Die vom Papst gebilligte Erklärung «Fiducia supplicans» des vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre erlaubt die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren – aber unter genau festgelegten Bedingungen. Die kirchliche Lehre über die Ehe ändert sich nicht; die Segnung bedeutet keine Billigung der Verbindung.
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