Die Dauer der Vergewaltigung soll künftig kein Kriterium mehr sein bei der Bestrafung des Täters. Die zuständige Nationalratskommission hat beschlossen, die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu korrigieren. Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) begrüsst dies.
Regula Pfeifer
Die Vergewaltigung muss stärker bestraft werden. Davon zeigt sich die SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz überzeugt. Sie hat dafür eine parlamentarische Initiative eingereicht.
«Das Verschulden ist dasselbe.»
SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz
Darin fordert sie, dass eine vermeintlich kurze Dauer der Vergewaltigung künftig keinen Einfluss auf die Bestrafung des Täters haben soll. Dass es also nicht strafmildernd wirkt. «Anders gesagt ist das Verschulden dasselbe, ob die Tat kurz war oder nicht», schreibt sie in ihrem Vorstoss.
Eine «lang andauernde Vergewaltigung» könne hingegen «als grausam (…) angesehen werden und zu einer schwereren Strafe führen (..)». Der Vorstoss beabsichtigt also eine Verschärfung bei einer lang andauernden Vergewaltigung.
Es sei wichtig, «dass das Verbrechen der Vergewaltigung, ob ‹qualifiziert› oder nicht, ob ‹kurz› oder nicht, schonungslos bestraft wird», schreibt Amaudruz. «Es ist grundlegend, dass so in der Schweizer Rechtsordnung die feste Absicht niedergeschrieben ist, die Täter, die das schlimmstmögliche Verbrechen gegen eine Frau begehen, in keiner Hinsicht zu schonen.»
Laut Medienberichten hat das Bundesgericht früher in einem Urteil entschieden, dass eine kurze Dauer der Vergewaltigung bei der Strafzumessung berücksichtigt werden dürfe. Dass dies also strafmildernd wirken könne. Mehrere Richterurteile hatten sich in jüngerer Zeit darauf berufen – was zu öffentlicher Kritik führte.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat letzte Woche das Anliegen der SVP-Nationalrätin gestützt, wonach die bundesgerichtliche Rechtssprechung im Vergewaltigungsfall vom Gesetzgeber korrigiert werden muss. Die konkreten Änderungsvorschläge dazu wird sie in den kommenden Sitzungen prüfen.
«Wir begrüssen diesen Vorstoss», sagt Sarah Paciarelli vom SKF. «Als Opfer einer Vergewaltigung vor Gericht mitansehen zu müssen, dass die Dauer einer Vergewaltigung als strafmildernd beurteilt wird, ist blanker Hohn und sendet falsche Signale.»
Die Frauenorganisation geht zwar davon aus, dass die Dauer eines solchen Verbrechens Auswirkungen hat. «Je länger eine Vergewaltigung andauert, desto grausamer ist sie», so Paciarelli. «Daraus jedoch zu schlussfolgern, dass eine vergleichsweise kurze Vergewaltigung weniger traumatisierend wäre, ist falsch.»
«Jede Vergewaltigung ist eine grausame Verletzung der Integrität und der sexuellen Selbstbestimmung.»
Sarah Paciarelli, SKF
Grundsätzlich hält sie fest: «Jede Vergewaltigung ist eine grausame Verletzung der Integrität und der sexuellen Selbstbestimmung.»
Der SKF engagiert sich – nach eigenen Angaben – gegen jegliche Form der Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen. Dies sowohl auf nationaler als auch – dank internationalem Netzwerk – auf internationaler Ebene. Insbesondere fordert sie – gemeinsam mit anderen, dass UN- und internationale Vereinbarungen zum Schutz der Frauen eingehalten würden.
Link zum Vorstoss und zur Mitteilung des Parlamentsdienstes
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/strafmilderung-bei-kurzer-vergewaltigung-ist-blanker-hohn/