Zu wenige Kandidaten für St. Galler Bischofsamt?

Alle Priester mit bischöflicher Missio in der Diözese St. Gallen dürfen auf die Longlist für die Wahl des 12. Bischofs stehen, nicht nur inkardinierte Priester, wie gemäss Konkordat mit dem Vatikan vorgesehen. Damit verdoppelt sich das Kandidatenfeld von rund 30 auf etwa 60 mögliche Namen.

Christian Maurer

Die Verdoppelung des Kandidatenkreises geht auf eine Anregung des Domkapitels zurück. Der Nuntius habe namens des Heiligen Stuhls diese Woche grünes Licht gegeben, teilte das Bistum auf seiner Website mit. Das Katholische Kollegium wird sich an der Novembersession mit der Thematik befassen, da auch das Kirchenparlament hinter einer solchen Öffnung stehen muss. Das wird voraussichtlich reine Formsache sein.

Befürchten Domkapitel und Administrationsrat, dass die Auswahl an Kandidaten für die Sechserliste zu klein sein wird? Dass die Liste womöglich nicht einmal mit valablen und auch willigen sechs Kandidaten gefüllt werden kann?

Generalvikar: Möglichst gute Liste

«Nein», sagt Domdekan Guido Scherrer auf Nachfrage von kath.ch. «Es geht darum, eine möglichst gute Liste zu erstellen.» Es sei auch eine Wertschätzung gegenüber Ordensleuten und Priestern, die über viele Jahre gute Seelsorgearbeit geleistet hätten. «Eine grössere Kandidatenzahl erhöhe die Auswahl und damit die Möglichkeit, eine gute Liste zu erstellen mit Kandidaten, die sich für das Bischofsamt eignen», so Scherrer.

Bereits bei der letzten Bischofswahl wurde die Ausnahmebewilligung für die Ausweitung des Kandidatenkreises eingeholt, die Möglichkeit dann aber nicht in die Tat umgesetzt. Auch bei allen weiteren Bischofswahlen wird es voraussichtlich zum gleichen Prozedere mit einer Ausnahmegenehmigung kommen.

Dennoch steht ein feste Ausweitung der Kandidatenzulassung nicht zu Debatte. Dies würde die Änderung des Konkordats mit dem Vatikan bedeuten – mit unabsehbaren Folgen für das heutige Autonomieausmass der Diözese St. Gallen bei Wahl ihres Bischofs.

Ursprünglich von St. Gallen so gewollt

Gemäss dem Konkordat von 1847 wären nur im Bistum St.Gallen inkardinierte Priester zur Wahl zugelassen. Eine Regel, die sich die St.Galler ursprünglich selbst auferlegt haben. So wollte man verhindern, dass ein Ordensmann Bischof wird und die Benediktinerabtei wieder errichtet.

Mittlerweile änderten sich die Zeiten. Schon bei der Bischofswahl 2005/06 hat das Domkapitel den Nuntius gebeten, den Heiligen Stuhl über eine Ausweitung des Kandidatenkreises zu befragen. Dabei stiess man auf offene Türen.

Anders als damals soll das Kandidatenfeld diesmal tatsächlich ausgeweitet werden. Das Einverständnis von Papst Franziskus ist via Nuntius bereits eingetroffen. In einem nächsten Schritt muss auch noch das Katholische Kollegium darüber befinden, ob es eine Ausweitung des Kandidatenkreises toleriert.

Ein entsprechender Antrag liegt für die Session vom 19. November 2024 vor. Die Unterlagen werden im Oktober verschickt. Hintergrund dazu bildet das erwähnte Konkordat, das zwischen Heiligem Stuhl und Katholischem Konfessionsteil besteht.

Unnötige Einschränkung

Der Administrationsrat (Exekutive) des Katholischen Konfessionsteils steht hinter dem Vorhaben und befürwortet das Vorgehen. «Wir haben diese Frage eingehend diskutiert», sagt Administrationsratspräsident Armin Bossart.

«Es ergibt Sinn, eine möglichst grosse Auswahl an St. Galler Priestern für die Erstellung der Sechserliste zu haben. Die Einschränkung auf inkardinierte Priester hat historische Gründe, welche den Kandidatenkreis unnötig einschränken.»

Domdekan Guido Scherrer hält fest, dass es sich hier um eine einmalige Öffnung des Kandidatenkreises handelt und nicht um eine dauerhafte Lösung. «Sonst müsste das Konkordat geändert werden.» Um dieses in seiner Gesamtheit nicht zu gefährden, hat man den Heiligen Stuhl um eine Öffnung ausschliesslich für die bevorstehende Wahl angefragt. Auch Armin Bossart unterstützt dieses Vorgehen: «Es ist alles zu unterlassen, was als grundsätzlicher Verzicht auf die bestehenden Rechte missverstanden werden könnte.»

Das ist der Kandidatenkreis

Bleibt die Frage, was inkardinierte Priester sind und wer neu zum Kandidatenkreis hinzukommt? «Jeder Priester wird auf ein Bistum, auf ein Kloster oder für eine Priestergemeinschaft geweiht und gehört so in eine bestimmte Familie, also beispielsweise zu den Benediktinern, Kapuzinern, Pallottinern oder zur St. Galler Priesterschaft», erklärt Domdekan und Generalvikar Guido Scherrer.

Nur Letztere bilden gemäss dem Konkordat den Kandidatenkreis der inkardinierten Priester. Wird dieser Kreis ausgedehnt auf alle Priester mit einer Missio im Bistum St.Gallen, so bedeutet dies, dass alle, die im Auftrag des Bischofs im Bistum St.Gallen tätig sind, zum Kandidatenkreis zählen.

Also beispielsweise auch ein Ordensgeistlicher, der mit bischöflicher Missio als Kaplan oder Pfarradministrator wirkt. Ein Ordensmann hingegen, der ab und an auf Aushilfe geht, hat keine solche Missio.

Hinzu kommen die kirchenrechtlichen Anforderungen: Demnach muss sich ein Bischofskandidat auszeichnen durch festen Glauben, gute Sitten, Seeleneifer, Lebensweisheit, Klugheit sowie menschliche Tugenden. Und er muss die übrigen Eigenschaften besitzen, die ihn für die Wahrnehmung des Amtes, um das es geht, geeignet machen: einen guten Ruf, mindestens 35 Jahre alt sein, seit fünf Jahren als Priester wirken, in den theologischen Disziplinen erfahren sein.

Die vom Domkapitel in Auftrag gegebene Konsultation im Bistum St.Gallen, bei der die Gläubigen festhalten konnten, was sie vom künftigen Bischof erwarten, ist abgeschlossen. Zur Vertiefung der Konsultation, setzte sich eine Expertengruppe mit den Resultaten auseinander. Das Domkapitel zeigt sich damit sehr offen, die Anliegen der Menschen im Bistum in ihre Diskussionen einzubeziehen.


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https://www.kath.ch/newsd/zu-wenig-kandidaten-fuer-st-galler-bischofsamt/