Austritt eines Mitbruders aus dem Benediktinerkloster Engelberg

Das Benediktinerkloster Engelberg wurde am 16. Februar 2024 schriftlich über den Austritt eines Mitbruders informiert. Die entsprechenden kirchenrechtlichen Schritte wurden umgehend eingeleitet. Austritt eines Mitbruders aus einem Orden ist ein übliches Vorgehen und hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben. Nicht üblich ist, wenn wie im vorliegenden Fall von der aus eigenem Wunsch aus dem Kloster austretenden Person eine mediale Kampagne lanciert wird. Zu den bisher bekannten Punkten nimmt das Benediktinerkloster Engelberg wie folgt Stellung:

Link: https://www.kloster-engelberg.ch/aktuelles/?nID=2389

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