Kinder und die Gesellschaft als Ganzes darunter. Traditionelle Werte werden komplett ignoriert oder angegriffen.»

«Jung, hip, aber rechtsradikal wie Neonazis»

Fabian Eberhard, stellvertretender Chefredaktor des «Sonntagsblick» und Experte für Extremismus, stufte in einem Interview für kath.ch die «Junge Tat» vor zwei Jahren als «die zurzeit wohl aktivste rechtsextreme Gruppierung der Schweiz» ein. Sie stehe für einen Generationenwechsel innerhalb der Neonazi-Szene.

«Die Mitglieder der ‹Jungen Tat› pflegen einen gesunden Lebensstil, sie sind jung, hip – aber inhaltlich genauso radikal wie Rechtsextreme. Mit dem neuen Erscheinungsbild und mit den professionellen Propagandavideos hat es die ‹Junge Tat› geschafft, den Rechtsextremismus für Junge Leute wieder attraktiv erscheinen zu lassen.»

Die Gruppe besteht, so Eberhard, aus einem harten Kern von rund einem Dutzend Aktivisten. Um sie scharen sich nochmals einige Dutzend Sympathisantinnen und Sympathisanten, die sich im Umfeld der Gruppe bewegen. Besonders aktiv ist die Gruppe in Winterthur und Umgebung sowie im Zürcher Oberland und der Innerschweiz.

Gründer und Anführer ist ein ehemaliger Kunststudent. «‹Die Junge Tat› diskriminiert Minderheiten und versucht, die Gesellschaft gegen queere Menschen aufzuwiegeln. Die ‹Junge Tat› stellt für LGBTQ-Personen eine Gefahr dar», ist Eberhard überzeugt.


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https://www.kath.ch/newsd/sechs-strafbefehle-gegen-junge-tat-wegen-homophoben-stoeraktionen/