Das Wallis stimmt bald über eine neue Kantonsverfassung ab. Diese enthält eine Neuorganisation der Kirchenfinanzierung. Die katholische und reformierte Kirche begrüssen letztere, ebenso die Anrufung Gottes in der Präambel. Dennoch hielten sie sich an die Vorgabe, keine Stimmempfehlung abzugeben, schreiben sie. Weshalb, sagen Bistumssprecher Paul Martone und Generalvikar Pierre-Yves Maillard.
Regula Pfeifer
Das Bistum Sitten, die Abtei Saint-Maurice und die evangelisch-reformierte Kirche des Wallis äussern sich in einer Mitteilung zur neuen Verfassung des Kantons Wallis.
Sie begrüssten das in der neuen Verfassung vorgesehene Verhältnis zwischen Kirche und Staat, schreiben die Kirchen. Dieses erlaube ihnen, «ihren eigentlichen Auftrag auch weiterhin im Dienst der Walliser Bevölkerung wahrzunehmen». Als Auftrag nennen sie insbesondere «die Verkündung des Evangeliums, die spirituelle Begleitung und die wirksame Hilfe für bedürftige Personen». Letzteres geschehe unabhängig von der religiösen Überzeugung der Hilfe suchenden Person.
Als positiv beurteilen die Kirchen zudem, dass der Staat in der neuen Verfassung die spirituelle Dimension des Menschen anerkenne und die Glaubens- und Gewissensfreiheit ausdrücklich bestätige. Auch die Anrufung Gottes in der Präambel zur Verfassung begrüssen die Kirchen explizit. Damit berufe sich die Verfassung – «in voller Übereinstimmung mit der Bundesverfassung» auf ein transzendentes Fundament.
Zu den Grundrechten und eigentlichen Aspekten der Verfassung äussern sich die Kirchen nicht konkret. Sie motivieren die Bürgerinnen und Bürger aber, ihre eigenen Grundwerte und Überzeugungen einzubringen. Insbesondere bezüglich des Verständnisses von Familie, Lebensende und Bildung. Dabei betonen die Kirche die Meinungsfreiheit.
Diesen Äusserungen zum Trotz betonen die Kirchen, sie würden sich «an ihre Kompetenz» halten. Diese besage, heisst es in der Mitteilung weiter: Die Kirchen haben «keine formelle Stimmempfehlung zu geben».
Auf die Frage, ob die Kirchen mit ihren Äusserungen nicht doch Einfluss nähmen, antwortet Paul Martone, Sprecher des Bistums Sitten: Die Kirchen hätten sich nur zum Verhältnis von Kirche und Staat und zur Erwähnung Gottes in der Präambel positiv geäussert. «Das kann man nicht als grundsätzliche Zustimmung zur neuen Verfassung verstehen.»
Die vorgelegte Verfassung enthalte auch Aussagen, «denen die Kirche nicht bedingungslos zustimmen kann». Dazu gehöre die Garantie für ein «würdiges und freies Lebensende». Dies stehe im Widerspruch zur katholischen Lehre.
«Die Kirchen erwähnen, womit sie zufrieden sind im Verfassungstext», sagt Generalvikar Pierre-Yves Maillard auf Anfrage. Diesbezüglich hätten sie sich in einer katholisch-reformierten Arbeitsgruppe geeinigt. Zu allen Themenbereichen der Verfassung äusserten sie sich hingegen nicht. Da gebe es auch unterschiedliche Meinungen unter den Gläubigen. Diesbezüglich liessen die Kirchen den Gläubigen ihre Meinungsfreiheit, so wie das auch die Parteien täten.
Mit der vorgesehenen neuen Verfassung würde der Kanton Wallis einen Systemwechsel bei der Finanzierung der Kirchen einführen. Neu würde die Finanzierung über den Kanton laufen, der einen Teil der Steuern an die Kirchen weiterleiten würde. Damit würden sowohl die lokalen Pfarreien als auch das Bistum fortan finanziert.
Bisher bezahlten die politischen Gemeinden die Ausgaben der lokalen Kirchen mit ihren Steuergeldern und übernahmen allfällige Defizite. Ausnahmen sind die Gemeinden Törbel, Saxon und Sitten, in denen eine Kirchensteuer erhoben wird. Das Bistum Sitten finanzierte sich über Spenden – etwa mit dem traditionellen Spendenaufruf an Allerheiligen.
Während sich Generalvikar Pierre-Yves Maillard im März 2023 gegenüber kath.ch positiv zur geplanten Neuorganisation äusserte, zeigte Bistumssprecher Paul Martone Vorbehalte. Er befürchtete, die Diözese würde so zu sehr ausgebaut und die Autonomie der Pfarreien stark eingeschränkt. Maillard hingegen fand: «Mit diesem Modell fahren die Kirchen wahrscheinlich mittel- und langfristig am besten.»
Die Kirchen konnten sich in der Verfassungsfrage bereits in der Vernehmlassung einbringen. Sie waren auch in Kontakt mit Christinnen und Christen im Verfassungsrat, wie das Bistum Sitten schon früher mitteilte.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant