Bistum Basel ein Jahr nach Pilotstudie: 120 Missbrauchsmeldungen und eine Rüge aus Rom

Negativschlagzeilen und Druck aus der Basis. Das vergangene Jahr war schwierig für das Bistum Basel. Die Diözese hat relativ schnell die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen an eine Anwaltskanzlei delegiert. Ein Beitrag zur Serie «Ein Jahr nach der Missbrauchs-Pilotstudie».

Barbara Ludwig

Das Bistum Basel hat einige Wochen nach der Publikation der Pilotstudie zum Missbrauch die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrad mit den kirchenrechtlichen Voruntersuchungen und der Prüfung von Antragsgesuchen auf Genugtuung beauftragt. Damit soll eine grössere Unabhängigkeit gewährleistet werden. Mitte November 2023 hat die Kanzlei diese beiden Aufgaben übernommen.

120 Meldungen von Mitte September bis Ende Juni

Eine weitere Kanzlei – die Hess Advokatur AG – fungiert als unabhängige Anlaufstelle für Meldungen zu Missbrauch, dies bereits seit 2017. Letztmals informierte das grösste Bistum der Schweiz Ende Juni über die Zahl neuer Meldungen: Es waren 120 Hinweise auf möglichen Missbrauch, die seit dem 12. September 2023 bei dieser Kanzlei eingingen.

Die grosse Mehrheit der Meldungen – rund 95 Prozent – betrafen laut Angaben der Diözese alte, verjährte oder nicht eruierbare Fälle. 105 Akteneinsichten in Personal- oder Betroffenendossiers, in Pfarrei- oder Ordensdossiers wurden vorgenommen. Zehn Genugtuungsanträge seien gestellt und drei kirchenrechtliche Voruntersuchungen initiiert worden, so das Bistum Ende Juni.

Zehn Strafanzeigen eingereicht

Am 5. März teilte das Bistum mit, Bischof Felix Gmür habe seit September 2023 zehn Strafanzeigen eingereicht, acht davon hätten verstorbene beschuldigte Personen betroffen. Ein mutmasslicher sexueller Übergriff sei bei der Staatsanwaltschaft hängig. Ob über den Sommer weitere Meldungen bei der Anlaufstelle eingingen oder der Bischof seither weitere Strafanzeigen einreichte, war auf Anfrage nicht in Erfahrung zu bringen.

Ende 2023 hat das Bistum Basel sein Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexuellen Übergriffen leicht überarbeitet, indem der anfangs erwähnte Auftrag an die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard integriert wurde, wie aus der Mitteilung von Ende Juni hervorgeht. Dort steht auch, dass das Thema Verhaltenskodex präzisiert wurde und die Präventionsbeaufragte ein neues Seminar zum Umgang mit Nähe und Distanz sowie über spirituellen Missbrauch konzipiert habe.

Der Präventionsbeauftragten Sieglinde Kliemen stehen 10 bis 15 Stellenprozente zur Verfügung. Hinzu kommen Seminare für die Pastoralräume, für die bei Bedarf auch zwei weitere Personen angefragt werden können, wie im April an einer Fachtagung zum Thema zu erfahren war.

Rüge aus Rom

Der Bischof von Basel war in den vergangenen Monaten grossem Druck ausgesetzt. Es begann noch vor der Veröffentlichung der Pilotstudie, als der Fall «Denise Nussbaumer» – aufgedeckt vom Magazin «Der Beobachter» – für Schlagzeilen sorgte. Auch wegen des Umgangs mit der Betroffenen.

Als Minderjährige war Nussbaumer in den 1990er Jahren mutmasslich von einem Aushilfspriester missbraucht worden. Der Basler Bischof räumte im August 2023 Verfahrensfehler ein. Im März kam die Rüge aus Rom, das zuständige Dikasterium bestätigte zwei grobe Verfahrensfehler. Gmür hatte es unter anderem versäumt, die kirchenrechtlich vorgeschriebene Meldung nach Rom zu machen. Wenig später erhob der «Sonntagsblick» weitere Vertuschungsvorwürfe im Fall des beschuldigten Priesters F. S.

Druck von Landeskirchen

Druck kam teilweise auch von Kirchgemeinden und Landeskirchen, wobei hier Luzern als besonders radikal auffiel. Es begann in Adligenswil LU, wo die Kirchgemeinde als erste im Kanton einen Stopp der Kirchensteuern ans Bistum Basel beschloss, um Reformforderungen bei der Missbrauchsbekämpfung durchzusetzen. Weitere Kirchgemeinden folgten dem Beispiel.

Im November schloss sich die Synode der Luzerner Landeskirche dem Protest an. So beschloss das Kirchenparlament eine Reihe von Forderungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauch ans Bistum, eine Sonderkommission soll deren Umsetzung regelmässig prüfen. Sollte das Bistum die Forderungen oder gesetzte Fristen nicht erfüllen, «behält sich die Synode vor, das Zurückbehalten eines Teils des Bistumsbeitrages zu beschliessen», heisst es im Text einer Motion, die vom Kirchenparlament angenommen wurde.

Der Bischof reagierte mit einem geharnischten Brief. Darin schrieb er unter anderem: «Es befremdet mich, dass die Synode an mich Forderungen stellt, von denen man weiss, dass sie bereits erfüllt sind, die ich wegen mangelnder Zuständigkeit gar nicht erfüllen kann oder die ein Gegenstand von Verhandlungen mit Dritten sind.»


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