Missbrauchsvorstösse im Nationalrat: Gegner kritisieren Angriff auf Kirche

Der Nationalrat hat am Mittwoch mehrere Vorstösse betreffend Missbrauch angenommen. Diese fordern ein standardisiertes und verbindliches Schutzkonzept für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Kritische Stimmen sehen darin ein Manöver, das auf die katholische Kirche abzielt.

Sechs Motionen aus sechs politischen Parteien sowie ein Postulat wurden im Nationalrat von einer grossen Mehrheit angenommen. Die Texte verlangen, dass der Bundesrat ein standardisiertes und verbindliches Schutzkonzept zur Verhinderung von sexuellem, psychischem oder physischem Missbrauch in Einrichtungen, die mit Jugendlichen, Kindern oder anderen gefährdeten Personen arbeiten, einführt. Betroffen sind unter anderem Kirchen, Schulen, Vereine oder Sportorganisationen.

Kantone tun «nicht genug»

Die Motionäre wollen, dass alle diese Organisationen gute Praktiken anwenden, um Missbrauch vorzubeugen: Die Institutionen sollten insbesondere besser wissen, wie sie im Falle eines Problems vorgehen müssen, insbesondere bei der Unterstützung von Opfern.

Die Sozialdemokratin Tamara Funiciello, eine der treibenden Kräfte hinter dem Vorstoss, schlägt die Erstellung von Leitfäden vor, die «klar erklären, was man tun oder lassen sollte», wie die Zeitung «Le Courrier» berichtet. Die Rede ist von einer Vorgabe des richtigen Verhaltens, wenn ein Missbrauch vermutet oder angezeigt wird, oder von einem Dokument, das die Person nennt, die im Falle eines Missbrauchs zu informieren ist, auf die möglichen Folgen für das Opfer und den Täter hinweist und den richtigen Weg aufzeigt, um eine betroffene Person in Sicherheit zu bringen.

Das erklärte Ziel war es, Druck auf den Bundesrat auszuüben, während die Kantone, in deren Zuständigkeitsbereich solche Fälle fallen, der Passivität beschuldigt werden. So meint Tamara Funiciello: «Die Kantone haben zwar wichtige Vorrechte im Bereich des Missbrauchs, aber die Mehrheit tut nichts oder zu wenig. Es ist zu einfach zu sagen, dass die Sicherheit von Kindern oder gefährdeten Personen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt, wenn diese in ihrer Aufgabe versagt haben. »

Unterschwelliges Ziel

Für einige Abgeordnete, hauptsächlich aus der SVP, hatten die Motionen jedoch das unterschwellige Ziel, die katholische Kirche anzugreifen. Tatsache ist, dass der Ursprung dieses kollektiven Vorgehens eine parlamentarische Initiative der Grünliberalen Kathrin Bertschy war, die nur auf die Kirche abzielte.

Die Kommission für Rechtsfragen hielt es jedoch für besser, eine breitere Sichtweise einzunehmen. So reichte sie ein eigenes Postulat ein, das den Bundesrat mit einem Bericht über den gesetzgeberischen Handlungsbedarf beauftragt. «Der Bundesrat sollte in der Lage sein, die Anzahl und Art der Fälle zu erfassen, zu verstehen, wie sie behandelt wurden und welche Massnahmen ergriffen wurden. Auf dieser Grundlage sollten wir konkrete Hinweise erhalten, um effektiv voranzukommen», stellt der Präsident der Kommission, der Genfer Zentrist Vincent Maitre, fest.

Alle Katholiken zur Verantwortung ziehen?

Nicolas Kolly, ehemaliges Mitglied der Päpstlichen Schweizergarde und SVP-Nationalrat, bezeichnete den Vorschlag von Kathrin Bertschy in «Le Courrier» als «skandalös». Die Motion «wollte die Verantwortung für Taten, die innerhalb der katholischen Kirche begangen werden, der Institution, also der Gesamtheit der Katholiken aufbürden».

Und der Freiburger verteidigte die von den Bischöfen ergriffenen Massnahmen. «Seit Jahrzehnten ist die Botschaft der Kirche jedoch klar: Jede Tat muss der weltlichen Justiz gemeldet werden. Das ist das, was die Kirche wie jede Institution gesetzlich tun muss, und das tut sie auch», so Nicolas Kolly.

Kantone sollen Gesetz anwenden

Der Nationalrat erinnert zudem daran, dass die Kantone einfach das Gesetz anwenden müssen, «das bereits klar ist». Er weist darauf hin, dass es in den Kantonen sehr unterschiedliche Situationen gibt, die eine Regelung auf Bundesebene unrealistisch machen. Er betont, dass die Kirchen in einigen Kantonen öffentlich-rechtlich anerkannt sind und in anderen nicht. (cath.ch/ Adapt. rp)


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