Der ehemalige Gemeindeschreiber von Zermatt und Ex-Kommandant der Schweizergarde, Daniel Anrig, ist vom Bezirksgericht Meilen ZH schuldig gesprochen worden. Der 52-Jährige hatte einen Mann mit einer Kettensäge bedroht. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb Mitte Mai Anklage erhoben.
Wolfgang Holz
Daniel Anrig hat im November 2022 den Ex-Partner der Mutter der gemeinsamen Tochter in einem Garten am Zürichsee bedroht, indem er eine Kettensäge in Gang setzte. Wegen der Kettensägen-Attacke sass der ehemalige Kommandant der Schweizer Garde bereits 80 Tage in Untersuchungshaft im Kanton Zürich.
Was die Drohung selbst angeht, soll Anrig nur 1,5 Meter von dem Mann entfernt mit der Kettensäge geschwenkt haben. Die Klinge ist 50 Zentimeter lang. Der Betroffene bezeichnet den Moment als «Horror». Noch heute soll er Angst- und Panikattacken haben und unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden.
Beim Opfer dreht es sich um einen 53-jährigen Geschäftspartner und den Ex-Partner der Frau, mit der Anrig eine gemeinsame Tochter hat. Die Frau hatte Daniel Anrig vor fünf Jahren kennengelernt. Sie waren Nachbarn. Eine Beziehung haben die beiden nie geführt. Sie wollte per Samenspende ein Kind von ihm, wie sie gegenüber dem Gericht sagte. Auch sagte sie, dass Anrig sich gewünscht habe, dass mehr zwischen den beiden ist.
Der Kettensäge-Attacke ging ein Streit voraus: zwischen Daniel Anrig und der Mutter seines Kindes. Streitereien gab es zwischen den beiden häufig. Auch im Chat. Dort soll er geschrieben haben, dass er sich umbringe. Daniel Anrig sehe sich als «Opfer», so die Frau während des Prozesses.
Der Ex-Partner der Mutter der gemeinsamen Tochter, mit dem diese weiterhin befreundet ist, griff Anrig im Nachhinein an, wie «20Minuten.ch» schreibt. In der Folge habe Anrig den Spiess umgekehrt und gesagt, dass der Mann ihn mit der Kettensäge bedroht habe. Deshalb wurde dieser auch angeklagt, aber am heutigen Montag vom Bezirksgericht für nicht schuldig befunden.
Der ehemalige Kommandant der Schweizergarde wurde seinerseits vom Bezirksgericht Meilen wegen Drohung, falscher Anschuldigung und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gesprochen. Das Urteil folgt der Forderung der Staatsanwaltschaft. Er wird zu 10 Monaten bedingter Haft und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Dem Privatkläger muss er eine Genugtuung von 1000 Franken bezahlen, wie der «Blick» schreibt.
Der 52-Jährige Zermatter stand bereits 2021 vor dem Bezirksgericht Zürich. Wegen Stalkings. Er soll seiner Ex-Geliebten und Mutter eines gemeinsamen Kindes mit dem Tod und seinem Suizid gedroht haben, nachdem sie ihn verlassen hatte. Das Gericht verurteilte ihn damals zu einer bedingten Geldstrafe. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
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