Ein Domherr des Bistums Basel soll den Titel «Ehrendomherr» erhalten. Das stösst einigen auf, da diese Person offenbar falsch auf eine Missbrauchsmeldung reagierte. Der Luzerner Jurist Loris Fabrizio Mainardi fordert einen Verzicht. Nun wollen weder der Domherr selbst, noch das Bistum, noch die Aargauer Kantonalkirche Stellung nehmen.
Regula Pfeifer
Geht es nach dem Luzerner Juristen Loris Fabrizio Mainardi, sollte der Domherr des Standes Aargau nach seinem Rücktritt den Titel «Ehrendomherr» dem Bischof abschlagen.
Dies wäre ein Zeichen der Rücksicht gegenüber der Missbrauchsbetroffenen mit dem Pseudonym Denise Nussbaumer, die unter dem Fehlverhalten des damaligen Offizials litt. Und es würde den Ruf der Kirche nicht weiter schädigen. So argumentierte Mainardi in einer Mail an den betreffenden Domherrn vom 27. August, die kath.ch vorliegt.
Kath.ch fragte drei Tage später beim Domherrn telefonisch nach, was er dazu sage. Er wollte sich nicht äussern, sondern sagte, er habe die Kommunikationsbeauftragte des Bistums Basel, Barbara Melzl, informiert. Diese kündigte gleichentags eine mögliche Antwort auf Anfang nächster Woche an.
Am letzten Montag kam die Stellungnahme: «Personalangelegenheiten verhandelt das Bistum Basel nicht in der Öffentlichkeit», schrieb die Kommunikationsverantwortliche Barbara Melzl.
Kath.ch fragte gleichentags bei Luc Humbel an, dem langjährigen Präsidenten der Aargauer Kantonalkirche. Dies, weil der entsprechende Domherr den Stand Aargau im Domkapitel vertrat. Doch ohne Erfolg: «Ich bin seit Sonntag nicht mehr im Amt und äussere mich entsprechend nicht zu kirchlichen Themen», antwortete Humbel.
Sein Nachfolger, Pascal Gregor, möchte sich auch nicht auf die Äste hinauswagen. Am Donnerstag schreibt er an kath.ch: «Die Verleihung des Titels ‹Ehrendomherr› liegt in der Kompetenz und der Verantwortung des Bischofs respektive des Domkapitels. Die Landeskirche Aargau wurde nicht in diesen Entscheid einbezogen. Der Bischof und die Landeskirchen respektieren gegenseitig ihre Personalentscheide, weshalb wir von der Landeskirche Aargau den Entscheid des Bischofs nicht kommentieren.»
Die Frage scheint ein heisses Eisen zu sein, an dem sich niemand gern die Finger verbrennt. Ob es sich dabei um einen Personalentscheid im engeren Sinn handelt, darüber kann wohl gestritten werden.
Und ob ein Beharren auf einem Ist-Zustand – also auf der Titelverleihung – heute noch richtig ist, kann bezweifelt werden. Gerade weil es in diesem Fall – wegen der Personalunion Domherr-ehemaliger Offizial – indirekt um den Umgang mit Missbrauchsfällen geht.
Übrigens war die erste Antwort des Bistums Basel noch ausführlicher: Es sei «Usus, dass amtierende Domherren nach ihrem Rücktritt automatisch Ehrendomherren werden», sagte Melzl am 26. August. Der Titel habe «jedoch nichts mit einer Beförderung oder einer besonderen Ehre zu tun.»
Der Bischof verzichte nur auf eine Verleihung des Ehrendomherr-Titels, «wenn entsprechende Domherren dies ausdrücklich nicht wollen.» Und: «Unseres Wissens gab es gegen den besagten Domherrn weder kirchlich noch staatlich eine Anzeige oder ein Verfahren».
Dem widersprach der Luzerner Jurist Mainardi. Er befand: Bischof Felix Gmür habe durchaus eine Handlungsoption – auch dafür, den Titel nicht zu vergeben.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant