Zwischenbericht zur Umsetzung neuer Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

Medienmitteilung

Betroffene von sexuellem Missbrauch sollen künftig überall in der Schweiz professionelle und unabhängige Beratung erhalten, Täter zur Rechenschaft gezogen, Risiken für weitere Missbräuche auf allen Ebenen der Institutionen minimiert und deren Vertuschung verhindert werden. Im Werkstattgespräch vom 27. Mai 2024 haben die drei nationalen kirchlichen Organisationen SBK, RKZ und KOVOS Einblick in die laufenden Arbeiten gegeben. Noch sind viele Fragen zu klären, gilt es doch, schweizweit tragfähige Ansätze für die ganze katholische Kirche zu entwickeln, welche die sprachregionalen Unterschiede berücksichtigen. Ein wichtiger Grundsatz ist der Einbezug kirchenexterner Fachleute.

In den Bistümern und Kantonen werden seit längerem Massnahmen getroffen, um dem Risiko von sexuellen Übergriffen präventiv zu begegnen und Betroffene zu unterstützen. Doch der im September 2023 veröffentlichte Bericht zum wissenschaftlichen Pilotprojekt hat aufgezeigt, dass noch viel Arbeit ansteht. Den Auftrag für diese historische Studie haben die drei nationalen Organisationen der römisch-katholischen Kirche erteilt. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) erarbeiten auf nationaler Ebene weitere Massnahmen, mit denen die Aufarbeitung fortgesetzt und institutionelle Mängel angegangen werden.

«Die Zusammenarbeit der drei kirchlichen Organisationen ist ein Novum für die Schweiz. Sie erfordert viel Absprache, ist aber der einzige Weg, um dem Missbrauch konsequent entgegenzutreten», betont Joseph Bonnemain, Bischof von Chur und Themenverantwortlicher der SBK.

Die römisch-katholische Kirche setzt in den nächsten Jahren den Schwerpunkt bei folgenden Massnahmen (mehr dazu im beiliegenden Faktenblatt):

«Natürlich kann dieses Massnahmenpaket bei Weitem nicht alle Probleme lösen. Weitere Massnahmen werden folgen müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Fragen der Machtausübung, der Sexualmoral und der Stellung der Frauen zeitnah angegangen werden. Dazu gehört auch, dass die Kirche das partnerschaftliche Leben ihrer Angestellten als private Angelegenheit anerkennt und keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr daraus zieht», so Roland Loos, Präsident RKZ.

«Die Aufarbeitung nach den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt zu sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz läuft. Zugleich stehen wir vor grundlegenden Fragen, wie der Kirchenverfassung, dem Amtsverständnis oder der Geschlechtergerechtigkeit, die uns im Kern beschäftigen», Peter von Sury, Abt von Maria-Stein und Themenverantwortlicher der KOVOS

Im historischen Folgeprojekt 2024–2026 beziehen die Forschenden der Universität Zürich die Perspektive von Betroffenen und anderen Zeitzeuginnen und -zeugen verstärkt ein. Wer bereit ist, mit dem Forschungsteam über sexuellen Missbrauch und den Umgang der Kirche damit zu sprechen, kann über folgende Adressen Kontakt mit den Forschenden aufnehmen: forschung-missbrauch@hist.uzh.ch, recherche-abus@hist.uzh.ch oder ricerca-abusi@hist.uzh.ch.

Faktenblatt zum Stand der Arbeiten

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